Ich habe einen Bekannten der eine Mercedes B-Klasse fährt und eine abnehmbare AHK dran hat. Letzte Woche wurde er mit seinem Auto von der Rennleitung angehalten und sollte ein Bußgeld von 25euro bezahlen weil er den Kugelkopf der abnehmbaren AHK bei nicht benutzen nicht abgemacht hat. Die Wachtmeister sagten ihm daß das Teil immer abgemacht werden muß wenn man es nicht nutzt. Das blöde ist jetzt nur das er seinen Anhänger sehr oft benutzt, da kann er doch nicht jedesmal das ding abbauen und wieder dran,wegen einer halben Stunde,in der er sie nicht benötigt. Der Beamte sagte ihm das es was mit der Unfallgefahr auf sich hat, was ich mir nicht vorstellen kann weil eine starre AHK kann man ja auch nicht abmachen, da muß man ja dann ständig von einer potentiellen Unfallquelle ausgehen!
Hat jemand von euch damit schonmal Erfahrungen gemacht bzw. begründet sich dieser Sachverhalt.