prozac1
Ja, im Prinzip ist es natürlich richtig die technische Seite auch mal zu prüfen.
Allerdings darf man nicht vergessen, dass es hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung geht, bei der eine Schadenssumme von 8000€ im Raum steht.
Dieser anscheinend ENTSTANDENE Schaden will nun bezahlt werden.
Und da liegt meiner Meinung nach der Knackpunkt- Der Richter müsste dem Kläger vor Gericht erklären, warum er auf einem Schaden sitztenbleibt dessen Ursache ein versteckter Mangel SEIN KÖNNTE!
Und das wird unter den Umständen wohl eher schwierig!?
Um das zu umgehen müsste vor Gericht glaubhaft dargelegt werden, dass ein Zylinderkopf, der vom Hersteller als nicht geeignet angesehen wird (und das ist er so lange nicht, bis der Hersteller eine Freigabe gibt) nicht als Ursache eines Motorschaden in Frage kommen kann!
Auf welche Weise diese Rechnung auch immer zustandegekommen ist- sie ist nun mal da und der Richter hat nun zu entscheiden, wer sie trägt.
Ich persönliche sehe es so:
Zum Zeitpunkt der Übergabe hatte der S3 einen versteckten Mangel (da das Gegenteil aus meiner Sicht praktisch nicht beweisbar ist).
Der neue Besitzer hat dann ein Motorproblem festgestellt und darauf hin eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt. Das kann er in dem Moment ohne Einverständnis des Vorbesitzers machen.
Und erst WÄHREND dieser Reparatur wurde (und konnte) dieser Mangel festgestellt (werden)- somit halte ich es für zweifelhaft, ob der Käufer den Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung auffordern, bzw. den Kaufvertrag anfechten hätte müssen?
Jetzt müsste ein unabhängiger Gutachter feststellen, dass dieser Motorschaden nicht im Zusammenhang mit dem Kopf steht. Hm... fraglich, ob das einer macht?
Ich denke, entscheidend wird sein, wie der Richter das sieht, ab welchem Zeitpunkt der Reparatur der Verkäufer mit eingebunden werden hätte müssen (-> Möglichkeit zur Nachbesserung).
Und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob er die komplette Reparatur nicht nachvollziehen kann, da der Käufer ja dadurch weiteren Schaden (Nutzungsausfall etc.) vermieden hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass es auf einen Vergleich rausläuft in dem der Verkäfer die Kosten der Reparatur abzügl. des Mehrwertes des Fahrzeugs durch den neuen Motor, tragen muss.
-wie gesagt, ist nur meine neutrale Sicht!!!-
Aber wenn der Kopftausch von einer Fachwerkstatt ohne eindeutigen Gewährleistungsausschluss gemacht wurde, könnte man da ein Weiterleiten sicher versuchen!
Ich hoffe trotzdem, dass es fair ausgeht!
Lg