Wie zu jeder TÜV-Frage kann man da mal wieder nur antworten: Frag den TÜV-Prüfer. Kommt immer auf den an.
Beiträge von Zwoliter
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Wußt es halt nicht genau, da der Track nur "Silver - Lay all your love on me" heißt, aber kann mich erinnern, daß es beim "kauf" *g* als "Silver feat. Shaun Baker" Tituliert war...
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Zu der Polizei-Präsenz: Also da kann sich doch wirklich niemand beschweren... die Polizei war vor Ort, was meiner Meinung nach durchaus dem ruhigen Ablauf zuträglich ist, hat aber NIEMANDEN behelligt soweit ich das mitbekommen habe.
Haben selbst mit dem Besitzer des Golf Cabs mit Xenon etc. freundlich gequatscht und sind dann weitergezuckelt!!Und einige von den Autos auf dem Gelände hätte ICH SELBER gerne aus dem Verkehr gezogen, nichtmal wegen dem optischen Zustand, viel mehr wegen den technischen Mängel... Da waren teilweise Reifen auf den Mören drauf, die wären nichtmal mehr als Slicks zu gebrauchen gewesen...
Wenn ich aber sehe wieviele nur beim einfahren schon ne riesen Welle schieben, find ich's gar nicht verkehrt, daß da irgendwo einhalt geboten wird.
Von daher: ICH habe mich nicht gestört gefühl von der Grünen-Präsenz. Und diesmal wurde (zumindest für mich ersichtlich) nichtmal gelasert auf den umliegenden Straßen
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Shaun Baker klingt gut, den anderen hab ich noch nie gehört. Dann isses der Shaun Baker....
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Also wir sind um ca. 15:45 abgehauen (also schon NACH dem offiziellen Ergebnis), da waren es 5581.
Aber der Mod. meinte noch "Vielleicht kommen ja noch ein paar dazu" *lol* -
GrafPaschn: Nee, klar, das Lied selber ist ein ABBA Cover, aber dieser Part am Anfang war auch in nem rel. aktuellen Lied verwurstet
Und DIESES Lied suche ich. Ich komm nicht drauf...@Xavie: Keine Ahnung, eigentlich kein Besonderer Mix, halt das Cover "Performed by" Silver
Gruß,
Stefan -
Hab da mal eine "Liedsuche - mal anders"...
Und zwar das Lied Sylver - Lay all your love on me, die Melodie ganz am Anfang stammt aus einem anderen Lied... welches. Ich komm nicht drauf und das treibt mich noch in den Wahnsinn.
Müsste sehr einfach zu erkennen sein, mir liegt schon fast der Text dazu auf der Zunge.
Hüüülfee
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Finde allerdings die Motorwahl etwas unpassend zum Fahrzeugkonzept.
MIR gefällt in nem Racer auf jeden Fall ein auf Leistung getrimmter 16V um einiges besser als ein VR... denb finde ich mit seinem Hubraum-Plus cool für ein Fahrzeug mit Ausstattung.
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Zitat
Original von babyface01
+ Es würde mir ne Menge spaß machen und ich könnte stolz drauf sein
- Sehr kostspielig
Genau diese beiden Punkte sagen alles aus und die musst DU gegeneinander abwiegen.Gruß,
Stefan -
Hab dir dazu mal ne PM geschickt, gehört ja nicht unbedingt hier rein.
Gruß,
Stefan -
Ist von der Oberland Mangold GmbH.
Zitatgibts schon früher und kann auch durch AU Prüfbericht per Sonderabnahme eingetragen werden.
AU Prüfbericht heißt normale AU Bescheinigung die die Auflagen von Euro2 (oder D3) erfüllt, oder heißt Abgasgutachten?
Kosten?Gruß,
Stefan -
Ende Mai -> Anfang Juni beginnt die Auslieferung des MiniKats für den PF.
Kostet grad mal 99 EUR und man hat nicht noch ein elektronisches "Regelwerk" in der Motorelektrik.
Gruß,
Stefan -
Zitat
Original von christian
bei den jetta scheinwerfern ist doch wie bei den runden vom golf ne zweifadenbirne drin, somit gibt es kein innen und außen.
