Automatische Sperrung des Kennzeichens bei vorübergehender Stilllegung?

  • Mahlzeit!


    Da ich durch eine juristische Schei..., die sich noch weiß Gott wie lange ziehen kann, z.Zt. auf raten meines Anwalts kein Geld mehr in mein Baby stecken darf und er u.a. im Moment quasi profiltechnisch gesehen auf Slicks steht, sehe ich mich gezwungen den Wagen erstmal abzumelden. Sonst würden nämlich ab Sonntag (Saisonkennzeichen) schön Steuern und Versicherung fällig und ich hätte mal rein gar nix davon.


    Da ich ein "Wunschkennzeichen" habe, würde ich gerne wissen, ob mein Kennzeichen nun wenn ich mein Baby vorübergehend stilllege automatisch erstmal gesperrt wird, damit ich es wenn ich ihn wieder zulassen sollte wieder benutzen kann?


    Hab da schon nach gegoogled aber nix eindeutiges finden können...
    Weiß jemand, ob's da ggf. ne einheitliche Regelung gibt? Oder ist das vielleicht vom Bundesland oder der Zulassungsstelle abhängig? Letztere werde ich sowieso noch fragen, haben jetzt aber leider schon zu.


    Greets,
    HeLL2000

  • :tock:<- der muss nicht sein?!
    Ich muss doch nicht mein eigenes Kennzeichen reservieren wenn ich mal mein Auto für nen paar Monate abmelde. Wenn es nicht grade mit verwertungsnachweis abgemeldet wird weil wegen mull. 18 mon bleibts beim Auto.

  • doch. ab dem 1.3.07 gilt die FEZ oder so. früher wurde das kennzeichen automatisch reserviert.. jetzt muss man es denen sagen, bzw in manchen gemeinden dafür kohle latsen. sonst kann das sein dass dein kennzeichen ganz schnell weg ist. als ich das vor ein paar tagen erfahren hab hab ich auch mal gleich auf dem landratsamt angerufen ob mein kennzeichen noch reserviert ist, weil ich ihn im herbst abgemeldet hab. aber das gilt erst bei den fahrzeugen die ab dem 1.03 abgemeldet wurden, bzw werden. also immer schön dazu sagen.. sonst gibts ein evtl. ein böses erwachen beim nächsten zulassen.


    mfg

  • da hat jemand die neuen regelungen ab 1.3/07 nicht mitbekommen :D


    dies gehört zu den kleinen aber nicht feinen fiesigkeiten, genau wie bei der umtragung der führerscheine auf euro-dings-norm. wenn dort nicht gleich noch die lkw-klassen (die alten führerscheinlinge wissen, was ich meine :]) mit angegeben werden (von einem selbst aus natürlich) sind sie futsch. nachträgliches ändern ist nicht möglich und alles was schwerer ist als passat heißt es als beifahrer bestaunen


    ab 1.3 ist es möglich, daß dein landkreis dir einfach das kennzeichen streicht bei der abmeldung. deswegen vorher fragen.

  • Zitat

    Original von FRank-GTI
    ab 1.3 ist es möglich, daß dein landkreis dir einfach das kennzeichen streicht bei der abmeldung. deswegen vorher fragen.


    Nein, das ist nicht möglich.


    Hier die genaue Formulierung:
    Außerbetriebsetzung
    Die vorübergehende Stilllegung und die endgültige Abmeldung eines Fahrzeuges werden unter dem Status „Außerbetriebsetzung“ zusammengefasst. Das Kennzeichen ist nach § 14 (1) in Verbindung mit § 45 (1) FZV ab dem Tag der Außerbetriebsetzung für 12 Monate zu dem Fahrzeug reserviert.
    Bei gleichzeitiger Abgabe eines Verwertungsnachweises, bleibt das Kennzeichen nur 4 Wochen für das Fahrzeug erhalten. Bei einer Wiederzulassung nach diesen Fristen, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
    Innerhalb eines Zeitraums von 84 Monaten (7 Jahre) kann ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zugelassen werden, wenn ein Nachweis über eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung, ggf. auch Sicherheitsprüfung, vorliegt.


    Quelle: http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/fzv.html


    Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, muß die Anwendung in allen Landkreisen und Städten einheitlich erfolgen.


