kumpel,bei dem ich in nächster zeit meinen 1,8t im 6n eintragen lassen wollte meinte,das
aktuell NUR noch eintragungen bei vorherigem abgasgutachten aufs spezielle fahrzeug machbar wären laut tüv.
er hasst deswegen den tüv und die vorgaben selber,
weil er grad nen e30 auf anderen motor(Bmw M52) umbauen will.
jemand was darüber gehört etc???