Tachoangleichung

  • Ab wann brauche ich eine Tachoangleichung???
    Und woraus ergibt sich der Wert???
    Unterschied zwischen kleinster eingetragenen Reifengröße bezüglich zur neuen oder
    Unterschied zwischen größter eingetragenen Reifengröße bezüglich zur neuen???


    Oder alles egal hauptsache der Tachowert stimmt(überprüft von Bosch Service oder dergleichen) bzw. ist der Toleranz???

  • also ich habs bei Bosch machen lassen...hat etwa 15 min. gedauert und 25€ bezahlt oder so...
    nur extrem tief sollte er nicht sein,hab mir fast die ölwanne demoliert auf der rolle....und bei dem ersdten Bosch dienst ging es nicht weil err sonst meine schürze weggerisen hätte...
    gemessen habne sie bei mir bis 130 km/h.... :tock:

  • Laut §57 Abs 3 StVZO



    (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


    Aus der EWG-Rili 75/443/EWG:


    "4.3 Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgenden Prüfverfahren zu kontrollieren:


    [...]


    4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40km/h, 80km/h sowie 120km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150km/h beträgt. Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als +- 1,0%.


    [...]


    4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:


    0<=v1-v2<=v2/10+4km/h."


    Diese Richtlinie ist spätestens ab dem 01. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kfz anzuwenden.


    Für Kfz, die die vor dem 01.01.1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist §57 StVZO in der vor dem 01.08.1990 gültigen Fassung anzuwenden.

  • Das ist doch mal eine Aussage :D
    aber hat vielleicht jemand noch ein paar eigene Erfahrung beizutragen???


    Warum wollten die bei meinen Autos die ich im Letzten Jahr umgerütet habe nie solche Sachen sehen
    Zu einem Audi S6 von Original 17" auf 19" Original RS6 Felgen und zum anderen Lupo von 13Orignal auf 15"
    Da gabs doch irgendein rechner wegen Abrollumfang usw???Kann mich da an irgendwetwas erinnern

  • Hallo,


    ein Kollege von mir hat einen Reifenrechner auf seiner Hompage.


    Einfach mal hier klicken:


    www.audibengel.de


    und dann in die Technikecke gehen.

    Gruß


    Disostew



    Die einzige Frau auf die ich höre, ist die meines Navigationsgerätes O-Ton Dieter Bohlen :-r


    Schönwetter: Golf 2 GTI Bj 90 VR6 ( seit '93 Jahren mein eigen :D ), nun mitTÜV !!!! :-z

    Alltag: 94'er Passat VR6 Limo ( fast voll ) + FK Gewinde + 8 x 17 AEZ Alu's


    und noch nen 76'er Audi 80 als Restaurationsobjekt :tock:

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