Beiträge von Zwoliter

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    Original von Mallispoeks
    Ums kurz zu mache: Vergiss es.
    Es ist ja nicht seine Schuld das du im dunkeln kommst.


    Zitat

    Original von Golf2GT
    Stellt sich für mich noch eine Frage, sollte doch eigentlich egal sein ob ich es direkt bei Abholung bemerke, wenn ich mir die Ware schicken lasse bemerke ich es doch auch erst wenn die Ware bei mir ist, und da stellt sich ja die gleiche Frage: Wer haftet für die entstehenden/entstandenen Kosten bei Umtausch


    Zitat

    Ausser der Verkäufer nimmt es freiwillig zurück (was er nicht muss).


    Und das sehe ich schonmal ganz anders, bekannte Mängel die verschwiegen werden erfüllen den Tatbestand der arglistigen Täuschung!

    Hi.
    Wie jetzt? Du suchst die ABGs eines Verkäufers bei dem du etwas gekauft hast? Oder suchst du AGBs die du für deine Verkäufe nutzen kannst?


    Nehme letzteres an...


    Also DEINE AGBs regeln alles das was über das Gesetz nicht abgedeckt ist oder bei dir anderweitig geregelt sein soll (z.B. Versandbedingungen, Gewährleistungsregelungen, etc.)
    Sie enthalten also alles das was DU da reinschreibst. Somit sollte auch klar sein, die bekommt man nirgends, die schreibt man selbst ;)


    Allerdings mußt du beachten, daß du KEIN gültiges Gesetz zu Ungunsten des Verbrauchers verändern kannst.
    So kannst du z.B. nicht in deinen AGBs die Gewährleistung für Gebrauchtgüter gänzlich ausschließen, da im Gesetz vorgeschrieben ist, daß gewerbliche Anbieter auf gebrauchte Ware 2 Jahr Gewährleistung bieten müssen oder diese auf 1 jahr reduzieren können.
    Bei einem (unrechtmäßigen) gänzlichen Ausschluss tritt dann automatische die standartmäßige 2 Jährige Gewährleistung in Kraft!


    Wo müssen die hin... nun ja, das ist nicht genauer geregelt, Sie müssen dem Käufer vor dem kauf offensichtlich zugänglich sein und er muß auf die geltung der AGBs hingewiesen werden.
    Also beiAuktionen genügt ein Vermerkt "Beim Kauf gelten unsere AGBs die auf der "mich"-Seite einzusehen sind".
    Somit weiß der Käufer daß es weitere Bedingungen gibt und hat die Möglichkeit sich diese durchzulesen ;)
    Natürlich müssen diese über die Homepage ebenfalls einsehbar sein und auch dort muß darauf hingewiesen werden wenn dort die Möglichkeit besteht Ware zu kaufen (Online-Shop).


    Wenn du noch geziehlte Fragen dazu hast kannst mir gerne ne PM schicken ;)



    Gruß,
    Stefan

    Zitat

    Original von Olli
    Da es keine versteckten Mängel waren hast Du leider pech gehabt.


    Was ist denn ein versteckter Mangel? Bzw. wie wird das definiert?


    Ich konnte den Mangel bei Abholung nicht sehen, der Verkäufer wußte jedoch davon...
    Das hätte man im übrigen auch mit einer Lampe nicht gesehen, da ich es auch erst nach betrachten im Tageslicht entdeckt habe.
    EDIT: Stellt sich für mich noch eine Frage, sollte doch eigentlich egal sein ob ich es direkt bei Abholung bemerke, wenn ich mir die Ware schicken lasse bemerke ich es doch auch erst wenn die Ware bei mir ist, und da stellt sich ja die gleiche Frage: Wer haftet für die entstehenden/entstandenen Kosten bei Umtausch. EDIT Off.


    Zitat

    Dann schlag deinen Rechtsweg ein, dann wird gleich mal der Rechtsanwalt abwigeln, weil für den geringen Streitwert interessiert es den nicht zu arbeiten. Das Honorar ist vom Streitwert abhängig!


