brauche hilfe bei der eintragung ..

  • war heute beim Tüv und wollte meine Reifen eintragen lassen. 195/45/15 auf einer 7jx15 Artec Cup Felge. Nun steht leider in dem Gutachtenvon den kein 195/45 drin sondern ein 195/50. Es sollte doch aber eigentlich kein problem sein solch eine Reifenkombination eingetragen zu bekommen oder ? weill der Reifen hat für solch eine Felge ja eine freigabe.reicht nicht das der reifeneine freigabe für 7jx15 hat? hat vielleicht jemand ein Gutachten von solch einer kombination oder sonstige hilfe für mich ? brauche dringend Hilfe .
    mfg Rider

  • Also nomalerweise wenn ein Gutachten für eine Felge da ist und eine Reifenfreigabe die bestätigt das der Reifen 195/45 auf eine 7x15 Felge und Auto passt ist das auch kein Thema spätestens bei Einzelabnahme trägt der TÜV es ein. Traglast muß auch stimmen.


    MfG
    1,8kompressor

  • Zitat

    Original von 1,8Kompressor
    jep sollte passen der 78er hat eine Traglast von 425kg also 850kg pro Achse. Vergleiche einfach im Schein mit Deinen Achslasten...


    MfG
    :wink


    ... und hau das deinem prüfer vor den latz und er sollte es dir per Einzelabnahme eintragen...

  • hallo ich will mich auch mal dazwischen quetschen..weil ich weiß echt nichtmehr was ich machen soll! :(


    also alles fing am fr. an.. ich bin mit meinem auto und roten nummern zum tüv gefahrn. zuvor hab ich mich telefonisch informiert ob es möglich ist meine vordere achslast von 790kg auf 780kg abzulasten. da mein fahrwerk (welches eingetragen, aber weil es defekt war durch das gleiche neue ersetzt wurde) eine zul. achslast der va nur bis 780 kg hatte! sowie hab ich die gefragt ob man die dämpfer eintragen müsste?? dieser prüfer so :" Kein Problem, komm vorbei wir schauen uns das an!!"


    also hingefahren mit winterreifen und das fahrwerk auf va 75mm und ha 125mm geschraubt da später meine 16" drunter söllten. im brief stehen eingetragen restgewinde va 25mm und ha 60mm, sowie einmal 14"felgen und einmal 16" felgen bei dem gewinde wurde aber deswegen nichts geändert oder vermerkt!!


    dann gings los. tüv gemacht und dann fängt der prüfer an mich voll zureden wegen der eingestellten gewinde länge?? und das man die dämpfer nun eintragen muss 8o und dann hat er mir ne mängelbescheinigung ausgestellt weil ich mein fahrwerk auf die 75mm und 125mm eingestellt und nicht wie im brief die 25mm und 60mm! dann wollte er mir auch auf einmal die achse nemme ablasten sondern das fahrwerk auflasten!!! 8o obwohl im gutachten steht geprüft bis 780kg!!
    später hat er dann zu mir gesagt, wenn ich mit den 16" komm und dann das fahrwerk so runterschtaub ohne das was streift bekomm ich meinen tüv! und vorher macht er nix, außer nur wenn ich das fahrwerk nochmal neu eintragen lasse auf die eingestellte gewinde höhe! (va 75mm und ha125mm)



    was ich nun nicht verstehe.. das fahrwerk ist eingetragen.. beide felgen auch! das max. restgewinde steht auch drin.. warum darf ich dann damit nicht höher eingestellt zum tüv fahren und der mir tüv machen?? :-r


    ich hab am gleichen tag auch noch bei ner anderen prüfstelle angerufen und dort bin ich gleich hingefahren.. da wurde mir dann ohne probleme die vordere achslast auf 780kg gesetzt und wegen meinem fahrwerk hat dieser prüfer gemeint wär das nicht schlimm das es nicht auf die max werte eingestellt ist, da könnte man im bericht einfach eine bemerkung dazu schreiben! diesem prüfer hab ich leider nichts vom vorherigen prüfer erzählt..


    heute telefonierte ich erneut mit dem ersten prüfer und schlug ihm vor doch nur einfach die beim tüv vorgefahrene restgew. länge in seinen prüfbericht zu schreiben! aber dieser stellte sich so stur!! :-r und meinte das er dann die 16" felgen austrägt und nun nicht weiter mit mir diskutieren will! er meinte sogar das wenn ich dann so tüv habe, er der polizei einen tipp gibt das diese mich mit meiner rad/fahrwerk kobination prüfen sollen und dann würd ich schon sehn was ich davon hab!! :tock: :motz
    (eigentl. ist das doch mein prob. ob die felgen unter die radkästen gehen und nicht schleifen! dafür bin doch ich als fahrzeughalter verantwortlich! und das ist mir auch wichtig das dies alles ohne probleme gewährleistet ist!!)


    ich versteh einfach nicht warum dieser prüfer so ein trara darum macht und mir kein tüv geben will!!
    ich würde nämlich den erstellten prüfbericht gerne weiter verwenden, da da außer ein paar kleinigkeiten und das mit dem scheiss fahrwerk! keine sachen vermerkt sind!


    was würdet ihr machen?? kann mir jemand tipps geben/ helfen wie ich das nun am besten lös?
    weil wenn ich nun wieder bei der zweiten prüfstelle vorfahr und dann von der ersten stelle meinen mängelbescheid und die ablastung von der zweiten stelle am gleichen tag vorzeig halten die mich doch für blöd und meinen das ich diese gegeneinander ausspielen will!! :tock:


    bitte bitte helft mir und gebt mir mal ein paar tips!

    mfg stulbi :wink
    PS: Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr! :D :wink


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