Neue TÜV Auflage(n) ...

  • Zitat

    Original von Scholz
    Also was dein erster Prüfer haben wollte ist seit diesem Jahr "eigentlich" vorgeschrieben,
    und zwar bei Leistungssteigerungen über 30% oder so ähnlich muss ein Karoseriefestigkeitsgutachten vorgelegt werden, Olli kann da mehr zu sagen.


    Im Prinzip gilt: Um so genauer und penibler die Abnahme des Umbaus, um so wahrscheinlicher ist, dass diese Eintragung keiner anzweifeln wird/kann - weill wie soll man etwas anzweifeln wenn alles ok/sauber umgebaut ist.


    Es kommt immer darauf an wie sauber ein Umbau gemacht wurde. Desweiteren kanne es auch Konsequenzen für Prüfer geben, die eine Eintragung/Umbau eines anderen Prüfers anzweifeln, ohne im nachhinein Gründe zu finden. Daher das eh die meisten Prüfer null Ahnung von dieser Materie haben, hält sich das ganze in "Grenzen".


    Die werden aber auch nicht Sachverständige, weil sie nix Wissen, die Lernen alle das gleiche.
    Aber es gibt welche mit und welche ohne einen hang für unser Hobby :zwinker:


    Ist doch genau so eine Sache, was Scholz sagt, wo z.B. ist der Unterschied zwischen einem VR6 im 55PSer oder im 16V? :wink :D :zwinker:

  • Zitat

    Original von TPunkt


    Die werden aber auch nicht Sachverständige, weil sie nix Wissen, die Lernen alle das gleiche.
    Aber es gibt welche mit und welche ohne einen hang für unser Hobby :zwinker:


    Stimmt so nicht ganz ;)
    Für die §21 musst du eine zusätzliche Weiterbildung machen, und genau das machen die wenigsten. Somit kann man eben nicht sagen das die alle gleich viel Wissen und Erfahrung haben, selbst bei den §21 Prüfer gibt es wie überall Qualitative Unterschiede.


    Ich sage mal laut eigener Werkstatt Erfahrung machen ca. 95% den normalen Prüfer, hängen vielleicht noch den Sachverständigen ran mit Unfall und Wertgutachten, aber mehr nicht.


    Zitat

    Original von TPunkt
    Ist doch genau so eine Sache, was Scholz sagt, wo z.B. ist der Unterschied zwischen einem VR6 im 55PSer oder im 16V? Winker großes Grinsen bigwink


    Zwischen g60 und 16V Karosse unterscheidet sich z.B. schon allein schon an der Karosse, scheibe geklebt, zusätzliche versteifungen..etc

  • Zitat

    Original von Scholz



    Es kommt immer darauf an wie sauber ein Umbau gemacht wurde. Desweiteren kanne es auch Konsequenzen für Prüfer geben, die eine Eintragung/Umbau eines anderen Prüfers anzweifeln, ohne im nachhinein Gründe zu finden. Daher das eh die meisten Prüfer null Ahnung von dieser Materie haben, hält sich das ganze in "Grenzen".



    Der Umbau wurde perfekt ausgeführt, worüber der erste Prüfer auch keine Zweifel hatte, sein Kommentar: "Sieht aus als ob des schon immer so war..."


    Aber worauf ich hinauswill, woher weiß ich, ob ne Eintragung legal ist oder nicht? Mit dem Festigkeitsgutachten wusst ich jetzt zum Beispiel nicht, wieso auch, ist schließlich nicht mein Tätigkeitsberiech. Drum geh ich ja zum Tüv, damit mir der sagt, was in Ordnung ist und was nicht. Aber wenn da jeder was anderes sagt...? Als "Laie" muss ich mich ja auf irgendjemanden "verlassen" können...

