Beiträge von Coco

    Also jetzt sind wir schon sehr nahe dran und uns fast einig :D


    Nur hat er die Weiterfahrt ja ZUNÄCHST auf eigenes Risiko unternommen!?


    Wie immer ein Beispiel:


    Du Kaufst einen LCD Fernseher und nach Ablauf der Garantie wird das Bild rapide schwächer und Du erkennst einen Memory-Effekt.


    Dann regst Dich auf und schraubst das Teil auseinander und siehe da: ein Plasma- Panel :motz


    So, und nu? Garantie erloschen und Gerät schlecht und Du sauer, weil Du ja ein LCD gekauft hast, weil das in der Regel länger hält...


    Findest Dich damit ab?

    Okay, 1:0 für Euch zwei!


    Aber nur in dem Punkt, dass das Beispiel etwas hinkt! :zwinker:


    Aber bei der entscheidenden Frage bleib ich stur: Konnte prozac1 beim Sektempfang schon wissen, dass seine Hochzeit ohne Feuerwerk auskommen muss und hätte er gegensteuern können?


    Lg

    Also ich bin auch ganz und gar kein Jurist, aber für mich bleibt nach wie vor eine entscheidende Frage:


    Konnte UNTER DIESEN UMSTÄNDEN eine Nacherfüllung gefordert werden?
    Und diese Frage wird das Gericht prüfen müssen


    Mich würde dann mal der Ausgang nach BGB für folgendes Beispiel interssieren:


    Du heiratest und bestellst dafür ein Feuerwerk.


    Mit einem Pyrotechniker vereinbarst Du ein tolles Feuerwerk an Deiner Hochzeit um 23.00h.


    Allerdings lässt Dich der gute Herr sitzen und schickt Dir dann aber die Rechnung!


    Dann sagst Du: Kein Problem- ich will aber erst in den nächsten 2 Wochen ein Feuerwerk sehen!?1



    Hm....?


    Klar, jetzt sagst Du eindeutig nein! Denn das Datum- Hochzeitstermin- war ein entscheidender Vertragsbestandteil und kann gar nicht nacherfüllt werden. Somit sofort Rücktritt vom Vertrag!



    Doch kann der Käufer überhaupt noch zurücktreten? Dazu muss er ja erst mal einen Grund haben- und den hat er offiziell erst nach dem der Schaden entstanden ist finden KÖNNEN!!

    :zwinker: Okay...


    Zitat

    wonach er dann nur noch aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Garantie für die Beschaffenheit haftet.


    Geb ich Dir vollkommen recht- der Richter könnte aber ganz grob sagen: Arglistige Täuschung kann ich dir hier zwar nicht unterstellen, da ich dir nicht nachweisen kann, dass du von dem Mangel wusstest etc.
    Deswegen solltest du dich an denjenigen wenden, der den falschen Kopf auf dein Auto geschraubt hat!


    Wagen leistungsgesteigert, aber dafür mit Kopf von deutlich schwächerem Modell ausgestattet OHNE Hinweis im Kaufvertrag und dafür MIT gefälschtem(!) Kennbuchstaben!? Ob das "juristisch trägfahig" ist??? Juristisch- nicht technisch!


    Zitat

    Wohlgemerkt ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung


    Das wird eine der entscheidenden Frage sein- war es möglich diese Frist zu setzen??
    Wann hätte er dies tun sollen?
    Auf der Heimfahrt als er erste Probleme bemerkte, wär es ja sinnlos gewesen (gekauft ohne Garantie: Also Pech!)
    Beim endgültigen Motorschaden? Wohl auch nicht- s.o.


    Und wenn er jetzt sagt, es wurde der falsche Kopf erst bemerkt, als nach dem Motoreinbau die Werkstatt aufgeräumt wurde? Hm...?


    Thema Lebensdauer:
    Das kann man auch anders sehen- warum sind am Markt viele leistungsgesteigerte Fahrzeuge mit hohen Laufleistungen verfügbar, nur das mit dem Saugerkopf hat nicht lange überlebt? Wer bestätigt, dass das nicht die Ursache war?



    Dein Beispiel ist grundsätzlich eindeutig richtig- nur wie gesagt, hier stellt sich ja die Frage ob dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden KONNTE?
    Man kann ihm in dem Fall ja wohl kaum unterstellen, dass er es versäumt hat, nach dem Motorschaden als aller erstes mal zu schauen, ob da vielleicht irgendwo ein Kennbuchstaben rausgeschliffen wurde?!?


    Also ich will hier echt nicht absoluten Pessimismus verbreiten, aber der Threadsteller hat ja nach Rechtlichem und nicht nach Daumendrücken und Hoffnungen gefragt! ;)
    Das ist natürlich auf keinen Fall auf Dich bezogen!!



