Einzug in die Selbständigkeit ?

  • Also die Stelle bei BMW war ne absage, zwar nur knapp aber absage ist absage.


    Nun hat ein bekannter (Nachbar) mir vorgeschlagen mit in die Selbständigkeit reinzugehen.


    Er hat sich vor 2 Jahren Selbsständig gemacht als Gebäudereinigung, Haushaltsauflösungen und ähnlichem. Da das geschäft z.Z gut läuft sucht er nen 2ten Mann der nicht als Angestellter sondern als Gleichberechtigkter Partner da mitmacht.


    Meine alten Kollegen sind mit ihm befreundet und haben meinen Namen weitergereicht worauf er mich angesprochen hat. Hab dann mit ihm von Samstag auf Sonntag ne SB Bäckerei Saubergemacht. Klar Harte Arbeit... aber bekanntlich kommt von nichts noch weniger.



    Haben von euch welche Erfahrungen mit Selbständigkeit ?

  • bin nun seit 2 1/2 jahren selbstständiger dachdecker...


    grundsätzlich ist die selbstständigkeit ein hartes brot aber es kann auch sehr lohnend sein!
    fraglich ist allerdings ob es richtig ist "miteinzusteigen", das ist in erster linie für den anderen gut weil er weniger kosten hat den wenn kein gewinn da ist kann auch nichts geteilt werden!
    viel mehr stellt sich aber die frage wie dein einstiegsbeitrag aussehen soll?
    ích gehe mal davon aus das besagter betrieb bereits über:
    fahrzeug, betriebsräume, arbeitsmaterialien bzw. werkzeuge und kunden verfügt


    was sollst also du mit einbringen?

  • Das ist bisher ein 1 Mann unternehmen das von Zuhause aus Agiert.


    In den 2 Jahren hat er sich nen Kundenstamm aufgebaut und Werbung gemacht, nun wird ihm die Arbeit zuviel und er sucht nen 2ten Mann der aber nicht als Angestellter da mitzieht sondern als Partner. Ist auch nur 1 Jahr älter als ich.

  • hört sich schwer nach sub-unternehmer an, weniger als partner :D
    selbständigkeit ist nicht so einfach, wie es klingt und sich anhören. der alte abgedroschen spruch "selbständig heißt selbst und ständig" trifft da aber 101% zu.
    würde ich mir an deiner stelle gut überlegen, ob diese arbeit auf dauer für dich etwas wäre.


    erstmal feststellen, was da wie und wo an konditionen anstehen, wie er sich das ganze überhaupt vorgestellt hat, dann kannst du hier auch genaueres schreiben

  • soweit hab ich das auch verstanden, kann mir allerdings nicht richtig vorstellen das man nach der ganz harten zeit des säens die ernte teilt!


    fakt ist doch das man, bei voller auslastung, an angestellten verdient. warum also sollte man die "beute" teilen wenn man als arbeitgeber finanziell doch besser bedient wäre?

  • Du musst halt auch miteinberechnen dass Du Krankenkasse etc... selbst bezahlen musst... Und wenn mal 2 Wochen in Urlaub fliegst oder 6 Wochen im Jahr (wie, ich denke fast jeder, normale Arbeitnehmer Urlaub hat) einfach mal nix tust, kommt für die 2 oder auch 6 Wochen halt auch keine Kohle aufs Konto...


    In Zeiten in denen es sehr gut läuft kann Selbstständigkeit schon geil sein und WIRKLICH ein Haufen Kohle verdienen, musst aber wie ich von Bekannten (u.a. auch ein Dachsanierer-/decker) her kenn auch richtig schutteln, also auch Samstags, unter der Woche oft mal bis 20h usw... Wenn halt mal weniger oder nix los ist sitzt halt rum und verdienst kein Geld...


    Ich habs mir auch schon öfters überlegt, aber tendiere immer weniger dazu.

  • Er hat es mir so dargestellt. Er ist gut ausgelastet und würde gern mehr draus machen, weiss aber nicht ob er das Alleine Schafft.


    Er selber sieht sich auch nicht als Chef Typ sondern eher wie jemand der Zusammenarbeitet.


    Ich spreche später nochmal mit ihm und hab auch schon nen Termin beim Arbeitsamt gemacht. Schauen was die sagen.


    Wenn ich details weiss kann ich euch mehr sagen.

  • Kann ja sein, dass er sich vor allem davor schützen will, dass jemand de Beamten-Mentalität mitbringt und Punkt 5 den Hammer fallen lässt. Dann ist ne Beteiligung halt sinnvoller.
    Aber ich wäre da auch sehr vorsichtig!!

