Tausbörsen löschen !!!

  • Wie siehts jetzt eiegentlich mit dem Download aus?


    Darf man seit Anfang Januar garkeine MP3 Dateien mehr downloaden? oder gilt das jetzt nur für die Tauschbörsen?


    z.B.: Ich finde auf ner beliebigen Seite im Netz ne Musikdatei, die dort öffentlich zum Download freigegeben wird. Darf ich die auch nicht herunterladen?
    Was anderes macht man bei Musicload ja auch nicht, ok man bezahlt Geld, aber wenn der Anbieter der o.g. Seite mir was anbietet, kann ich es doch annehmen, oder wie jetzt? ich blick da nich ganz durch!


    Da ich ja bereits zahlen durfte, bin ich da sehr vorsichtig geworden!
    weil, ich sags mal so: Es gibt tausend Möglichkeiten, seine Musik kostenlos im Netz zu finden! Man muss nur wissen,wie und wo man suchen muss. :zwinker:

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    Wie siehts jetzt eiegentlich mit dem Download aus?


    Darf man seit Anfang Januar garkeine MP3 Dateien mehr downloaden? oder gilt das jetzt nur für die Tauschbörsen?


    Du darfst runterladen was immer du willst, solang der Rechteinhaber dem zustimmt.


    Zitat

    z.B.: Ich finde auf ner beliebigen Seite im Netz ne Musikdatei, die dort öffentlich zum Download freigegeben wird. Darf ich die auch nicht herunterladen?


    Wenn der Anbieter dies darf dann ja.


    Zitat

    Was anderes macht man bei Musicload ja auch nicht, ok man bezahlt Geld, aber wenn der Anbieter der o.g. Seite mir was anbietet, kann ich es doch annehmen, oder wie jetzt? ich blick da nich ganz durch!


    Musicload & Co haben entsprechende Verträge mit den Rechteinhabern abgeschlossen das sie diese Stücke anbieten dürfen.

    Spass: '87 VW Golf 2 Bistro G60
    Alltag: '99 VW Passat 3B Variant VR5
    Pflege: '04 Ford Fiesta

    Einmal editiert, zuletzt von SiPPi ()

  • Tja das ist der Haken daran, der entsprechende Gesetzestext lautet:


    Zitat

    § 53
    Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


    (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

  • Also irgendwie nützt mir das nu aber nich viel! ich versteh das Kauderwelsch da nich....


    Kann mir irgendwer ne klare Aussge geben?


    ich möchte ne Musikdatei downloaden, die auf einer belibigen Seite zur Verfügung gestellt wird! Ob der, der die Seite betreibt es darf, oder nicht, weiß ich nicht! Ich habe auch nicht die Möglichkeit ihn zu fragen!


    Kann ich (ohne Angst vor Folgen haben zu müssen) diese Datei(en) runterladen?

  • Wenn für dich nicht erkennbar ist ob das Angebot rechtswidrig ist dann sollte das für dich ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. Im Gesetz ist ja von einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage die Rede.


    Wobei klar sein dürfte das eine Seite wo es die Charts umsonst zum runterladen gibt eher offensichtlich rechtswidrig einzustufen ist, da allgemein bekannt ist das es diese Musik nicht kostenlos an jeder Ecke gibt. Zumindest ist das meine Auffassung dieses Sachverhalts.

  • OK, damit kann ich dann schon eher was anfangen! :wink :wink


    Aber mal allgemein! Was ist denn jetzt für eine Regelung ab 1.1.08 in Kraft getreten, wo gesagt wird, Downloads seien nun auch strafbar! Gilt das nur bei Tauschbörsen (P2P heisst das, ne!?)


  • Quelle: Bundesministerium der Justiz



  • SDI

  • ooooh liebe Anwälte die ihr Geld mit Abmahnungen verdient haben müsst ihr nun stempeln gehen das tut mir aber leid :D

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  • F.Y.I.


    SDI

  • in die richtung der filesharer tut sich in letzter zeit wieder einiges


    es steht mit etwas glück auch eine gesetztesänderung an, in dem dann per gesetzt geregelt ist das anwälte bzw musikfirmen ip´s nurnoch von der staatsanwaltschaft bekommen und diese richterlich angeordnetw erden muss, das heist also das sehr viele möchtegernabmahn kanzleien ihrer arbeitsgrundlage beraupt werden :D

  • tja ich habe lne Abmahnung bekommen. Werde erstmal eine Mod UE verfassen und abschicken.
    Interessant ist, dass die edonkey2000 Software bei mir gefunden haben wollen die ich ja netmal besitze.


    Hoffen wir mal, dass dann nix weiteres kommt. So finde ich die Forderung jedenfalls total überzogen und an den File kann ich mich auch net mehr erinnern. War angeblich Anfang Februar was nun fast 4 Monate wären. Bin mal gespannt ob da noch mehr kommt.

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