    1. Wer schreibt hier, daß er erpicht drauf ist den Rechtsweg einzuschlagen??? Ich möchte einfach nur die RECHTLICHE LAGE wissen.


    Zitat

    Such bei Rechtsberatungsseiten, da wirst eher fündig.


    Deshalb hab ich ja direkt im 1. Posting dazugeschrieben, daß die die es nicht WISSEN gleich gar nix schreiben sollen. Aber versuch macht kluch wie es so schön heißt.


    Zitat

    Was erwartest denn nun?


    Daß meine Frage beantwortet wird oder sich für mich herausstellt, daß hier niemand genaueres weiß. :wink
    Falls du meinen Fall meinst erwarte ich eine Einigung mit dem Verkäufer... :?:

    Also zum besseren Verständnis:
    Es handelt sich um eine Heckklappe die umgearbeitet (gecleant) wurde.
    Dies wurde allerdings alles andere als Fachmännisch gemacht, daher fällt schonmal aus, daß der Mangel durch mich verursacht wurde ;)


    Den Mangel habe ich vor Ort auch nicht festgestellt, da es 1. Stockfinster war und ich 2. auch nicht nach solchen Mängeln gesucht habe (leider), das war wohl das falsche Vertrauen in die korrekte beschreibung der Ware.


    Zitat

    also bei gewerblichen sachen ist es so :


    Das weiß ich, frage ja nach der Sachlage "bei von Privat"... :wink


    Zitat

    Sollte der Verkäufer sich weiger, hast keine Chance bzw. nur den Rechtsweg.


    Das macht ja jetzt gar keinen Sinn, "keine Chance" oder rechtlich doch eine Chance??!!


    Danke.

    Hallo.
    Hätte da mal eine kleine Frage zum Ablauf bei Reklamationen beim Kauf von Privatpersonen.


    Natürlich liegt kein Gewährleistungs- oder Umtauschanspruch vor (wurde beim Kauf -> Auktion ausgeschlossen), jedoch weißt der Artikel erhebliche, für jeden ersichtliche, Mängel auf.
    Diese wurden bei dem Verkaufstext und der Beschreibung der Ware jedoch nicht erwähnt bzw. verschwiegen (es hieß "nur normale Gebrauchsspuren").


    Nun habe ich natürlich das Recht den Artikel zurück zu geben, bin aber um das teil abzuholen (Versand ist nicht drin) 80 km einfache Strecke gefahren.
    Wer haftet da jetzt für die Kosten wenn ich das Teil zurückgeben will?
    Muß ich die Ware auf eigene Kosten zurück gebracht werden?


    Besonders nützlich wären natürlich die passenden Paragrafen :wink
    Und bitte keine Antworten alá "Soweit ich weiß..." oder "Ich bin der Meinung...". Das hilft mir überhaupt nicht wenn hier wilde Vermutungen kund getan werden ;)



    Danke.


    Gruß,
    Stefan

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    laut VW gab es beim PL nur die 52er Pumpe und beim KR immer die 60er Pumpe


    Zitat

    Und die Golf 1 GTI Pumpe sitzt auch untern Scirocco und da hat auch der PL die 60er Pumpe


    Ja was denn nun???


    Hatte jedenfalls schon Pumpen vom KR in den Fingern, das waren definitiv KEINE 60er! Was ja aber VW-typisch ist... man verbaut halt das was grad da ist...


    @leinad: Warum willst du 2 Auslassnocken fahren?? Grad mit der Einzeldrossel kannst du doch problemlos vernünftige Nocken fahren... :?:

    Zitat

    ich mein auch das der Spritdruck bei der K-Jetronic höher ist als bei der KE. Zumindest hat der Golf 2 16V PL (KE/129PS) auch eine kleinere Spritpumpe als der Golf 2 16V KR (139PS)


    Der PL hatte immer die kleine (kleinerer Durchmesser-> um die 5 Bar Benzindruck) Spritpumpe, am KR gab es BEIDE, die kleine und die große (größerer Durchmesser -> 6,x Bar Benzindruck). Nur der 9A (mit der KE-Motronik) hatte AUSSCHLIEßLICH die große Pumpe.



