@ Spätbremser:
Mit einer Abnahme nach §21 StVZO und anschließendem Eintragen in die Fahrzeugpapiere erfolgt eine Neuerteilung der BE und damit auch die Zulassung des Fahrzeugs. Nur so als Denkanstoß...
Wäre schön wenn du zu deinem ersten Absatz Quellen hättest. Nicht weil ich dran zweifle, sondern weil ichs gern mal nachlesen würde.
Was den Rest angeht stimm ich dir zu, auch wenns mir persönlich auch nicht schmeckt wenn die Daumenschrauben angezogen werden...
Aber WER entscheidet und seinen Kopf dafür hinhält daß ein 1er VRT erstens diese Leistung aushält bzw dafür ausgelegt ist und WELCHE Abgasklasse er erhält, würde mich auch schonmal interessieren...
Grüße, Martin