    Nicht, dass es so rüber kommt als würd`ich Dich jetzt provozieren wollen! :zwinker:


    Coco!



    Jolly Joker:


    Klar kann man nicht mehr definitiv beweissen, dass der Kopf zum Zeitpunkt der Übergabe überhaupt drauf war!
    Aber hier ist meiner Meinung nach ein riesen Unterschied: Es geht hier nicht darum, ob Hans Wurst am besagten Tag jetzt irgendwo falsch geparkt hat oder nicht, sondern darum wie wir der tatsächlich vorhandene Schaden aufgeteilt wird! Das Gericht muss eine Entscheidung teffen...
    Zugunsten des Angeklagten würde hier eben heissen zu Ungunsten des Klägers! Wenn Du falsch parkst, entsteht ja kein unmittelbarer Schaden!


    Und mit `ner vorliegenden Rechnung über Zylinderkopf- Ersatzteile hast halt keine so gute Ausgangsposition, wenn Du auf die Karte setzen willst!

    Hi prozac1


    Zitat

    Ist es nicht vielmehr so, dass der Käufer dem Verkäufer den anfänglichen (möglicherweise auch versteckten) Mangel nachweisen muss!?


    Ja, aber das macht er in einem Satz: "S3 gekauft aber nicht S3 drin" ;)
    Den Mangel denke ich weisst er ihm sehr schnell nach- nur ob das die Ursache ist, kann er ihm nicht zwifelsfrei nachweisen- das stimmt!


    Zitat

    Eine Selbstvornahm ist mir bei Kaufverträgen nicht bekannt, deswegen denke ich, hätte der Käufer schon eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen, Gründe für deren Entbehrlichkeit kann ich hier nicht sehen.


    Ja und Nein- er hat ja zunächst ein Fahrzeug ohne Garantie gekauft, somit kann er bei einem Schaden auch reparieren, da ja offensichtlich niemand anders dafür in Frage kommt.
    Nur dann erst stellt er fest: "Aha! falscher Kopf..."
    Und dann kommt die Frage wie`s vom Richter gesehen wird?
    Wird er sagen: "weiss du mir erst nach, dass dieser 150PS Kopf da drauf nicht funktioniert, auch wenn der Hersteller meint das geht nicht" oder sagt er "Vertrag unwirksam, da im Inserat und Kaufvertrag ein S3 verkauft wurde und ein S3 hat nun mal auch einen S3 Kopf!"
    Der Privatverkäufer kann zwar die Garantie jederzeit ausschliessen, aber er garantiert ja im Vertrag für einen S3 ;)


    Blödes übertriebenes Beispiel:


    Du kaufst bei mir einen S3 Motor ohne Garantie und Gewährleistung und ich schicke Dir einen G60 zu!
    Und dann sag ich: " Stell Dich nicht so an, meine G60 sind immer gleich gelaufen wie die 1.8T!"


    Anders wäre es z.B bei einem Golf G60:
    Du kaufst einen 92`er und hast nach relativer kurzer Zeit einen Motorschaden. Bei der Reparatur stellst Du fest: Da müsste doch eigenlich ein P Kopf drauf sein? :?: A-Kopf ist aber drauf- aha, da hat also schon mal einer rumgeschraubt?
    Dann ist`s eher eindeutig, weil sich bei VW der A in P ersetzt hat und somit kein Rückschluss auf den baujahrbedingten falschen Kopf hergeleitet werden kann...






    Aber klar ist- wie Du schon sagtest- man sollte mal wissen, was der Kläger bzw. dessn Gutachter genau festgestellt hat?


    Zitat

    eventuell mal bei audi anfragen was gemacht wurde wenn ein kopf zB gra dnicht lieferbar war aber der andere vorhanden oder wenn die motoren baujahr abhängig sind was mit dem restbestand an köpfen gemacht wurde.


    Das geht vielleicht beim örtlichen Schlüsseldienst- da kann man mal fragen, ob er schon mal AH Rohlinge genommen hat wenn die HV grad aus waren aber nicht bei Audi!!!


    Btw: Ich hatte mal den Fall, dass ein G40 in einer schlechten freien Werkstatt mit Zahnriemenschaden stand.
    Damals waren von VW gerade keine Kopfschrauben lieferbar und so stand das Auto 2 Wochen unberührt dort bis die orig. G40 Schrauben da waren! Auf sowas lässt sich niemand ein!



    Coco

    prozac1


    Ja, im Prinzip ist es natürlich richtig die technische Seite auch mal zu prüfen.


    Allerdings darf man nicht vergessen, dass es hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung geht, bei der eine Schadenssumme von 8000€ im Raum steht.


