Aussage als Zeuge

  • Mahlzeit
    ich weiß das passt hier nicht richtig, aber vielleicht hat ja jemand nen plan davon.


    ich hab irgendwie ein kleines problem. und zwar habe ich gestern ne einladung zum gericht bekommen.
    es geht um meinen ausbildungsbetrieb gegen nen kunden , wo ich als zeuge aussagen soll. aber ich arbeite da seit über nem halben jahr nicht mehr, und habe auch überhaupt keine ahnung worum es da geht. in dem schreiben steht auch nur "alles weitere erfahren sie im verhör".


    gibts irgend ne möglichkeit herauszubekommen worum es dort geht? weil ein wenig "vorbereiten" will ich mich schon...
    das nächste, gibts ne möglichkeit da überhaupt nicht hinzugehen?


    und die nächste frage... ich durfte schonmal im gleichen amtsgericht (recklinghausen) gegen diesselbe firma aussagen, weil ich angeblich nen keilriemen nicht gewechselt habe blabla (aber der lagerist hat ihn mir gegeben... hab den bestimmt aufgefressen :D :tock: ) . kann es sein, dass es in dem neuen verfahren um dasselbe geht? eigentlich nicht, oder? dann wäre der termin ja nicht schon wieder im selben amtsgericht, sondern in nem höheren "gericht" und zudem nicht erst 1 jahr später, oder?

  • am besten wird sein du befragst deinen anwalt mal. der bekommt u.U. akteneinsicht oder kann auf die schnelle erfahren worum es geht. natürlich hast du als zeuge das recht die aussage zu verweigern, dazu musst du natürlich wissen worum es geht. es ist dein recht das zu erfahren!

  • Warum frägst du nich einfach mal in deinem Ausbildungsbetrieb nach?


    Und wenn du nicht aussagen willst, dann musst du es auch nicht! Glaub ich zumindest...


    Den dritten Punkt seh ich genauso wie du...

  • Du rufst einfach bei dem an der dieses schreiben auferlegt hat.
    Der wird dir sagen um was es geht. Muß er sogar
    Da wird ja bestimmt irgend wo ne Telefonnummer drauf stehn.
    Bei einem Gerichts Termin steht aber eigentlich immer da um was es geht.
    Sicher das es nicht nur ne normale Zeugenaussage beim Staatsanwalt ist?

  • also erstmal, hab ich keinen anwalt bzw. brauch ich ja auch nicht. ich bin nur zeuge, mehr nicht. da ich ja nur azubi war, hätte ich auch sonstwas am auto kaputt machen können (aber ich weiß das ich nichts kaputt gemacht habe in der gesamten ausbildung, und auch keinen mist gemacht habe ;) ) die schuld würde dann eh der meister bekommen.


    am telefon hat die gute frau mir dasselbe gesagt... warten sie bis zum verfahren, weil sie nichts darüber sagen kann.
    und zum ausbildungsbetrieb geh ich bestimmt nicht mehr hin. deswwegen will ich am liebsten auch gar nicht dort erscheinen :D .



    aber in meiner dritten frage sind wir uns einig, dass es sich nicht um dasselbe verfahren handeln kann?

  • Zitat

    Original von HoTTe83
    und die nächste frage... ich durfte schonmal im gleichen amtsgericht (recklinghausen) gegen diesselbe firma aussagen, weil ich angeblich nen keilriemen nicht gewechselt habe blabla (aber der lagerist hat ihn mir gegeben... hab den bestimmt aufgefressen :D :tock: ) . kann es sein, dass es in dem neuen verfahren um dasselbe geht? eigentlich nicht, oder? dann wäre der termin ja nicht schon wieder im selben amtsgericht, sondern in nem höheren "gericht" und zudem nicht erst 1 jahr später, oder?


    Nein, das es eben nicht das Gleiche ist...habe die gleiche Vermutung wie du.

  • Zitat

    Original von Felli
    Nein, das es eben nicht das Gleiche ist...habe die gleiche Vermutung wie du.


    Wie wär´s bei Vermutungen einfach mal nichts statt dummes Geblubber zu schreiben? :rolleyes:


    Rein theoretisch könnte es immer noch um die gleiche Angelegenheit gehen, Verfahren können auch eine Zeit lang ausgesetzt werden. Wenn Du allerdings damals als Beschuldigter warst, dann wärst Du jetzt kein Zeuge (oder wie ist das mit der Anschuldigung gegen Dich zu verstehen?)


    Des weiteren müssen Zeugen vor der Befragung nicht informiert werden. Das ist bei vielen Befragungen sogar sinnvoll, andernfalls wären Absprachen und ähnliches möglich und die Befragung sinnlos.


    Erscheinen musst Du definitiv, andernfalls drohen Ordnungsgeld und wenn es ganz schlecht läuft sogar Ordnungshaft. Du kannst Dich mit genügend Vorlauf auch begründet entschuldigen, zu einer begründeten Entschuldigung zählen aber nur Dinge wie Krankenhausaufenthalt, keine chronische Unlust u.ä. Die Aussage verweigern darfst Du nur, wenn Du gegen Angehörige aussagen sollst oder Dich selbst belasten würdest. Findet man in den §51 und §52 der Strafprozessordnung.

  • na, ich war im letzten prozess einfach nur zeuge, ebenso ein geselle. weil der meister ist ja der verantwortliche, nicht die "schrauber"....



    sagtmal... wie schaut das aus, wenn man im urlaub ist? muss man den dann unterbrechen?

