Also ich würde da mal 3000 EUR ansetzen, so wie er da steht und wenn du jemanden findest, der ihn in etwa so haben will. Das braucht also Zeit. Wenn du die nicht hast, dann würde ich nur mit 2000 EUR rechnen.
Beiträge von prozac1
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Wenn du damit kein Geschäft machen willst, sondern nur ab und zu mal fahren und später mit wenig Verlust wieder verkaufen willst, dann kauf dir den.
Du solltest aber bedenken, dass man den nicht einfach kurzfristig verkaufen kann, sondern dann erstmal einen Liebhaber finden muss, dem das Auto was wert ist.
In gutem Zustand sollte der Wagen außerdem sein, aber das ist ja selbstverständlich.
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Grundsätzlich kann man gar nichts über die rechtliche Situation sagen, wenn man nicht weiß, was im Kaufvertrag steht (von mündlichen Absprachen mal abgesehen).
Grundsätzlich ist das immer etwas heikel, solche "Flickereien" vorzunehmen und dem Kunden davon nichts zu sagen. -
Man dürfte auch kein härteres Fahrwerk einbauen, denn das belastet das Material stärker, man sollte so einiges nicht, weil es zu gewissen Verschlechterungen führt, einbauen oder man nimmt es in Kauf. Solle also jeder machen, wie er es für richtig hält.
BTT: Da hoffe ich mal, dass die SCC-Platten mit Zentrierung, die ich damals bei meiner Schwester montiert habe, nicht eine solche Minderqualität aufweisen. Muss ich direkt mal darauf achten, ob das Tad da auch "eiert".
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Was heißt denn "springt schlecht an"?
Mein ABS ist immer gut angesprungen, bei feuchter Witterung hat er lediglich ein paar Probleme mit der Zündung gehabt.
Evtl liegt es auch einfach daran, dass die Batterie nach etwas Standzeit nicht mehr genug Energie hat den Anlasser konstant mit dem benötigten Strom zu versorgen, so dass das Anspringen schonmal länger dauert.
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Vielleicht sollte der Threadersteller nochmal klarstellen, was er genau möchte.
Ich versteh das so, dass er wissen möchte, wieviel er von der Schwungscheibe an Masse entfernen muss, wenn er die Masse der Felgen erhöhen will, das Ansprechverhalten des gesamten Fahrzeuges aber gleich bleiben soll.
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Stärkere Dämpfer machen das Fahrwerk schon härter, im optimalen Fall passt aber die Federkennlinie zur Dämpferkennlinie. Das was du merkst ist das Gesamtverhalten des Fahrwerks, nicht das Verhalten nur des Stoßdämpfers oder nur der Feder.
Aber stärkere Dämpfer sollten dir erstmal helfen. -
Die objektive Härte eines Fahrwerkes wird durch des Feder-Stoßdämpfer-System bestimmt.
Wichtig dabei ist noch, dass die Kennlinie des Dämpfungssystems passt, also der Verlauf der benötigten Kraft gemessen an der Einfederung.
Über diese Kennlinie kann man IMO sehr viel beeinflussen, wenn das System gut abgestimmt ist, dann kommt das Fahrwerk dem Fahrer bei gleichem Federweg weicher vor als wenn es nicht gut abgestimmt ist.
Das ist eigentlich die Kunst der Fahrwerksabstimmung. -
Deine Beispiele in allen Ehren, aber du solltest deine Argumentation schon auf den vorliegenden Fall beziehen und nach Möglichkeit mit Rechtsvorschriften untermauern.
Ein Anspruch IMO nicht zeitlich, sondern rechtlich, wenn ein Tatbestand erfüllt ist.
Der Käufer müsste erstmal nachweisen, dass aufgrund des vermeintlich falschen Kopfes der Motorschaden entstanden ist, damit die Kausalität hergestellt ist. Weiterhin müsste er dem Verkäufer nachweisen, dass dieser vom dem vermeintlich falschen Kopf wusste und es dem Käufer verschwiegen hat.
