Zu der Eintragung selber zum Xenon sage ich jetzt mal nichts, sonst wird hier wieder eine Riesen Diskussion entfacht, von wegen unzulässige und ungültige Eintragung....usw
Gedanken würde ich mir einerseits schon machen, weil sie ja nun wirklich unzulässig ist, kommt halt drauf an an was für Polizisten du gerätst in der Kontrolle oder wie es mal bei einer HU bei nem anderen TÜV aussieht!
Ich habe bei mir auch Xenon drin allerdings nicht eingetragen...
Habe auch ein 3er Brett drin, das ist auch nicht eingetragen, warum auch?! Weil ich die Lenksäule umgeschweisst habe
Ich glaube wenn das der TÜV wüsste würde er mir die Plaketten gleich ganz abkratzen 
Aber die Lüftung muss gehen, Heizung darfst du zwar entfernen, aber die Lüftung ist laut Gesetz vorgeschrieben wegen beschlagen der Scheiben. Hatten wir aber schon paar mal, musst mal suchen dann findest du auch Gesetzestexte dazu!
*EDIT*
Cool als ich angefangen hatte zu schreiben hatte noch keiner geantwortet.... 4 Finger Suchsystem ist halt nicht so schnell 