Reifen: Tragfähigkeitsindex unterschreiten ?

  • Hallo !


    Ich möchte gerne auf meinem Golf Variant Syncro 17" Felgen fahren. Als Wunschgröße habe ich zunächst 195/40R17 ins Auge gefasst gehabt, allerdings mittlerweile auch wieder aus der Wunschliste gestrichen. Denn fogendes Problem tat sich auf:


    einzig eingetragene Reifengröße, und auch leider einzig von VW zugelassene Reifengröße bei meinem Syncro ist 195/60 R14 85H


    Die gewünschte Reifengröße 195/40R17 gibt es allerdings nur bis max. Tragfähigkeitsindex 81 - also viel zu weit entfernt von 85.


    Jetzt habe ich mal bei 205/40R17 geschaut, dort gibt es wenigstens L-Index 84.


    85 = 515 Kg = max 1030 Kg Achslast
    84 = 500 Kg = max 1000 Kg Achslast


    Meine maximalen Achslasten:
    vorn 900 Kg
    hinten 990 Kg



    Ist sowas Eintragungsfähig ? Kann mein Prüfer mir das ohne Achslastverringerung eintragen ?


    Oder hat jemand einen Tip für 195/40 R17 85 H/V/W ???


    MfG Sven

  • Ich versteh das Problem nicht!?
    Deine Achslast ist doch unter 1000 kg, somit is es ja kein Problem einen Reifen einzutragen der eine Achslast von 1000kg hat. Ist doch uninteressant was eingetragen ist wenn die Achsalst sowieso drunter liegt.

  • also glaube der tragindex hat auch was mit der zoll größe zu tun.


    weil bei meinem kombi sind diese eingetragen:


    195/60 14 85H und 195/50 15 82H habe achslast hinten 890kg und vorne 860kg.

  • Ich dachte daran - ob da eine Sicherheit mit eingerechnet werden muß oder sowas in der Art, denn rein rechnerisch würde das ja nun passen mit L-Index 84. Irgendwas muß sich VW ja damals dabei gedacht haben, als sie 85 eingetragen haben.


    Bist du dir da sicher , Caddyman, daß da die reine max-Last ausreicht ?


    MfG Sven

  • glaube ich kaum, denke mal das die noch ca. 5 - 10% der achslast dazu rechnen. da es immer leute gibt die etwas überladen. aber frag deinen tüv mensch.

  • schreib doch einfach mal an den reifenhersteller! gebe ihm einfach mal deine daten durch wie z.B. Felgengröße,deine gewünschte Reifengröße, PS, Achslast, Höchstgeschwindigkeit usw. und frag ob du dafür ein Reifengutachten bekommst!

  • Sollte kein Problem sein!
    Wenn der Reifen für eine höhere Geschwindigkeit vorgesehen ist als im KFZ-Schein eingetragen, kann der TÜV-Prüfer sogar bei etwas zu niedriger Tragfähigkeit die Reifen dennoch eintragen. Das liegt aber im Ermessen des Prüfers und wird sicher nicht von jedem gemacht. (diese Info habe ich übrigens von einem TÜV-Prüfer)

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