und wieder Ärger bei Ebay,Verkäufer rückt Teil nicht raus

  • Hallo....
    ich hab folgenden Artikel bei Ebay gekauft: Motor . Problem war, dass sich mein Gehalt verzögert hatte :-r ,und ich erst Anfang letzter Woche überweisen konnte (kamen noch 100 Euro an Versand dazu)


    Allerdings hatte ich immer Kontakt zu dem Verkäufer und hab ihn über den Zahlungsstatus auf dem laufenden gehalten.Er hatte auch nie großartig was zu meckern.


    Heute ziehe ich einen kontoauszug und wundere mich, dass soviel geld auf meinem Konto ist, kurz die Auszüge durchgeblättert und dann fällt mir auf, das der Kelr mir das geld mit dem Zusatz "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" :tock: :tock: zurücküberwiesen hat, komischerweise war davon nie die Rede....


    Daher meine Frage: DARF DER DAS?


    Das Angebot war einfach zu günstig, als das ichd a jetzt einfach so drauf verzichten möchte, zumal ich das Getriebe dringend brauche, wie man an einigen älteren Threads hier im Forum nachlesen kann.

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • Na dann ruf doch mal an und frag was ab geht! Telefonnummer steht doch dabei.


    Aber es ist ja jetzt auch nen Monat her und ich persönlich würde mich auch aufregen wenn ich so lange auf das Geld warten müsste!

    Walther Röhrl: Wennst den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern.
    Wennst ihn nur hörst, hast übersteuern

  • Bei Ebay hast Du die Möglichkeit eine Unstimmigkeit zu einem Artikel zu melden. Es wird den Auktionsteilnehmern 30 Tage die Möglichkeit gegeben die Sache zu klären danach schaltet EBAY sich ein und klärt die Sache nach deren Richtlinien.


    Eine gute Sache wenn man im Recht ist.

    Gruß Jan


    Ich hab so Hunger, dass ich vor lauter Durst gar nicht weiß was ich rauchen soll, so müde bin ich

  • Zitat

    Original von GLer


    Eine gute Sache wenn man im Recht ist.


    Bin ich das denn noch?


    Wenn er das geld behalten hätte, wäre es ja mein teil gewesen..........

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

  • Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Das ist Fakt.
    Wenn der Zeitraum der Bezahlung dem Verkäufer zu lang ist kann er während dieser Zeit den Kaufvertrag als rechts ungültig erklären. Aber nicht nach Bezahlung des Artikels. In dem Moment hast Du Deinen Teil des Kaufvertrages eingelöst zu einem Zeitpunkt, laut Deiner Aussage, die der Verkäufer akzeptiert hat.


    Ausprobieren würde ich das auf jeden Fall. Ebay verfolgt solche Fälle nämlich sehr gerne immer mit dem Hintergedanken das der Verkäufer ausserhalb von Ebay einen höheren Kaufpreis erzielen konnte. Dann geht Ebay aber die Gebühr flöten deshalb haben die immer auf solche Fälle ein besonderes Auge. Ich schätze Deine Chancen gut ein - asser wenn der Artikel inzwischen den Besitzer gewechselt hat. In dem Fall kannst Du aber mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das Ebay den Verkäufer abmahnt. :D

    Gruß Jan


    Ich hab so Hunger, dass ich vor lauter Durst gar nicht weiß was ich rauchen soll, so müde bin ich

  • Zitat

    Original von GLer
    Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Das ist Fakt.
    Wenn der Zeitraum der Bezahlung dem Verkäufer zu lang ist kann er während dieser Zeit den Kaufvertrag als rechts ungültig erklären.


    Nee nee so einfach ist das nicht. Er hätte dem Käufer eine Nachfrist setzen müssen.

  • Das hat er nicht gemacht also hat er sich stillschweigend (oder vielleicht sogar schriftlich) mit einer Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt einverstanden erklärt. Hinzu kommt noch das es bei Ebay keine Festschreibung gibt in welchem zeitraum ein Artikel bezahlt werden soll.

    Gruß Jan


    Ich hab so Hunger, dass ich vor lauter Durst gar nicht weiß was ich rauchen soll, so müde bin ich

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