Nachdem hier jeder seinen mehre oder weniger qualifizierten Senf abgibt, tue ich das auch mal:
1. Das Thema Türgriffe ist von der Zertifizierung abhängig, genauso wie das Thema Seitenblinker. ZB. Seitenblinker dürfen bei ECE-Zertifizierten Fahrzeugen (gültig ab 1996, Ausnahme bestehende Baureihen) nicht mehr entfallen. Wenn dir das ein Prüfer trotzdem einträgt verlierst du deine BE und deinen Versicherungsschutz. Fahrzeuge, die davor zertifiziert sind, dürfen weiterhin die Seitenblinker entfallen lassen. Anders bei Tprgriffen: Die dürfen nicht mehr entfallen, diese Regelung ist rückwirkend. Wer sie nach der Gesetzesänderung trotzdem einträgt, verliert seine BE. Nicht eingetragen verliert man auch seine BE.
2. Duch die aufkommende Turbotechnik ist es einigen Jahren möglich die Leitung eines Fahrzeugs derart zu steigern, dass die Grenzen der Haltbarkeit und Betriebsfestigkeit erreicht bis überschritten werden können. Bei der Entwicklung eines Golf1 hat niemand auch nur im Traum daran gedacht, dass ein solches Fahrzeug mehr als 400PS haben könnte. Insofern finde ich es nicht verwunderlich, dass hier verstärkt das Augenmerk draufgelegt wird.
3. Ich kann mir nicht vorstellen, dass "gemässigte" Umbauten mit einem überspitzten Maß an Nachweisen erst eingetragen werden. Das Augenmerk wird in erster Linie auf Fahrzeuge mit enormen Leistungssteigerungen gelegt werden (zB. Golf1 mit VR6T). Und solange ich in Threads Dinge lese, wie "ich tausche alle 3.000km meine Antriebswellen, weil sie kaputt gehen" bin ich voll und ganz beim TÜV, der einen Betriebsfestigkeitsnachweis sehen will. Denn über mögliche Folgen (Gewichtsverteilung, Krafteinflüsse auf Rahmen, Achsen etc.) macht sich von den "Privatschraubern" kaum jemand Gedanken. Denn dafür sind diese Fahrzeuge in der Entwicklung nie ausgelegt gewesen.
4. Eine Serie wird erst ab 200 Fahrzeuge/Jahr als "offizielle" Serie gesehen. Darunter kann ein Hersteller alle Fahrzeuge mit Einzelabnahme als Prototyp anmelden, siehe Landwind aus China. Damit kann ein Hersteller bestehende Zertifizierungsvorschriften einschränken.
5. Letztenendes muss der TÜVer dafür geradestehen, was er einträgt und ich finde es nur recht und billig, wenn diese auf mögliche Risiken (geht bis hin zur Fahrlässigen Tötung, wenn was passiert) hingewiesen werden.