Wenn er das alles schafft, dann bekommt er höchstens den Wiederbeschaffungswert des Wagens abzüglich des Restwertes des Fahrzeuges mit Motorschaden und das wird sicher deutlich weniger als 8000 EUR.Die Fristsetzung für die Nacherfüllung ist aber dennoch nicht entbehrlich, folglich muss sie erfolgen, was ausblieb. Erst nach erfolglosem Verstreichen der Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ersteres wird wohl nicht mehr möglich sein, also wird es IMO auf letzteres hinauslaufen.
So könnte man das ganze auslegen, wie es genau ist, kann man erst nach Einsehen aller Unterlagen sagen.
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Dein Beispiel hinkt:
Im Fall mit dem Pyrotechniker wäre eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich gemäß §323 II Nr.2, da vertraglich die Leistung um Uhrzeit XX:XX erfolgen sollte und Leistungsinteresse danach meinerseits nicht mehr vorhanden ist.
Ich glaube jedoch kaum, dass in dem Kaufvertrag des S3 steht, dass die Auslieferung des Fahrzeuges am Tag X erfolgen sollte noch, dass eine spätere Auslieferung des Fahrzeuges nicht mehr im Interesse des Käufers ist.
Deswegen wird übrigens bei DSL-Angeboten in denen die Verfügbarkeit unklar ist, nie ein Datum festgelegt, wann der Anschluss geschalten sein muss, da man nach diesem Datum Schadensersatz fordern könnte und das sicher nicht im Interesse der DSL-Dienstleister ist.
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Die rechtliche Seite ist mir (in gewissen Grenzen - bin kein Jurist) bekannt und das BGB besagt, dass grundsätzlich eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden muss, die Ausnahmegründe, die es dafür gibt, greifen IMO hier nicht.
Eine Fristsetzung ist auch zumutbar, selbst wenn der Wagen für den täglichen Arbeitsweg gebraucht würde, hätte man einen Leihwagen nehmen können und dessen Kosten dann als Schadensersatz geltend machen.
Aber eine Reparatur, die nahezu so teuer ist wie der ganze Wagen, entspricht wohl nicht den Grundsätzen von Treu & Glauben.Es muss zuerst mal nachgewiesen werden, dass tatsächlich der falsche Kopf auf dem Motor war.
Wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt, über welche Anspruchsgrundlage, wenn nicht arglistige Täuschung, möchte der Kläger dann gehen?
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Zu aller erst: Der Verkäufer garantiert gar nichts, er hat nur für die Mangelfreiheit der Sache zu Übergabe einzustehen bzw. diese zu gewährleisten.
Diese Gewährleistung kann er IMO auch im Kaufvertrag ausschließen, wonach er dann nur noch aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Garantie für die Beschaffenheit haftet.ZitatOriginal von Coco
"S3 gekauft aber nicht S3 drin"
Da war von Anfang an nicht von einem Serien-S3 die Rede, da der Wagen leistungsgesteigert war, was wahrscheinlich auch dem Käufer bekannt war. Deswegen ist dieser Satz für mich kein Argument.
Um das Pferd mal von hinten aufzuzäumen:
Der Kläger hat einen Motorschaden, den er für 8000 EUR beheben ließ. Wohlgemerkt ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung, wonach er in meinen Augen gesetzlich verpflichtet ist.
Dieser Motorschaden müsste einen Mangel zur Ursache haben, für den der Verkäufer haftet. Welcher sollte dies sein?
Man könnte auch argumentieren, dass man bei einem leistungsgesteigerten Fahrzeug mit einer kürzeren Lebensdauer rechnen muss.Um nochmal auf die Selbstvornahme zurückzukommen:
Mein Privatrechtsprof. bringt immer Komplementärbeispiele, also will ich das hier auch mal tun.