    Dieser anscheinend ENTSTANDENE Schaden will nun bezahlt werden.
    Und da liegt meiner Meinung nach der Knackpunkt- Der Richter müsste dem Kläger vor Gericht erklären, warum er auf einem Schaden sitztenbleibt dessen Ursache ein versteckter Mangel SEIN KÖNNTE!
    Und das wird unter den Umständen wohl eher schwierig!?


    Um das zu umgehen müsste vor Gericht glaubhaft dargelegt werden, dass ein Zylinderkopf, der vom Hersteller als nicht geeignet angesehen wird (und das ist er so lange nicht, bis der Hersteller eine Freigabe gibt) nicht als Ursache eines Motorschaden in Frage kommen kann!


    Auf welche Weise diese Rechnung auch immer zustandegekommen ist- sie ist nun mal da und der Richter hat nun zu entscheiden, wer sie trägt.



    Ich persönliche sehe es so:


    Zum Zeitpunkt der Übergabe hatte der S3 einen versteckten Mangel (da das Gegenteil aus meiner Sicht praktisch nicht beweisbar ist).


    Der neue Besitzer hat dann ein Motorproblem festgestellt und darauf hin eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Das kann er in dem Moment ohne Einverständnis des Vorbesitzers machen.
    Und erst WÄHREND dieser Reparatur wurde (und konnte) dieser Mangel festgestellt (werden)- somit halte ich es für zweifelhaft, ob der Käufer den Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung auffordern, bzw. den Kaufvertrag anfechten hätte müssen?


    Jetzt müsste ein unabhängiger Gutachter feststellen, dass dieser Motorschaden nicht im Zusammenhang mit dem Kopf steht. Hm... fraglich, ob das einer macht?


    Ich denke, entscheidend wird sein, wie der Richter das sieht, ab welchem Zeitpunkt der Reparatur der Verkäufer mit eingebunden werden hätte müssen (-> Möglichkeit zur Nachbesserung).
    Und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob er die komplette Reparatur nicht nachvollziehen kann, da der Käufer ja dadurch weiteren Schaden (Nutzungsausfall etc.) vermieden hat.


    Ich könnte mir vorstellen, dass es auf einen Vergleich rausläuft in dem der Verkäfer die Kosten der Reparatur abzügl. des Mehrwertes des Fahrzeugs durch den neuen Motor, tragen muss.


    -wie gesagt, ist nur meine neutrale Sicht!!!-




    Aber wenn der Kopftausch von einer Fachwerkstatt ohne eindeutigen Gewährleistungsausschluss gemacht wurde, könnte man da ein Weiterleiten sicher versuchen!



    Ich hoffe trotzdem, dass es fair ausgeht! :wink


    Lg

    Och nö...


    Jetzt gebt ihm doch nicht solche Hobbyjuristen- Ratschläge...


    Das glaubt doch niemand im Ernst, dass Audi (Egal ob Werk oder Vertragswerkstatt) sowas bestätigen wird...


    Fakt ist, zumindest nach meiner Auffassung: Hier wurde ein falscher, nicht von Audi vorgesehener, Zylinderkopf verbaut! Und da liegt erst mal das Problem!


    Dass der falsche Kopf trotzdem funktionieren könnte, kann ja und wird vielleicht auch so sein!!- doch die Beweissführung dazu möcht ich nicht antreten!
    Der Richter wird, wenn`s dazu kommt, eine einwandfreie Bestätigung von Audi oder einem Gutachter haben wollen und nicht einen E T K A Ausdruck aus dem die gleichen Teilenummern der Ventile hervorgehen...!
    Man muss ja auch mal dran denken, wie weit die sich da aus dem Fenster lehnen würden ohne auch nur irgendwas davon zu haben!!!


    Wer bestätigt denn, dass diese Ventile auch in der laufenden Serie in beiden Köpfen verbaut wurden usw.?


    Wer von Euch würde sich denn aus sicht des Gegners mit so einer Begründung abspeisen lassen??


    Grüssle :wink

    Zitat

    wie könnte ich den Anschluss in der Verteilerdose verbessern? Bin eigentlich immer lernfähig



    Wenn Du`s noch perfekter und nach Vorschrift machen willst, dann müssten die Lüsterklemmen raus, da sie hier nicht zulässig sind und der Schutzleiter auf der flexiblen Abgangsleitung zur Bühne müsste ca. 2cm länger als die Phasen sein!


    Als Klemmen könntest Du welche von WAGO mit sog. Cage Clamp- Anschluss verwenden und der längere Schutzleiter soll sicherstellen, dass wenn aus irgendeinem Grund die Leitung rausgerissen wird, die Schutzleiterverbindung bis zuletzt besteht!


    Lg Coco :wink

    Hi,


    kann auch keine Probleme feststellen...?


    Welche Schrauben haben sich ausser Lima noch gelöst?
    Da muss woanders der Wurm drin sein!?



    Lg

    Hey!



