Haftung bei Felgenlieferung

  • Die Händler haben sich ja richtig waserdicht abgesichert.
    z.B. Zitat:
    Mit der Übergabe des Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr, auch bei
    Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über.


    Ich muß die Räder gründlich bei der Lieferung checken und bei einem Mangel die Annahme verweigern ?
    Oder bedeutet es ich bin verpflichtet sie anzunehmen und habe Pech ?

  • Wenn du bei einem Händler kaufst, geht die Gefahr nicht auf den Käufer über, sondern bleibt beim Verkäufer bis du die Ware mit der Unterschrift übernommen hast.


    Natürlich musst du Pakete bei entgegennahme vor der Unterschrit auf äusserliche Schäden prüfen.
    Den Inhalt kannst du natürlich nicht prüfen.
    Sollte das Paket beschädigt sein, so musst du das vom Spediteur bestätigen lassen.



    Bei einem Kauf von privat geht die Gefahr ab Übergabe von Verkäufer an Spediteur an den Käufer über (Holschuld durch Käufer).

  • generell hat der beförderer die obhut!
    heißt also wenn eine Sendung bei dir eintrifft und du die sendung nicht gleich im beisein des liefernden öffnest und dann quittierst daß es in ordnung ist oder eben auch nicht dann hast du schlechte karten.


    gibt dann noch unterschiedliche klauseln wie versteckter mangel und solche dinge aber das alles aufzuschreiben würde die maximale zeichenanzahl in diesem beitrag sprengen.


    generell gilt: ware im beisein des Zulieferers Öffnen! Selbst wenn der Nachbar das Paket annimmt und abzeichnet ist das ding so gut wie durch. die unterschrift steht für ordnungsge,äßen empfang...


    ich hab mich auch schonmal mit einem großen paketdienst deswegen gestritten und keinen erfolg gehabt.
    man müsse die nachbarn dazu bringen die pakete nicht anzunehmen oder zu öffnen...


    dagegen spricht dann natürlich wieder das postgeheimnis und das fehlende fachwissen zu speziellen artikeln und eben daß man das paket selber abholen muss oder es im schlimmsten fall zurück geht.


    ist sehr verworren das ganze!

  • am feinsten finde ich wenn die jungs aufs klingelschild schauen und den namen selber hinschreiben!


    ich war jedenfalls nicht anwesend und meine unterschrift ist geleistet worden...


    die machen doch was sie wollen...

  • Wie caddyman schon sagte, liegt das Risiko grundsätzlich beim (gewerblichen) Verkäufer, das gilt natürlich auch für den unversicherten Versand. Also kann man sich meist den Aufpreis fürs Paket sparen.

  • Zitat

    Original von Paul VR6
    Wie caddyman schon sagte, liegt das Risiko grundsätzlich beim (gewerblichen) Verkäufer, das gilt natürlich auch für den unversicherten Versand. Also kann man sich meist den Aufpreis fürs Paket sparen.


    Was soll der Quatsch! Wenn das Paket auf Wunsch des Käufers UNVERSICHERT versendet wird und es geht verloren, hast Du Pech!

  • Zitat

    Original von Eddie


    Was soll der Quatsch! Wenn das Paket auf Wunsch des Käufers UNVERSICHERT versendet wird und es geht verloren, hast Du Pech!


    Richtig so. Wenn der gewerbliche Verkäufer den versicherten Versand anbietet, dann musst du den auch nehmen, ausser es ist dein Wunsch es unversichert zu senden, dann bist du am Ende.
    Der gewerbliche Verkäufer hat nur dann ein Problem, wenn er von dir versicherten Versand kassiert und er versendet es unverischert und er hat keinen Nachweis, dann muss er Ersatz liefern.

  • Zitat

    Original von caddyman
    Natürlich musst du Pakete bei entgegennahme vor der Unterschrit auf äusserliche Schäden prüfen.
    Den Inhalt kannst du natürlich nicht prüfen.
    Sollte das Paket beschädigt sein, so musst du das vom Spediteur bestätigen lassen.


    das ist das problem , hatte ich mit gls , paket aussem 1a , verpackung innen 1A , trotzdem climatronic kasten im inneren schrott , keine chance , absolutes querstellen von gls........servicewüßte deutschland , seit dem pack ich jedes paket aus und gucke mir die sachen aus trotz extra gründlich an , ist ja mein recht.....

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