Wenn man auf die Fristsetzung zur Nacherfüllung verzichten dürfte, dann kann ich mir in einem Autohaus einen Wagen kaufen, daran einen Mangel feststellen, diesen von einer anderen Werkstatt beheben lassen und dann dem Verkäufer in Rechnung stellen. Wenn das so wäre, dann gäbe es deutlich mehr Zivilverfahren, weiterhin wird dem Verkäufer die Möglichkeit genommen nachzubessern bzw. sein rechtliches Fehlverhalten zu korrigieren.
Dass das nicht Ansinnen der "Entwickler" des BGB ist/war, sollte verständlich sein. -
Ist es nicht vielmehr so, dass der Käufer dem Verkäufer den anfänglichen (möglicherweise auch versteckten) Mangel nachweisen muss!?
Wenn der Wagen vor Feststellung dieses Mangels eine Strecke von 4000km zurücklegen kann (ich hoffe, ich habe diese Zahl noch richtig in Erinnerung), dann ist die Beweisführung bezüglich der Anfänglichkeit des Mangels auch nicht einfach.
Ohne Mangel gibt es auch keinen Schadensersatz.
Deswegen würde mich auch die genaue Forderung des Klägers und die Begründung im Hinblick auf den Mangel interessieren.
Soweit ich das aus dem bisher Geposteten entnehmen konnte, ist der einzig angeführte Mangel der geänderte Zylinderkopf. Fraglich ist dann, ob dieser Mangel erheblich ist.Eine Selbstvornahm ist mir bei Kaufverträgen nicht bekannt, deswegen denke ich, hätte der Käufer schon eine Frist zur Nacherfüllung setzen müssen, Gründe für deren Entbehrlichkeit kann ich hier nicht sehen.
Das ist zumindest meine Ansicht der Dinge.
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Sicher ist das juristisch nichts wert, aber man muss ja vorher prüfen, ob überhaupt die Chance besteht, dass beide Köpfe gleich/ähnlich sind. Wenn das dann wahrscheinlich ist, kann man sich an die Beweisführung machen.
Ich finde das schon richtig, dass das hier evaluiert wird, auch wenn man von Audi nie eine solche Bestätigung erhalten wird.
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Also die Tieferlegungsfederteller, die ein Kollege mal in seinem Golf 3 verbaut hatte, brachten durchaus die gewünschte zusätzliche Tieferlegung, mussten sie ja auch, schließlich wird durch die Federteller ja der obere Anschlag der Feder relativ zur Aufnahme des Domlagers nach oben verschoben.
Wie die allerdings von der Verarbeitung her waren, kann ich nicht sagen.
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Hallo Gemeinde,
kann mir jemand sagen, ob die Öldruckschalter meines ABS-Motors in irgendeiner Weise gekennzeichnet sind, so dass ich erkennen kann, ob der Schaltdruck ~0,3bar oder ~1,8bar beträgt?
Einer ist nämlich undicht und muss gewechselt bzw. durch eine Schraube ersetzt werden. -
Wenn ich das jetzt richtig vor Augen hab, dann verschwindet doch die Schlitzmutter quasi in dem Domlager, da dürte sie doch gar keinen Einfluss auf die Gesamthöhe des Federbeins haben.
Oder hast du die zweiteilgen Domlager verwendet? -
Ich hab total überlesen, dass es hier um den Abgaskrümmer und nicht das Abgasrohr geht :-r
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Der AFT und der PG haben aber beide keinen Hochblock, deswegen könnte es da Unterschiede geben.
Ich habe an meinem ABS-Motor den Krümmer vom PG und Flammrohr vom AGG, da schlägt das Hitzeschutzblech des Flammrohr auf der Lenkung auf, so dass ich dieses entfernen musste, deswegen vermute ich, dass es da Unterschiede gibt.
Den direkten Vergleich hatte ich jedoch noch nicht.
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Es gab allerdings auch schon Gerüchte, dass das Flammrohr der 1.6l Maschinen nicht so tief geht wie jenes der 2.0l Maschinen, da dieses Hochblöcke sind.
Das besonders im Zusammenhang mit dem Umbau der 2-flutigen Flammrohre an die 1.8l 90PS Maschinen erwähnt.