    MfG,
    Turbo

  • beim hamburger amt hört sich die ganze sache aber anders an


    Zitat

    Die Betriebserlaubnis erlischt bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht. Ein außerbetrieb gesetztes Fahrzeug kann auch nach Löschung der Fahrzeugregister wieder zugelassen werden. Bei der Außerbetriebsetzung wird das bisher zugeteilte Kennzeichen im selben Moment freigesetzt, wenn der Fahrzeughalter das Kennzeichen nicht sofort für die Wiederzulassung des Fahrzeuges reservieren lässt. Die Reservierung kann sofort für einen Zeitraum von acht Monaten für eine Gebühr von 2,60 € durchgeführt werden. Eine sofortige Reservierung für die Wiederzulassung kann nur bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit HH-Kennzeichen erfolgen.


    und in §45(1) heißt es ja die saten blablabla sind spätestens ein jahr danach zu löschen.


    und genau da ist der aufhänger. ist halt auslegungssache wie die ämter das regional regeln. die einen sagen eben kennzeichen sofort freigegeben, andere nutzen die möglich keit mit dem einen jahr und sagen bleibt solange dem fahrzeug zugeordnet

  • ich hatte in berlin zur gleichen zeit (november) ein gespräch mit den damen und herren der information bei der zulassungstelle, und diese meinten übereinstimmend, daß vor der abmeldung 1.03. es beim alten bleibt (18monate nummer reserviert). ob es allerdings heute (also für die abgemeldeten fahrzeuge vor 1.3)noch so ist, weiß ich nicht..

  • Zitat

    Original von Habi-NRW
    Ich hab meinen Corrado im November/Dezember (weiß es grad nimmer) abgemeldet!


    Da wurde ja dann das Kennzeichen noch normal reserviert! Das bleibt aber doch dann jetz auch, oder!? Oder ist das jetz auch freigegeben!? 8o


    Selber Fall bei mir! Habe mein Auto im September abgemeldet, war in der zweiten Märzwoche an der Zulassung um was anderes zu klären.


    Habe dann mal nach "meinem" Kennzeichen gefragt worauf ich den Golf im April/Mai wieder anmelden wollte. Daraufhin wurde gesagt dass das aufgrund der neuen Regelung ab 01.03. die nächsten Tage wieder frei gemacht werde... 8o


    Habe es gleich entsprechend reservieren lassen...


    Also mein Tip... Besser mal anrufen und fragen - bevor es zu spät ist!!!


    VW Golf 2 VR6, mit Bügel, Bi-Xenon, Klima, Tempomat, beigem Recaro Leder, 17" LeMans, Happich Ausstellfenster, Heckscheibe ohne Heizdrähte, Golf 3 Brett, usw...


    Audi RS5,


    VW Golf 2 Edition One, 2x Audi A4 B5, usw.


    www.zinno.de

  • Hab eben auch mal bei der Zulassungsstelle Hannover/Land angerufen.
    Das Kennzeichen kann entweder wenn man es für das gleiche Fahrzeug wieder nutzen will sich für ein Jahr reservieren lassen oder aber für rund ne Woche wenn man es für ein anderes Auto benutzen möchte.


    Das bringt mir persönlich allerdings alles nix, da mit dem 01.03.2007 auch neu geregelt wurde, daß ein Auto nur noch auf den Hauptwohnsitz angemeldet werden darf und in dem Moment wo ich es abmelde also mein Kennzeichen futsch ist, weil Hannover/Land mein Zweitwohnsitz ist. Sch..sn Dreck! :motz :-a

  • So grade mein neues KZ reserviert. und diret mal nachgefragt.Wenn man nix sagt verfällt das kennzeichen nach 4 Wochen. Lässt man es reservieren bleibt es 6 monate. und danach kann mans noch mal verlängern. kostet bei uns 2,60€

  • Die neue Regelung ist garnicht so übel. Meine Freundin hat ihren alten Wintergolf abgemeldet und ihren neuen angemeldet. Das Kennzeichen konnte sie aber von dem alten übernehmen. Die Plaketten müssen aber beim abmelden komplett runter. Das ist das schöne an der neuen Regelung!!! Den nach der alten Regelung ging das nicht so einfach. Da galt eine Sperrfrist.
    Ich weis nicht wie das bei den andren Landkreisen ist... aber im Kreis Steinfurt wird das "alte" Nummernschild beim neuen Auto als "Wunschkennzeichen" deklariert. Das kostet dann 12,60 € :zwinker:

  • ...und was mich an der Geschichte total ankotzt ist, daß ich mein heiß geliebtes "Nicht-EU" Kennzeichen bei dem Neuregelungsmist verlieren werde...
    Den "vorübergehend stillgelegt" gleicht einem Bestandschutz, d.h. solange Wohnort und Person auf die mein Schätzchen angemeldet ist sich nicht ändert, müssen sie mein altes Kennzeichen beim wieder anmelden akzeptieren.
    Dies ist nun leider nicht mehr so, da "außerbetriebsetzen" rechtlich anders ist. D.h. diese Saison müssen sie mir nochmal mein altes Kennzeichen stempeln, aber am nächstem Jahr ist es futsch...

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