Naja, was du dafür kannst daß der (lassen wir mal so hingestellt sein) falsche Kopf verbaut wurde weiß ich nicht, aber was der Richter dir sagen wird was du dafür kannst, daß der der den Wagen VON DIR gekauft hat nichts davon wusste, das kann ich mir ungefähr denken.
Fakt ist, daß das mit dem Kopf schon war als du ihn verkauft hast (was du selber durch vorlage der Kopfdichtungs-Rechnung belegt hast).
Und nun stellt sich die Frage, ob du davon wußtest, daß das nicht der korrekte / originale / richtige / kompatible / was auch immer Kopf ist und in wie weit der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt wurde.
Und da rächt sich ein ganz fataler Fehler: Verkaufsgespräch ohne Zeuge deinerseits!!!!! ER hat nen Zeugen (der z.B. bezeugen kann, daß nie etwas von nem falschen Kopf erwähnt wurde).
In wie weit der Richter diesem Zeugen glaubt ist eine andere Frage.
Deine Einstellung "Was soll ich schon darüber wissen, was nervt ihr mich mit dem umgefeilten Kopf" (zumindest kommt das ganz stark so rüber) kann ich nicht wirklich nachvollziehen. Das Thema ist für dich so elementar Wichtig, ich hätte schon lange den Vorbesitzer ausfindig gemacht und angerufen (Warum ist der Kopf getauscht worden, welcher ist verbaut worden, Wurde die Kennung nur für den Fall einer Kontrolle "angepasst", Kopftausch VOR oder NACH der MTM-Aktion, etc.)
Ich kann mir jedenfalls die Reaktion des Richters vorstellen wenn du auf die Fragen die dir hier auch gestellt wurden nur antwortest "Woher soll ich das wissen"...