Straßenverkehrsordnung: Rennen mit Kraftfahrzeugen

  • hi !!


    nicht von mir geschrieben aber ich unterstütze die sache :


    Die nächste Motorsport-Petition an den Bundestag ist fällig und kann mitgezeichnet werden.
    Es geht darum, daß wiederholt Motorsportveranstaltungen auf Straßen (v.a. Rallyes, Bergrennen,...) unter Verweis auf das KFZ-Rennverbot aus §29 Abs.1 StVO abgelehnt wurden.
    Das Problem liegt in der Praxis darin, daß Rennen mit KFZ ausdrücklich verboten sind, nicht aber ebenso ausdrücklich andere Ereignisse/Strassennutzungen, die genauso den Straßenverkehr gefährden könnten (Fahren auf der linken Strassenseite, Aufstellen eines Kirmeszeltes, Pferderennen, Fahrradrennen,.....).
    Aufgrund der ausdrücklichen Erwähnung von KFZ-Rennen in §29 Abs.1 StVO wird immer wieder der behördliche Fehl-Rückschluß gezogen, daß deshalb eine Erlaubnis nach §29 Abs.2 StVO für KFZ-Rennen erst gar nicht (im Gegensatz zu den anderen v.g. Ereignissen/Straßennutzungen) in Frage kommt. Beispiele sind das Hochsauerland-Bergrennen (Nuttlar) oder der Hexenslalom (Lemgo). Diese Praxis muß ein Ende haben.
    Petition: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bunde...?PetitionID=462
    Die Sache darf gerne an weitere Sportkameraden verbreitet werden.


    Quelle:http://rennsport-forum.com


    gruss TT

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