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Ohne irgendwelche grundlegenden Infos ist ne Empfehlung eigentlich sinnfrei und nicht zu machen. Welche Rechtsform hat seine Firma (GbR, GmbH, Ich-AG), kannst Du aufgrund der Rechtsform überhaupt Mitgesellschafter werden, welches Grundkapital sollst Du mitbringen, wie sehen die letzten Geschäftsberichte (Jahresabschlüsse) aus, wie ist die erwartete geschäftliche Entwicklung... Zudem solltest Du bedenken, daß Du bei bestimmten Rechtsformen unterschiedlich stark haftbar wirst, bei einer GbR beispielsweise voll, auch mit privatem Kapital, bei einer GmbH mit Deinem eingesetzten Stammkapital von mindestens 100 EUR (von dem ich mal glaube, daß der bisherige Inhaber Dich sicher nicht mit 100 EUR davon kommen lässt, wenn GmbH).
    Ansonsten sehe ich das ähnlich wie viele andere hier. Warum holt man sich einen fremden Mitgesellschafter an Bord? Braucht er einen Teil seines Stammkapitals wieder? Steht irgendwas an, wo mit größerem Haftungsrisiko zu rechnen ist? Auch wenn´s teuer ist und für Dich daher wahrscheinlich nicht in Frage kommt, aber ohne kompetente Hilfe (sprich: Anwalt) würde ich nirgendwo einfach mal so einsteigen. Die Risiken sind einfach zu hoch, wenn man nicht ausreichend geprüft hat. Und selbst nach einer sorgfältigen Prüfung sind die Risiken oft uneinschätzbar...

  • dass ich mit ihm mal einer Meinung bin, konnte ich mir letzte Woche noch nicht vorstellen :lol


    Zitat

    Original von FRank-GTI
    hört sich schwer nach sub-unternehmer an, weniger als partner :D


    genau, alles andere wäre für Deinen Bekannten auch nicht Vorteilhaft. Er hat keinen Angestellten mit allen daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Folgen sondern Dich, dem Du dann ne Rechnung schreibst und das war es für ihn.
    Ob das für Dich lohnend ist, kommt auf den Stundensatz an und was dann für Dich netto hängen bleibt.


    Grüße :wink

  • Zitat

    Welche Rechtsform hat seine Firma (GbR, GmbH, Ich-AG),


    äh was?


    Zitat

    bei einer GmbH mit Deinem eingesetzten Stammkapital von mindestens 100 EUR


    die zeiten sind schon längst vorbei. bei auch nur annäherndem verdacht auf vorsatz oder grober fahrlässigkeit haftest du vollkommen.


    Zitat

    Braucht er einen Teil seines Stammkapitals wieder?


    mann, du schmeißt aber mit fachbegriffen um dich, schade nur, daß es vorne und hinten nicht stimmt :(

  • Also ich hab vorhin kurz mit ihm gesprochen (als ich ihm die Drosselklappe saubergemacht habe)


    Da ich doch auch relativ unsicher bin hat er mir vorgeschlagen mich erstmal als Teilzeit Arbeiter anzustellen.




    Habt ihr konkrete Fragen die ich da stellen kann ?

  • eine partnerschaft, so dass du an dem unternehmen beteiligt bist, wird er dir wohl kaum anbieten.


    heute ist es eher üblich leute auf freiberuflicher basis an zustellen. dabei bist du im grunde selbstständig und bei einem oder mehreren unternehmen auf rechnung "angestellt". hat halt den vorteil für den unternehmer, dass er keine krankenkasse... für dich bezahlen muss und urlaub eben auch nicht bezahlt wird. aus unternehmerischer sicht eine ganz gute sache.

  • Lieber Frank,


    für Dich gern nochmal ausführlicher.


    Thema Ich-AG. Eine Weile von der Agentur für Existenzgründer finanziert ist die Ich-AG eine Rechtsform für Personengesellschaften (Einzelunternehmungen). Beschränkend bei der Ich-AG ist aber zB., daß man keine Mitgesellschafter haben darf.


