ZitatOriginal von GI-11
Habe auf meinen 2 schichten klarlack.
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Daß lackieren ne Strafe mit sich zieht, wenn man erwischt wird ist klar...aber bei Klarlack (was für ein Wortspiel :D). Ich weiß, ist auch nen Lack, aber wird das genauso strafrechtlich behandelt wie Lampenlack usw.? Bekommt das überhaupt einer mit? Na gut die Rückleuchten glänzen schön!