  • Zitat

    Original von HoTTe83




    sagtmal... wie schaut das aus, wenn man im urlaub ist? muss man den dann unterbrechen?


    kommt auf die entfernung (kosten für deine anreise) an die du für deine aussage zurücklegen musst.
    wenn du z.b in Ö Skiurlaub machst brauchst du nicht anreisen ,weil die den gesamten weg deiner anreise bezahlen müssen.( wenn ich das noch richtig in erinnerung habe)

  • Zitat

    Original von HoTTe83
    na, ich war im letzten prozess einfach nur zeuge, ebenso ein geselle. weil der meister ist ja der verantwortliche, nicht die "schrauber"....



    sagtmal... wie schaut das aus, wenn man im urlaub ist? muss man den dann unterbrechen?



    Ich versteh nich warum du dich unbedingt davor drücken willst...vor was hast du Angst? ?(

  • Unendschuldigtes Fehlen bei dem Termin ist nicht , da kannste eine Ordentliche Strafe für Kassieren .
    Was du machen Könntest wenn du selber nicht erscheinen willst ist einen Anwalt für dich Sprechen lassen der dich in der Sache Vertritt , aber dazu musst du Einsicht erhalten über den Sachverhalt wodrum es dabei geht .

  • Zitat

    Original von HoTTe83
    na, ich war im letzten prozess einfach nur zeuge, ebenso ein geselle. weil der meister ist ja der verantwortliche, nicht die "schrauber"....



    sagtmal... wie schaut das aus, wenn man im urlaub ist? muss man den dann unterbrechen?


    Was heisst im Urlaub ist? Hast Du gerade nur Urlaub oder bist wirklich weg? Wann gebucht? Nach der Bekanntgabe des Termins? Oder zuvor?
    Einfach mal deswegen dort anrufen aber wie schon gesagt! Du musst erscheinen und auch aussagen, wenn Du Dich oder einen Verwandten nicht belastest. Aber einfach wegbleiben, iss nicht!

  • Zitat

    Ich versteh nich warum du dich unbedingt davor drücken willst...vor was hast du Angst?


    eigentlich einfach nur keine lust. was soll ich da? zudem keine lust die leute von der alten firma zu sehen, und drittens hab ich nochmal im gericht angerufen. und in dem prozess gehts um eine "mietangelegenheit" was hab ich damit zu tun?


    und mehr konnte sie mir auch icht dazu sagen. keinen zeitraum wo das passiert ist, was genau etc. nur das ich ne anwesenheitspflicht habe. wegen urlaub hab ich aber nicht gefragt, nicht das die sich das da irgendwo vermerkt... deswegen


    Eddi, ne ist noch nichts gebucht, aber ich muss mich ja an die "ferienzeiten" richten, ich kann ja nicht urlaub nehmen wann ich will. deswegen will ich in den urlaub :D , oder können die mich dann zwingen zu hause zu bleiben? wie gesagt ich bin nur zeuge (von was auch immer LoL )


    @gocab gut, der urlaub wäre ja fast im ösiland. was amchen die denn dann? komplett auf mich verzichten, oder verschieben?


    ne, nen anwalt fällt flach, weil der ebenfalls nichts dazu sagen kann, ich weiß doch nicht mehr was ich in meiner ausbildungszeit dort gemacht habe.

  • Es ist deine gesetzliche Pflicht da zu erscheinen. Kommst du nicht, kann dir das Gericht die Kosten, welche durch dein Fernbleiben entstanden sind, auferlegen. In jedem Fall kommt ein Ordnungsgeld auf dich zu. Bezahlst du das nicht, kann auch Ordnungshaft verhängt werden.
    Urlaub ist natürlich nur glaubwürdig, wenn der Buchungstag vor dem Erhalt der Zeugenladung ist (was auch schriftlich zu beweisen ist beim zuständigen Gericht).

  • Ausserdem bekommst du doch Anreisekosten und Fehlzeit von der Arbeit komplett ersetzt. Geh dahin, sag was du weisst und fertig!

    FSK 12 - Der Gute kriegt das Mädchen


    FSK 16 - Der Böse kriegt das Mädchen


    FSK 18 - Alle kriegen das Mädchen

  • Du fragst Dich was Du da sollst?
    Meinst Du das hat keine Grund das Du vorgeladen wurdest?
    Was ist das für ein Rechtsempfinden?
    Du sollst dazu beitragen einen Streitfall zu klären
    Stell Dir mal vor Du hast Ärger und brauchst Zeugen bei einem Streitfall und die kommen nicht weil sie kein Bock haben :tock:


    Armes Deutschland


    Btw Es ist Deine Pflicht da auszusagen

  • Oh gott also das ist ja echt schlimmer als im Kindergarten hier... ich habe keinen Bock, keine Lust, was soll ich da?


    Hallo??? Es geht um einen Rechtssreit... wie Moneypul8 schon geschrieben hat, denk dir mal die Lage du willst jemand verklagen, hast Zeugen und die benehmen sich so wie du??


    Also ich würde sagen jemand der ANGST hat vor Gericht zu erscheinen hat etwas zu verbergen oder ein schlechtes Gewissen, oder was ist denn daran so schlimm?


    Hingehen, hinsetzen, aussagen, heimgehen und das wars... Wenn de ne weisse Weste hast ist das doch gar kein Problem!


    Und wenn du doch so dringend wissen möchtest um was es geht dann nimm doch nen Anwalt, der bekommt sehr schnell Akten einsicht und dann weißt du ganz genau um was es geht!


    tztztz


    Ist ja echt schlimm.....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!