    Aber bei 10mm² und mehr darf bzw. wird der Neutralleiter und der Schutzleiter gemeinsam geführt.


    Sprich, eine Zuleitung mit 10mm² Querschnitt hat nur 4 Leiter (braun, schwarz, grau und grüngelb)!


    In der Unterverteilung wird dann der PEN in Schutzleiter und Neutralleiter aufgeteilt- wäre also nicht ganz falsch was da gemacht wurde?
    Von der Zuleitung wurden die 3 Phasen auf die Automaten gelegt und der PE (PEN) auf die PE Leiste und von dort eine Verbindung auf die Neutralleiterschiene...



    Das mit der Hebebühne kann ich nicht nachvollziehen- soll aber nichts heissen! Kann schon sein, dass das so sein muss? Aber kann`s nicht auch sein, dass da mal jemand (evtl. falsch) die Zuleitung nachgerüstet hat?


    Eine Hebebühne hat normalerweise doch einen festen Anschluss und nicht so eine H05-VV-F irgendwas Leitung was man da auf dem Bild sieht?!



    Lg

    Hallo,


    normaler oberflächlicher Flugrost ist kein Problem- Lack etc. darf aber keiner drauf sein! Lack wird in der Vorbehandlung nicht gelöst, ergo bleibt an lackierten Stellen der Lack auch drauf und es bildet sich logischer Weise dort auch keine Zinkschicht! :zwinker:


    Lg

    @ Scholz


    Zitat

    Also Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte fürs Ausland gibts überall an jeder Versicherungsstelle



    Das Stimmt, das ist nix Neues- aber eben etwas Altes! ;)


    Zumindest meiner Info nach gibt`s das nun offiziell nicht mehr- zumindest gab`s das im Mai `08 nicht mehr bei:


    -Allianz
    -Sparkassenversichrung
    -Bayrische Beamtenversicherung
    -WGV


    Kleine Story dazu:



    Ich und mein Allianzvertreter haben damals `nen halben Tag rumtelefoniert und nur durch Zufall hatte ein Schildermacher (die bieten das ja auch an) noch Altbestände MIT grüner Karte!


    Diese waren eben von der Bayrischen Beamtenversicherung...
    Nachdem ich dann die Kennzeichen (mit Grüner Karte) hatte, hab ich noch mal beim Allianzvertreter vorbeigeschaut weil der das nicht glauben konnte!


    Er meinte, das kann ja nicht wahr sein, dass die Allianz sowas nicht anbietet und andere schon!
    Er hat dann vor meinen Augen bei der Bayrischen- Beamtenversicherung angerufen und tatsächlich meinten die dann auch, dass es das nicht MEHR gibt!
    Nur- da mir ja noch eine Grüne Karte ausgestellt wurde- meinte mein Vertreter damals könnte man bedenkenlos fahren: Ein Versicherungsschutz besteht wenn sie mir das so ausgestellt haben...



    so long...

    Hi,


    also der Link zu der Versicherungsbestätigung klingt gut und genau nach dem was man braucht- aber ich würde es erst glauben, wenn ich das Teil in der Hand halte! ;)


    Aber wäre auf jeden Fall schon mal ein guter Tipp!


    Dann müsstest Du noch jemanden finden, der Dir kurz vor Urlaubsende die Kennzeichen am Landratsamt holt und per Express zu Dir schickt! :D


    Wenn Du länger als 5 Tage am Wörthersee Urlaub machen möchtest und Gendarmerieschikanen elegant umgehen willst hat sich die Methode gut bewährt! :D


    Allerdings müsstest halt schauen wie lange die Lieferzeit nach Dublin ist- eben sicher länger als nach Villach!?


    Lg

    Hi,


    also ich hab selbst die Erfahrung gemacht, dass Kurzzeitkennzeichen im (EU) Ausland zwar anerkannt werden (-> Sonderregelung, da ja keine offizielle Zulassung), ABER die Versicherungen sich quer stellen!


    Rein theoretisch brauchst Du im Ausland zwingend eine Grüne Versicherungskarte, und genau die auf ein Kurzzeitkennzeichen zu kriegen ist u.U. das Problem! :zwinker:


    Wahrscheinlich ist das exakt so lange alles kein Problem, bis Du zu Deinem Vertreter gehst, die Versicherungsbestätigung holst und DANN nach `ner Grünen Karte dazu fragst...


    Dann geht`s nämlich los: "Oh, das hatte ich jetzt noch nie- da muss ich jetzt mal in der Zentrale anrufen..."



    Also das erst mal abklären- wenn`s gar nicht geht, hätte ich da evtl. noch `nen Trumpf ;--)




    Anderes Problem könnte auch noch die Maximaldauer von 5 Tagen sein, oder?
    Das wird hin und zurück wohl ziemlich knapp, oder?



    LG Coco