  • deswegen gehst du ja zu einem "zertifizierten" experten. wenn der das nicht weiß, wer dann? da gibt es rechtlich solch schönen begriff der gutgläubigkeit.


    bei mir wurde alles ohne probleme eingetragen, ohne bequatschen oder sonste was. da interessiert mich der rest nicht, ob legal oder illegal. mein auto wurde besten gewissens zu einer firma gebracht, die sich um die eintragung gekümmert hat. der rest ist mir egal.


    sonst kann ich ja alles in frage stellen.


    sich gibt es da sowas schönes wie ermessensspielraum, aber den gibt es bei zahlreichen anderen sachen auch.

  • Das Problem ist nicht das jeder was anderes sagt, denn das ist nicht dein Problem.
    Wenn du zu einen §21 gehst und er trägt dir die ganzen Umbaumaßnahmen ein (so wie sie im Augenblick der Abnahme auch exakt vorhanden sind), dann ist er dafür auch verantwortlich. Nicht DU.


    Das schützt dich nicht, dass dein Auto bei einem schlecht gelaunten Grünen erstmal sicher gestellt wird, aber du wirst dafür "im normalen fall" nicht zur Rechenschaft gezogen.


    ABER! --> Jetzt kommt der Haken, der Prüfer wird versuchen dich zu beschuldigen, dass du nachträglich was verändert hast (denn genau das machen viele, erhöhen nach einer Abnahme den Ladedruck/Leistung, oder schrauben das Auto wieder ein paar cm tiefer usw...), was zur Folge hat das die Betriebserlaubnis erlischt, denn er will ja nicht seinen Job verlieren.


    Und jetzt müssen beide Seiten ihren Standpunkt beweisen, deshalb immer ein paar Zeugen zur Abnahme mitnehmen, egal wie gut ihr die Werkstatt Leute kennt, Prüfer & Werkstatt Zusammenhalt ist dicker als guter Kunde.

  • Zitat

    ABER! --> Jetzt kommt der Haken, der Prüfer wird versuchen dich zu beschuldigen, dass du nachträglich was verändert hast (denn genau das machen viele, erhöhen nach einer Abnahme den Ladedruck/Leistung, oder schrauben das Auto wieder ein paar cm tiefer usw...), was zur Folge hat das die Betriebserlaubnis erlischt, denn er will ja nicht seinen Job verlieren.


    und genau aus diesem grund werden bei der abnahme immer öfter fotos von allen sachen gemacht durch den prüfer.

  • 1. Festigkeitsgutachten sind schon länger als erst seit diesem Jahr nachzuweisen.


    2. Fotodokumentation ist Sinnvoll wenn der Prüfer länger dort arbeiten möchte. :zwinker:


    3. Sollte z.B. ein fehlendes Festigkeitsgutachten oder Abgasnachweis bei der Abnahme gefehlt haben, sprechen wir von einer illegalen Eintragung, da diese dann nichts Wert ist.





    Sollte dann einmal raus kommen, dass diese Gutachten nicht vorlagen oder einfach als Kopie oder Briefkopie von einer anderen Firma genutzt wurden, so kommt mal ganz schnell ein Schreiben von dem zuständigen Prüfinstitut (TÜV, DEKRA, etc.) zu dem Fahrzeugbesitzer nach Hause worin die Eintragung anulliert wurde. Des Weiteren liegt ein Verrechnungsscheck über den damals bezahlten TÜV-Betrag bei und der Vermerk, dass Ihr Euch bei Eurer Zulassungsstelle melden müsst. Eine Kopie davon geht ebenfalls an die Zulassungstelle.


    So geschehen zu Hundertfach beim TÜV-Hessen, Dekra, TÜV-Nord, etc.

  • Find ich gut, dass du weisst was ich verbaut habe. Aber egal, mit dir diskutiere ich eh nicht. Und scheinbar muss es ja passen, sonst wär es ja nicht rechtmäßig eingetragen worden. Aber egal, wie gesagt interessiert mich deine Meinung nicht die Bohne.


    Selber nichts zustande bringen und alles schlachten aber über andere Umbauten herziehn wollen :-r :-r :arsch:

  • Das mit dem Austragen kommt aber so sehr sehr selten vor das es kaum der Rede wert ist.Jeder Prüfer ist sein eigener Chef deswegen stellt sich normalerweise keiner über einen seiner Kollegen.



