Mal schauen, ob ich das schaffe .. zur Platte habe ich 2-3 Seiten vorher was geschrieben
Und ich fahre immer noch mit Winterreifen und kaputter Motorhaube
Mal schauen, ob ich das schaffe .. zur Platte habe ich 2-3 Seiten vorher was geschrieben
Und ich fahre immer noch mit Winterreifen und kaputter Motorhaube
Hmm denke auch dabei
Wer soll denn das sein?
Ja stelle ich hier rein .. aber ich habe die neuen Papiere. Im Brief (Zul. BEsch. Teil II) kann ich gar nichts zur Schadstoffklasse finden?!
Könnte ich heute Abend machen
Da reichen doch solche Adapterradschrauben.
http://www.spurverbreiterung.de -> Kataloge -> Radbefestigungsteile -> Lochkreisadaptions- Radschrauben und -muttern
Jo klar, ich wäre eher für Sonntag
Jo .. also kein Treffen !? ... naja müssen wir halt noch n bisschen Warten, dann wird das auch mal was
Hmm nee mit dieser Komination kann ich leider nciht dienen.
So steht das Treffen heut oder nicht?
Ja meinetwegen heute so 19.30 Uhr, morgen kann ich nicht. Aber auch nur wenn ein paar Leute kommen, zu 2. Treffen lohnt sich irgendwie nicht
Und ich fahre noch mit WInterreifen
Moin, ich klinke mich hier mal kurz ein
Wo ist denn das Steuergerät der Wegfahrsperre verbaut. Das muss ich bei mir auch noch tauschen.
Was mich noch interessiert, muss man eigentlich ABS einbauen, weil das Umbaufahrzeug hat bisher kein ABS.
Moin,
ein Kollege von mir plant nen Umbau auf VR6. Der VR6 hat Klima drin (keine Climatronik). Ist es sehr aufwendig die Klima mit umzuabuen in ein Auto, was vorher keine Klima drin hatte? Spender und Umbaufahrzeug sind beides Golf 3.
http://maps.google.com/maps?f=….002481,0.010815&t=h&om=1
Noch mal zur Info, Holtkoppel am Ende ist die Platte
Steht das jetzt mit Freitag 19 Uhr?
.Edit
Shit musste gerade nen Termin auf Freitag 17.30 verschieben, also glaube nicht, dass ich 19 Uhr schaffe.
Das ist die Aussichtsplattform am Flughafen Hamburg, genaue Stasse weiss ich gerade nicht, kann ich auf wunsch aber raussuchen
Ja 16.03. 19h würde voraussichtlich bei mir passen
OK Du hast recht, ich habe mich geirrt, dass es nicht erlaubt ist.
HIer ein Beitrag aus einem anderen Forum
ZitatAlles anzeigenHi,
es gibt definitiv k e i n e Geschwindigkeitskategorie, für die Reifenreparaturen verboten sind. Das ist, Entschuldigung, dummes "Stammtischgeschwätz".
Die gesetzliche Grundlagen für die Reparatur von Reifen sind folgende:
a) §36 der StVZO und daraus resultierend
b) Richtlinien für
1) „Die Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen“ und
2) „Die Instandsetzung von Luftreifen“,
beide veröffentlicht im „Verkehrsblatt“ , Heft 5 - 2001, amtlicher Teil, Seite 91.
Dort wird u.a. geregelt, dass die Schadstellen nur eine gewisse Größe haben dürfen, innerhalb eines bestimmen Bereiches der Lauffläche liegen und ein bestimmtes Schadensbild aufweisen müssen und dass eine Reparatur nur nach genauer Schadensbegutachtung von einem dafür zugelassenen Fachbetrieb in dessen voller Verantwortung vorgenommen werden darf.
Darüber hinaus getätigte Nachfragen bzgl. des Verbots von Reifenteparaturen in Abhängigkeit vom Geschwindigkeitsindex des Reifens
a) bei Dunlop
b) beim Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie
bestätigten, dass Reifenreparaturen zwar (zu Recht) generell sehr skeptisch gesehen werden, weil die urspr. vorhandene originale Reifenstabilität und -Dichtigkeit eben nicht mehr existiert, dass aber andererseits eine Reifenreparatur aussschließlich aufgrund des Geschwindigkeitsindex aber nirgendwo untersagt ist.
Bzgl. der allgemeinen Sicherheitsaspekte bei Reifenreparaturen darf ich noch auf die wdk-Leitlinie Nr. 90 "Reifensicherheit und Reifenpflege", Punkt 6 verweisen.