Jetta KLARGLAS -
Japp, mit G4-Brett ist der Innenraum "modern" genug für das Millenium, evtl. je nach Geschmack das Millenium Evo.
Gruß,
Stefan -
Ist kein Problem.
Laut VW-Händler sind die Austauschblöcke mit Kolben für 2H und PF die gleichen.
Ebenso wie Zylinderkopf, Nockenwelle, etc., etc., etc....
Würde also an deiner Stelle den 2H Block einbauen, Brücke, Abgasanlage und Elektronik vom PF behalten und das ganze als 2H eintragen lassen und schon fährst du weiter mit 107 PS und der Mögichkeit auf Euro2 oder D3 zu kommen rum.
Einziger Haken: Die Verwendung der PF Abgasanlage und des PF Steuergeräts stellen nun eine illegale Leistungssteigerung dar.
Und SO eingetragen (also als 2H mit 107 PS) wirst du es nicht bekommen, weil das nie geprüft wurde bzw. keine Abgasgutachten darüber existieren.Gruß,
Stefan -
Zitat
Original von Skeal
ihm naja wenn mans krachen lässt, dann isses wohl bis 30kmh auch im sommer sinnvoll wenn der unterboden mal nicht genug haftung bietet
Nicht wirklich, da das EDS nur Traktionsunterschiede zwischen den Angetriebenen Rädern ausgleicht, also wenn eines mehr durchdreht als das andere.
Da du beim "krachen lassen" selten auf unebenen Straßen mit unterschiedlichen Oberflächen oder teilweise losem Untergrund stehst bringt dir das genaugenommen nix
Es ist und bleibt nunmal eine Anfahrhilfe bei widrigen Bedingungen, und keine Traktionskontrolle.Gruß,
Stefan -
Zitat
Original von Fabian_
hast evtl nen fotomfg fabian_
Ne, leider nicht... hatte Sie auch nie oft dran, weil ebend nicht legal und absolut nicht unauffälligSehen aber absolut geil aus an nem dunklen Wagen
Im mOm. kann ich sie nicht mal ebend dranschmeißen, weil ich jetzt nen Grillspoiler dran hab, da passen sie nicht bzw. kaum drunter...
Gruß,
Stefan -
Kenne die nur aus den USA. Super selten die Teile.
Habe einen Satz für den Jetta (ebenfalls aus Amerika), daher sollte es die auch für den Vento geben.
EDIT: Bist du dir denn sicher, daß die abgebildeten SW diese Kappen drauf haben? Sieht mir dafür fast zu hell aus...
Gruß,
Stefan -
Was für ein Gewerbe du da anmeldest sagt dir das Gewerbeamt.
Sagst denen was du vor hast und die sagen dir was da eingetragen wird.Da es mit Autoteilen zu tun hat kann es sein, daß du ein Führungszeugnis vorlegen mußt (ich mußte), kostet glaube ~13 EUR extra.
Wegen Steuern, klar ist das anmeldepflichtig, egal wie wenig du da verdienst.
Machst einfach jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung, also eine "kleine Steuererklärung" für den abgelaufenen Monat (immer bis zum 10. des Folgemonats einzureichen).
Das heißt du bezahlst effektiv nur das an Steuern was du auch verdient hast.Es gibt auch noch die Möglichkeit es als "Kleingewerbetreibender" laufen zu lassen, das heißt du zahlst keine Steuern bekommst aber auch keine erstattet für Augaben die du hattest. Muß aber unter einem bestimmten Gewinn liegen, und ob du da mit 6.000 im Jahr drunter bleibst weiß ich nicht.
Gruß,
Stefan -
Zitat
(vgl. Brox, Hans - Allgemeiner Teil des BGB, 2005 Rn. 451)
= §451 des BGB??? das wäre dann die Regelung zum "Kauf durch ausgeschlossenen Käufer"... ansonsten helfen mir ganze Sätze sehr beim Verständnis (auch wenn das ganze mal wieder NICHTS mit der eingangs gestellten Frage zu tun hat ).Aber §437
ZitatRechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.
nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.
nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.
nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.und §439
ZitatNacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
haben mir doch schon weitergeholfen.Wie sagt man auch noch so schön: Hilf dir selbst dann hilft dir Gott