Definition Leergewicht

  • Hallo,


    weiß jemand von euch wie das Leergewicht, das im Fahrzeugschein drin steht, definiert ist?
    Irgenwie hat sich diese Definition wohl mal gändert, und zwar irgendwie bezüglich Fahrer/Tank. Bräuchte die Info, da mir gestern zum ersten mal im meinem Leben eine Eintragung verweigert worden ist, aber noch gebe ich nicht auf. Gut war auch nicht für einen VW...


    Markus

  • Leergewicht = leeres Fahrzeug+VollerTank + Fahrer (70KG)


    So habs ich zumindest hier stehen (Seat Handbuch???))
    Denke, dass wird bei VW genauso sein.
    Wenn nicht, berichtigt mich

  • Stammt von 1997


    Lass miich lügen, aber steht das net sogar im neuen Fahrzeugschein in Klammern?? Bin mir net sicher, hab noch die alten, aber bin der Meinung, bei meiner freundin hab ich das irgendwo mal in den Papieren gelesen

  • ich würde es ja so definieren das ALLES ausmuss und nur noch nen fahrersitz bleiben darf^^
    kleiner spaß am rande:-)


    zum thema ... hab des auch so im kopf.. durschnitsgewicht vom fahrer (70 kg) + tank

  • Wiki:
    Zur Ermittlung des Leergewichts eines Fahrzeugs existieren verschiedene Normen. Das Leergewicht eines Straßenfahrzeuges (z. B. eines PKWs) setzt sich nach DIN-Norm aus der Masse des Fahrzeuges, dem zu 90% gefüllten Tank, einem 68 Kilogramm schweren Fahrer und 7 Kilogramm Gepäck zusammen (Quelle: DIN 70020).



    http://www.juraforum.de
    § 42 StVZO
    Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
    (3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 % gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 % gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z.B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

  • Hmm - das was an Leergewicht in den Papieren drinsteht und das was die Kiste wirklich hat, hat bei mir bei noch keinem Golf gepaßt. Am ehesten stimmte hier der G60 mit 1080kg Leergewicht (voller Tank, ohne Fahrer), aber erst nachdem er voll ausgestattet wurde (Klima, EFH, ZV,EASP,...)


    Weiß zwar nicht, was genau Du vorhast, bei mir hier quatschen die Tüv-ler immer von max. 80kg Gewichtsunterschied zwischen Motorspenderfahrzeug und Umbau, ansonsten wollen sie den Motor wegen der Abgasnorm nicht eintragen. (die die Penner sowieso schlechter machen...)
    Ergo - die wollen beschissen werden (Tankgeber manipulieren, daß bei leerem Tank ein voller angezeigt wird oder umgekehrt.
    Ersatzradmulde mit dicken Stahl füllen oder Reserverad mit Heber rauswerfen, Entsprechende Räder/Reifen montieren,...
    da kriegt man locker mal +100kg oder -100kg zusammen ohne daß es einer checkt!

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