Ich persönlich würde bei gelegentlicher Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeit oder öfteren längeren Autobahnfahren mit Geschwindigkeiten über 160 km/h trotz aller Sparsamkeit aus vorstehendenden Gründen ebenfalls von einer Reifenreparatur dringend abraten.
Die obigen Erkenntnisse resultieren im Übrigen aus der mir gegenüber getätigten Aussage eines "Freundlichen", dass ich mir (als Ersatz eines über den Winter bei ihm eingelagerten und dort "platt gewordenen") Sommerreifens einen neuen Reifen kaufen müsse, weil eine Reparatur von Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex > H verboten sei. Auf derart unseriöse Weise kann man natürlich auch versuchen, sein Geschäft anzukurbeln!!! Als Ersatzreifen hätte der reparierte Reifen nämlich durchaus noch gute Dienste leisten können, um im Bedarfsfall zumindest zum nächsten Reifenfachbetrieb zu gelangen!
2.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Metz,
gerne geben wir Ihnen Auskunft und Hinweise auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland.
Auch wir machen immer wieder die Erfahrung, dass alte Gerüchte besser bekannt sind als aktuelle Regelungen und Gesetze. Selbst unter ???Fachleuten“ im Reifenfachhandel gibt es die tollsten Aussagen zum Thema Reparatur von Reifen. Hier eine Kostprobe die ich persönlich während einer Marktstudie zu hören bekam: ???H und V repariert keine Sau!“
Die aktuelle Grundlage ist eine detaillierte Ergänzung zum §36 StVZO vom März 2001 aus dem Bundesverkehrsministerium. Die Richtlinie hat den Namen ???RICHTLINIE FÜR DIE INSTANDSETZUNG VON LUFTREIFEN“ und die Dokument Nr. B3620. Man kann dieses Dokument beim Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH? & Co KG, Hohe Strasse 39 in 44139 Dortmund bestellen. Internet http://www.verkehrsblatt.de, Telefon 0180-534 01 40, Fax 0180 534 01 20.
In der Anlage ein kleiner Auszug aus dieser Richtlinie für Sie und ihr Forum.
Grundsätzlich sagt die Richtlinie und der §36 StVZO (Absatz 5 wurde zugunsten der Richtlinie gestrichen) nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. ???Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen.
In der Richtlinie wird nur die Schadengröße teilweise eingeschränkt und zwar bezogen auf die Fahrzeugkategorie.So dürfen Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung mit Kombi-Reparaturkörpern (z.B. Minicombi) durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden.
Bei PKW-Reifen gilt für Laufflächenschäden und Kombi-Reparaturkörper das Gleiche wie bei Kraftradreifen, aber außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation auch erlaubt.
Die Richtlinie fordert in jedem Fall das Reinigen der Schadenstelle (Absatz 3.4) und ein Verschließen des Schadenskanals und das Anbringen eines Reparaturpflasters auf der Reifeninnenseite (Absatz 4). Damit sind Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen her verboten.
Ansonsten ist den Anweisungen des Herstellers des Reparaturmaterials zu folgen. (Siehe Absatz 3.3 der Richtlinie). Dafür liegen unserem Reparaturmaterial je Packung gedruckte Anleitungen bei.
Wir hoffen damit die Unklarheiten beseitigt zu haben und freuen uns darauf demnächst Ihre Hinweise und Kommentare auf der Homepage Ihres Forums lesen zu können.
Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema Reifenreparatur.
Mit freundlichen Grüßen,
TIP TOP Stahlgruber; i.A. D.Witt (Produktmanager TRM)
WArum sollten dich mehrer Reifenhändler bescheissen wollen? Es ist tatsächlich nicht erlaubt!
Hmm sorry, das ist mir etwas kurzfristig und Zeit habe ich auch nicht
Ich denke das sollte man schon 1-3 Wochen vorher planen
Hi Olli,
klar dann Stelle ich mich auch mal kurz vor
Hoffe das ist hier im Thread richtig, gibt ja hier kein Vorstellthread, oder?
Dann zu mir, also ich bin Daniel, 21 Jahre jung und bin Student & gleichzeitig Azubi bei ner großen deutschen Fluggesellschaft hier in HH
Zu meinem Auto, ist nen '96 Golf 3, zur Zeit noch mit 1.8l AAM Motor. Mehr Daten und Bilder zum Auto gibts unter http://soni.vento-fans.de (hoffe der Link ist hier erlaubt).
Falls ihr noch was wissen wollt, fragt einfach
Achja @ Olli, wird es bei Dir noch mal die G3 Heckscheiben ohne Drähte in Grün geben?