Bremsenumbau - EU regelung ab BJ94?!?

  • Moin


    mir ist gerade zu Ohren gekommen das Fahrzeuge ab BJ 94 nicht mehr an der Bremsanlage verändert werden dürfen?


    das soll da ne eu regelung geben die dieses verbietet..


    weiss da einer was drüber?

  • ich habe davon auch noch nie was gehört und vor einem monat erst vr6 Achsen komplett mit Bremse und ABS beim 96er Golf 3 Cabrio eingebaut und auch eingetragen...War alles kein Problem...Wäre auch echt Blödsinn ,sozusagen, mehr Sicherheit zu verbieten,oder?!!!


  • Wer sagt das? Welche Richtlinie?

  • einer der beim tüv war wurde mit der begründung weg geschickt.
    ich habs auch nur indirekt mitbekommen..


    ich glaub der jenige ist auch hier angemeldet.. vlt äussert er sich ja darüber

  • Hi ! Ok, ich kopiere einfach mal meinen kompletten Beitrag aus dem G3Forum hier hinein:


    Hallo !


    Ich habe heute mit dem TÜV Nord gesprochen. Ich wollte einen Umbau an meinem Auto mit einem Prüfer vorab absprechen. Ich wollte unter Anderem vorne eine Passat VR6 Bremse verbauen (altes System ohne Plusachse) um damit meinen Lochkreis vorn zu ändern.


    Nun sagt mir dieser Prüfer, daß eine Umrüstung der Bremsanlage nach EU-Regelung, egal in welcher Art und Weise, nicht mehr zulässig ist bei Fahrzeugen nach Baujahr 1994. Selbst wenn Abmaße der Bremse gleichbleiben, es werden andere in dieser Kombination nicht geprüfte Teile verwendet, es ist nicht gestattet.


    Das wirft meine Pläne absolut über den Haufen, was meine Felgen angeht....


    STUNDEN SPÄTER HABE ICH MEINEN BEITRAG EDITIERT UND FOLGENDES HINZUGEFÜGT:


    Ich hoffe, daß das heute nur ein einzelner verwirrter Prüfer war, der irgendetwas in den Regelungen falsch interpretiert. Mir lies das jedenfalls keine Ruhe und daher bin ich noch zu einem anderen Prüfer in eine andere Stadt gefahren. Für ihn stellte mein Vorhaben kein Problem dar. Sogar eine Mischverbauung der 280er Bremse mit meine Serien-Trommel hinten war für ihn kein Ding. Lediglich auf das Verhältnis Kolbenfläche Hauptbremszylinder und Bremskolben Vorderachse pochte er, daß sich da nichts ändere. Und wie ich jetzt herrausgefunden habe, ändert sich das Verhältnis garnicht. Also freie Fahrt für mein Vorhaben...


    Die Sache hat mir einen deftigen Schock verpasst.


    Nach Rückfrage bei einem dritten Prüfer meinte dieser, daß der erste Prüfer sich vielleicht auf Stellungnahmen zu EU-Regelungen oder zu der StVZO stützt und daher ein absolutes "No-Go" für die Bremsenumrüstung aussprach.


    Also: Nichts genaues weiß man nicht. Wer nun jetzt absolut recht behält, das weiß ich nicht, ist mir auch relativ schnubbe, denn meine andere Bremse inkl. anderem Lochkreis wird eingetragen - und damit kann ich sehr gut leben. Und zu tief in manchen Abgründen sollte man nicht puhlen....


    MfG Sven

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