    Falls es aber doch so wäre wie manche hier behaupten gibt es fast keinerlei "legale" eintragungen.Man kann für alles einen Prüfer finden wo gegen etwas chon eingetragenes eine Begründung hat.Somit könnte sich nieman mehr sicher fühlen. :wink

  • Zitat

    Original von Creamstyle
    Das mit dem Austragen kommt aber so sehr sehr selten vor das es kaum der Rede wert ist.Jeder Prüfer ist sein eigener Chef deswegen stellt sich normalerweise keiner über einen seiner Kollegen.


    Richtiiiich :D


    Darum schrieb ich 55PS UND 16V NICHT G60, genau deswegen.


    Und Leute, das mit den Gutachten... Ähm hier stehen auch Öffentlich welche drin :wink, ihr sägt also auch damit am Ast eures Prüfers... :zwinker:


  • Die Gutachten hier sollen auch nur eine Hilfestellung sein, und nicht die Eintrittskarte für einen §21 Prüver für Eintragungen dieser Art !

  • Ich glaube kaum das ein Prüfer irdendeine §21 eintragung vornimmt nur weil ihn jemand was aus dem Netz vorlegt.
    Ohne genau begutachtung wird das nie was.
    Wenn es ordentlich gemacht ist Hand und Fuß hat und mit verstand umgesetzt wurde, wird es wohl keine probleme geben.


  • Bin eines der "Opfer". VR6Turbo Eintragung im Corrado. Von angeblichem Fachmann eingetragen und nix war. Gleich bei der ersten Kontrolle von grün-silber durchgefallen :( Der Polizist hatte eigentlich zu erst nur die Leistung nicht glauben wollen. Eingetragen waren 330kw laut Diagramm. Dem Polizisten kam das komisch vor also wurde das Auto beschlagnahmt und dem Tüv erneut vorgeführt. Die haben dann ihren Kollegen bzw. seine Eintragung kontrolliert und siehe da kein Abgasgutachten sondern nur ne Breifkopie von nem anderen Rado und weg war die Eintragung.

    Beim Tuning ohne Gefahr sparen??? NA KLAR... am Gewicht... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Testdriver08 ()

  • Mal so ne Frage nebenbei: Wie wäre es eigentlich höchst- tüvkonform eine Serien- Bremsanlage einzutragen?
    Will die 16V Bremse vorne und hinten eine Achse mit Scheibenbremsen nächsten monat in meinem 1.3i Golf 2 einbauen, mit allem was dazugehört.


    Wollte bislang die Teilekatalog- Ausdrucke und die Eintragungs- Kopie vom Bekannten mitnehmen, sollte das reichen?


    Auf Fotostory etc wollte ich eigentlich verzichten, und ne Freigabe von VW für die Bremse wirds ja sicher auch nicht geben.


    Grüße
    David

  • Zitat

    Original von CreamstyleFalls es aber doch so wäre wie manche hier behaupten gibt es fast keinerlei "legale" eintragungen.Man kann für alles einen Prüfer finden wo gegen etwas chon eingetragenes eine Begründung hat.Somit könnte sich nieman mehr sicher fühlen. :wink


    Das sehe ich anders. Es geht ja nicht unbedingt um den Ermessensspielraum sondern darum, dass viele einfach was ohne Gutachten eintragen (Siehe Testdriver08).



    Was soll denn ein anderer Prüfer dagegen haben, wenn alle Auflagen nach Rili751 erfüllt wurden? Da gibt es nicht mehr viel. ;)

  • nun mal ein TÜV Frage...
    Wie sieht es mit Turbo aus, bei Fahrzeugen mit Euro 1, also E2, mit normalen G Kat....
    Kann man sich da einen Lader draufmachen, wenn die Motorleistung mit den BRemsen zusammenpasst, oder gibts da wieder Ärger mit den Cops? Kann man mit einem KLR dann es eintragen lassen? Sprich E2 auto, mit Turbo und einem KLR das er wieder E2 hat... Hab das mit den KLR schon oft so gesehen, das die des wollten, das die Schadstoffklasse beibehalten werden....

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