Hi,
ich hab bzgl. des Eintragens von Spurplatten noch ein paar Fragen.
Gehen wir als Bereifung mal von 7J x 15 ET35 mit 195/50/R15 aus.
Spurplatten nehmen wir mal an 10mm pro Rad. Beispielhaft mal die von FK.
Im Gutachten steht unter Golf 2 bei einer Maulweite von 7J und 195ern in der Tabelle:
"min. Gesamt ET [mm] : 35 "
Also ist es eigentlich nicht zulässig, die 10er Platten mit o.g. Rad zu fahren? Da die ET ja dann pro Rad 25 wäre. Oder heisst "Gesamt ET", dass pro Achse die 35mm erfüllt sein müssen? Gut, unwahrscheinlich, eine ET von 17,5 pro Rad gibts ja wahrscheinlich nicht, oder?
Oder meint "min. Gesamt ET [mm] : 35 ", dass das "Ausgangsrad" eine mindest- ET von 35 haben muss?
Oder, dass die ET kleiner als 35 sein soll? Ich blicke da nicht durch?
Die Angaben für diese Rad/Reifenkombi gilt laut gutachten übrigens für alle Ausführungen der FK Spurplatten
Achja, ist es zulässig, nur die Hinterachse zu verbreitern, oder müssen beide verbreitert werden?
Grüße,
David