Hey prozac1
Also die Beispiele sind doch nicht ganz schlecht!
Ich hab mir jetzt die Zeit genommen und noch mal die wesentlichen Details durchgelesen!
Da muss ich sagen, dass ich eine absolut kriegsentscheidende Stelle übersehen habe!!
Für mich war die Situation die, dass in diesem Fall der Gegner ganz klar eine Frist zur Nacherfüllung einräumen hätte müssen (nach wie vor unumstritten), aber er natürlich den Zeitpunkt ab dem er den Verkäufer diesen Mangel anzeigen konnte möglichst lange raus schiebt, also nach dem Motortausch!
Und somit die bis zur Festellung des Mangels aufgelaufenen Kosten bzw. Schaden einfordert!
Nur, schreibt der Gegnerische Anwalt ja in seinem Antrag auf Beweissicherung unmissverständlich, dass "zu dieser Demontage wurde dann der DEKRA- Sachverständige ... hinzugezogen"!!
Der Vollständigkeitshalber verzettelt er sich dann IMHO noch komplett und eigentlich unnötig in dem er weiter noch schreibt:
Zylinderkopf konnte nicht beschafft werden (okay, warum auch immer???)
Und deshalb ganzer Motor (okay, meinetwegen)
Aber dann mit der Begründung, der Motorblock sei auch in Mitleidenschaft gezogen worden...
Und dann auf der Rechnung wieder Zylinderkopf als Einzelposition...
Ja was denn jetzt???
Also Fazit: Du hast in Sachen Nacherfüllung -auch aus meiner Sicht- vollkommen recht!!
Zu meiner Verteidung muss ich sagen: Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der gegnerische RA auf die Idee kommt, derart dilettantisch das Grab seines Mandanten zu schaufeln!!!
Daher korrigiere ich meine Prognose nach unten und vermute: Der Verkäufer muss nur den entstanden Schaden BIS zum Ausbau incl. Gutachter übernehmen!
Was der RA dann noch für einen Trumpf im Ärmel hat um so eine Forderung zu stellen würde mich jetzt mal brennend interessieren!!
Für mich sah es eindeutig so aus: Er kommt und sagt: Mein Mandant hat nach einem Motoschaden auf eigenes Risiko einen Motor einbauen lassen und DANACH festgestellt dass...
Grüssle!