Mahlzeit!
Da ich durch eine juristische Schei..., die sich noch weiß Gott wie lange ziehen kann, z.Zt. auf raten meines Anwalts kein Geld mehr in mein Baby stecken darf und er u.a. im Moment quasi profiltechnisch gesehen auf Slicks steht, sehe ich mich gezwungen den Wagen erstmal abzumelden. Sonst würden nämlich ab Sonntag (Saisonkennzeichen) schön Steuern und Versicherung fällig und ich hätte mal rein gar nix davon.
Da ich ein "Wunschkennzeichen" habe, würde ich gerne wissen, ob mein Kennzeichen nun wenn ich mein Baby vorübergehend stilllege automatisch erstmal gesperrt wird, damit ich es wenn ich ihn wieder zulassen sollte wieder benutzen kann?
Hab da schon nach gegoogled aber nix eindeutiges finden können...
Weiß jemand, ob's da ggf. ne einheitliche Regelung gibt? Oder ist das vielleicht vom Bundesland oder der Zulassungsstelle abhängig? Letztere werde ich sowieso noch fragen, haben jetzt aber leider schon zu.
Greets,
HeLL2000