@Capt.Compressor
Zitat4.4 Fragen zum Schadensersatzanspruch
4.4.1 In dem Schreiben von Rechtsanwalt Rasch werden viele Zahlen genannt. Was droht mir hier wirklich?
In den Abmahnschreiben wird Ihnen mit einem immens hohen Streitwert gedroht. In der Regel behaupten die abmahnenden Kanzleien, hier könne ein Streitwert von 10.000 € pro Musikstücke angesetzt forderten. Das führt dazu, dass viele Menschen die Befürchtung haben, hier könne ein Schadensersatz in Höhe von 10.000 € pro Musikstück verlangt werden. Das ist falsch. Beim Streitwert handelt es sich lediglich um eine Größe, nach der sich Rechtsanwaltsgebühren berechnen. Die Gerichte tendieren dazu, derzeit bei privaten Urheberrechtsverletzungen einen maximalen Gesamtstreitwert von 100.000 € anzunehmen. Meist geht die Musikindustrie allerdings nur wegen drei oder vier heruntergeladenen Musikstücken vor. Der Streitwert beläuft sich dann auf 30.000 bis 40.000 €.
Grüße
David