Unfall Gutachten

  • hab ich generell das recht nach einem unverschuldeten Unfall ein Gutachten über den Schaden erstellen zu lassen und MUSS die gegnerische Versicherung dies bezahlen, den Preis für das Gutachten mein ich jetzt..
    und WAS wird abgezogen vom Gutachtenwert, wenn man nicht reparieren lässt?
    MwSt. und Verbringungskosten weis ich --was noch??

  • ja, du hast das recht dir einen gutachten auszusuchen. wenn du pech hast schickt die gegerische versicherung halt noch einen eigenen, und dadurch bekommste vielleicht weniger raus. aber die kosten muss trotzdem die gegnerische versicherung zahlen.



    also normal bekommste kein geld für nen leihwagen, und halt wie du schon geschrieben hast die mwst

  • Zitat

    Original von HoTTe83
    sicher? ich hab 2 anwälte gefragt und beide haben dasselbe gesagt. wenn man sich das geld auszahlen lässt bekommt man keine kohle für den wagen.


    Du mußt auch mit der Rechtsabteilung deiner Versicherung sprechen...nicht mit der Gegnerischen. Spass beiseite. Ich habe es auf jeden Fall so gemacht.


    Nutzungsausfallentschädigung heißt das Stichwort

  • Und sollte es nen Wirtschaftlicher sein bekommst du den Wiederbeschgaffungswert abzüglich dem was der Wagen noch wert ist.
    Und die kosten für das gutachten holt sich der Gutachter direkt von der versicherung. Damit hast du nix am Hut.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!