Hi...
das Problem ist, das jeder Prüfer es anders einträgt und die meisten Eintragungen echt Schrott sind...
Um es mal ganz kurz zu sagen:
Federwegsbegrenzer müssen nicht eingetragen werden...
Bei einer Eintragung wird wenn es vernünftig gemacht wird, der Abstand Mitte Rad bis unterkante Kotflügel eingetragen und dabei achtet der Prüfer auch darauf, das das erforderliche Restgewinde, was im Gutachten steht nicht unterschritten wird.
Also OFFIZIELL kann man das Gewinde auch nach der Eintragung nicht mehr verstellen, da das Maß Rad-Kotflügel ja fest ist...
Aber jeder trägt es halt anders ein, warum auch immer...
Zum Schleifen:
5cm reichen nie und nimmer, wenn das Auto voll beladen ist... ich würde dir Raten:
[list=1]
[*]Auto auf Hebebühne, das Wagen ausgefedert ist
[*]Abstand Kotflügel Unterkannte bis Oberkannte Reifen messen
[*]dann länge der Kolbenstange am Dämpfer messen (ist ja der maximale Federweg
[*]Differenz Kolbenstange minus Abstand Rad-Kotflügel ist das Maß, was das Auto theoretisch zu tief einfedern kann
[*]also dann genausoviel, vielleicht 5mm mehrFederwegsbegrenzer einbauen (wenn man weiche Begrenzer nimmt lieber etwas mehr)
[*]nun soltle nichts mehr schleifen...
[/list=1]
Wenn das Auto bei voller Beladung keine 5cm einfedern würde, wäre es wenn hinten niemand sitzt "knüppeklhart" an der Hinterachse...
Zurück zum eigentlichen Thema:
Typisch FK: einfach mal die falschen Dämpfer geschickt... tausche das Fahrwerk um...
MfG Jens