    Thema Haftung mit Stammkapital. Wenn ich mal von einem halbwegs vernünftigen Menschen ausgehe, schliesse ich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit mal aus. Schließlich soll dieser Unternehmer ja jede Menge Kunden seit längerer zeit haben, Sorgfalt scheint also vorhanden sein. In allen anderen Fällen ist das Privatvermögen der Gesellschafter jedoch grundsätzlich nicht in den sog. Haftungsstock mit eingebunden. Das nennt sich Trennungsprinzip, in jeder Lektüre für die juristische Ausbildung nachzulesen. Du meinst sicher die Haftung mit dem Privatvermögen für Geschäfte VOR Gründung (und damit Eintrag ins Handelsregister) der GmbH.


    Thema Stammkapital. Gemeint war, daß Kenny 50% des Stammkapitals aufbringt und der bisherige Einzelunternehmer seine 50% wieder bekommt. (gemeint für GmbH)


    Kleiner Tip am Rande:


    http://bundesrecht.juris.de/
    speziell: http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/ und http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/index.html (man suche nach Existenzgründungszuschuss)


    Lies einfach mal ein bisschen darin, zB auch in Wikipedia. Das erspart peinliche Situationen.

  • Zitat

    Lieber Frank,
    für Dich gern nochmal ausführlicher.


    Thema Ich-AG. Eine Weile von der Agentur für Existenzgründer finanziert ist die Ich-AG eine Rechtsform für Personengesellschaften (Einzelunternehmungen). Beschränkend bei der Ich-AG ist aber zB., daß man keine Mitgesellschafter haben darf.


    ja danke, aber nur weil du es jetzt noch einmal schreibst, wird es nicht richtiger :lol
    ICH-AG nennt sich eine zuschußform vom staat für neugergründete selbstausbeuter. ist absolut keine
    rechtsform oder so - das ist nur ein name. :lol :lol
    du machst ja auch keine kindergeld auf oder gründest eine bafög, oder? :-z


    für den rest deines geschriebsel habe ich leider keine energie mehr, soll ein anderer machen - oder auch nicht. :wink


    und wer so eindeutig quark wie du verzapfst, schafft damit nur selbst peinliche situationen :geil:

  • jungs, nix für ungut aber tragt eure privaten angelegenheiten wo anders aus.
    die ich-ag gibt es offiziell seit august letzten jahres nicht mehr. das was draus wurde nennt sich heute "gründungszuschuss".


    zum thema rechtsform - vielleicht bringt der link hier weiter:
    http://www.vnr.de/vnr/unterneh…tup/praxistipp_03740.html


    kurz und bündig zusammengefasst

  • Zitat

    nix für ungut aber tragt eure privaten angelegenheiten wo anders aus.


    wenn du das wirklich als "eure" siehst, also mehrzahl und mich eingegriffen, dann gehörst du jetzt auch dazu :D
    als bitte trage deine differenzen woanders aus.



    wenn jemand den namen eines staatlichen existensgründerzuschuß als rechtsform ansieht, sollte doch wohl die richtigstellung erlaubt sein, oder? und wie immer: nur eine reaktion auf eine aktion - du erkennst das system? :wink

  • Genau Frank, offiziell nennt sich der Spaß Einzelunternehmung mit Existenzgründerzuschuss. Da sich der Begriff Ich-AG aber nunmal im Volksmund durchgesetzt hat, wäre es in aller Regel sinnlos, "Einzelunternehmung mit Existenzgründerzuschuss" so schreiben. Aber ich bin mir sicher, das wusstest Du. Immer wieder klasse, wenn Amateure auch mal was zu wissen glauben. =)


    Ach, beinahe vergessen: erklär uns doch noch mal die Sache mit der Haftung bei der GmbH. Ich lach doch so gern... ;)

  • Sorry für OT
    Aber packters noch :-r ?
    Der Kenny möchte hier gerne Ordentliche antworten keine Labereien :motz


    Am Besten und Sichersten ist , du gehst zur IHK oder HWK dort Arbeiten die Ausgebildeten Personen die dir in deinen Fragen Helfen werden , auch mit Tips und Ratschlägen .

  • es ist nun einmal fakt,daß "Ich-AG" keine Rechtsform ist und nur ein Name für einen Existensgründerzuschuß. Und da du von Rechtsformen geredet hast und nicht von Bezeichnungen
    für Existensgründerarten, ist es nun einmal vollkommen falsch. :wink
    Das weiß jeder, der sich mit der Thematik bissel auskennt. Sind einfache Grundfakten.
    Da du dies nicht wußtest und auch nicht wissen willst, hast du dir selbst die Kompetenz für alles weitere abgesprochen - das wirst du doch einsehen, oder?


    aber mache ruhig weiter mit deinen peinlichkeiten, da stehe ich gelassen drüber :-z

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