    Gruß,
    Stefan

    Also so zulässig ist es natürlich nicht, du hast ja das geprüfte Federbein (einmal vom TÜV geprüft nachdem du es eingebaut hast und auch als der Hersteller es hat prüfen lassen) im nachhinein geändert.


    Also mußt du den Hersteller fragen ob er das auch mit der entsprechenden kürzeren Feder hat prüfen lassen, also ob es da auch ein Gutachten für gibt.
    Und dann wieder ab zum TÜV und eintragen lassen.
    Ohne Gutachten wird das aber ne teure Angelegenheit behaupte ich mal.


    Gruß,
    Stefan

    Hallo.
    Unterscheidet sich das Drehzahlsignal beim Golf 2 und Golf 3?


    Habe bei mir im Golf 2 (Bj. 90, neue ZE) nen Golf 3 2.0L 8V Motor (MKB: 2E) eingebaut.
    Alles top, nur der Drehzalmesser tut nicht.


    Kumpel hat mal alles mögliche durchgemessen, und auf Kontakt G1/12 in der ZE (Drehzalsignal) liegen bei laufendem Motor auch drehzalabhängig 5,00 - 6,00 Volt (vielleicht auch mehr wenn man hoch drehen würde ;) ) an.


    Ist das für den Golf 2 Tacho korrekt? Oder muß der Wert da in einem anderen Arbeitsbereich liegen?


    Ist ja jetzt auch kein Zündsteuergerät und keine Golf 2 Zündspule mehr drin...


    Danke schonmal.


    Gruß,
    Stefan

    Zitat

    Original von Beme
    nix Nebelscheinwerfer.Sind immer Fernscheinwerfer...


    Doch, gab es definitiv. Sehen genauso aus, leuchten halt nur nach unten statt nach oben sozusagen :D


    4 x Klarglas da vorne sieht schon ziemlich geil aus, hat nen Kumpel auch drin. Vor allem mit Klarglasblinkern und Klarglasneblern in ner GL zusammen :-z

    Würde sagen du kannst am besten ein "ausgelöstes" Lenkrad kaufen.
    Von dem dann en Sack abschneiden (*autsch* :D) und den Prallschutz wieder einkleben.
    Mal auf'm Schrott anfragen oder die Auktionshäuser.
    Weiß jetzt gar nicht ob man sowas verkaufen darf, aber denke doch schon...


    Oder wie wäre es mit nem normalen Sportlenkrad mit Prallschutz, sieht auch "ähnlich" aus ;)


    Gruß,
    Stefan

    Zitat

    Original von Barney
    Der drückt auf die Bremsen und hebt hinten ab... Geiler Showeffekt.


    Gibt es noch mehr Infos über das Auto? Bilder vom Motorraum oder Videos?


    Mich würden viel mehr Bilder bzw. Infos über die Bremsanlage und vor allem über die Bereifung interessieren. Welcher Reifen baut diesen Gripp auf ohne zu blockieren........ :zwinker:

    Ne, kein Syncro.
    Alles stink normal ;) Wie Tönnes schon sagte, 2.5L Benziner, 5 Zyl., manuelle Schaltung....


    Also sehe ich das richtig, daß man doch mit allerhöchstens 7 Std. für's zerlegen, ausbau wieder einbau, zusammenbau und Inbetriebnahme hinkommen MUSS (außer bei extremen komplikationen (die bei komplett doppelt vorhandenen Teilen rel. ausgeschlossen sind).


    Das wären dann ja selbst bei einem VW-Typischen Stundensatz von 70 EUR "nur" knappe 500 EUR.


    Das klingt nicht schlecht.


    Wer noch ne Idee hat immer her damit, je mehr einschätzungen man hat um so zuverlässiger ist es.
    Werde heute auch mal bei VW nachfragen ;)


    Danke schonmal.


    Gruß,
    Stefan