Fzg-Schein mit eingetragener Rallyefront gesucht

  • so ihr Buben...


    Ich habe mal 2 Kopien des Scheins auf meiner Webseite unter Tips & Tricks online gestellt. Da ich ehrlich gesagt nicht scharf drauf bin, dass damit Mißbrauch getrieben wird, oder vermutlich noch bei ebay versteigert wird werde ich das ganze mal bis Montag online lassen!


    Also bitte dort mal nachschauen!


    VW Golf 2 VR6, mit Bügel, Bi-Xenon, Klima, Tempomat, beigem Recaro Leder, 17" LeMans, Happich Ausstellfenster, Heckscheibe ohne Heizdrähte, Golf 3 Brett, usw...


    Audi RS5,


    VW Golf 2 Edition One, 2x Audi A4 B5, usw.


    www.zinno.de

  • bei der Eintragung würde mich eher die LWR interessieren. Wenn ich richtig liege, ist Dein Golf Bj 91, dann ist doch LWR Pflicht, oder? Müsste neben der Eintragung für die Front nicht gleichzeitig auch die Austragung der LWR zur Folge habe?
    Nicht dass die Rennleitung gegen Deine Front nichts einwenden kann, aber wegen der fehlenden LWR...


    Nachrüstung an der Front mal außen vor gelassen.


    Grüße :wink

  • ich bin in den letzten 7 Jahren noch nie mal so richtig angehalten und durchgefilzt worden... wenn nur zur "allgemeinen Fahrzeugkontrolle" 2-3 mal, wo mal kurz über die papiere geschaut wurde und die Personalien überprüft wurden. Da muss schon jemand kommen und sich mit dem Thema LWR ab Bj. 90 sehr genau auskennen! Daher denke ich sollte das kein Problem darstellen... Die sind wenn dann eher auf andere Sachen aus, wie zu lauter Auspuff, dunkle Scheiben oder nicht eingetragene Rad-/Reifenkombinationen...


    Man kanns treiben, aber auch übertreiben...


    Habe mir die Rallyefront eintragen lassen aus dem einen Grund, um grundsätzlichen Diskussionen oder Fragen aus dem Weg zu gehen. Über die fehlende LWR hab ich mir und auch der TÜV dabei keinerlei Gedanken gemacht...!


    Siehe auch postings über mir von christian...!


    VW Golf 2 VR6, mit Bügel, Bi-Xenon, Klima, Tempomat, beigem Recaro Leder, 17" LeMans, Happich Ausstellfenster, Heckscheibe ohne Heizdrähte, Golf 3 Brett, usw...


    Audi RS5,


    VW Golf 2 Edition One, 2x Audi A4 B5, usw.


    www.zinno.de

  • *Nochmal aufwärmen tu* Weil das nicht oft genug gesagt werden kann :lol


    > Die Leuchtweitenregelung (LWR) ist für erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge seit dem 01.01.1990 vorgeschrieben. Dies ist in den Übergangsbestimmungen des § 72 in Verbindung mit § 50 Abs. 8 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachzulesen.


    Quelle: LWR Richtlinie


    Ich hab jetzt ne Weile gesucht nach dem Volltext der Richtlinien 76/756/EWG und ECE-R 48, ohne Erfolg.
    Hat jemand nen Link dazu?


    "Richtlinie" klingt jetzt erstmal nicht so zwingend, ist es aber wohl doch. Krieg aktuell auch keine Plakette mit Rally-Scheinwerfern. Eine Eintragung allein schützt hier nicht vor möglichem Ärger! Es mag unbedarfte Beamte erstmal beruhigen, keine Frage.


    Nun hab ich eine nachträgliche "Aufrüstung" der Rallyfront mit LWR gesehen, aber das ist eine derbe Bastelarbeit (LWR-Motoren in Scheinwerfer einbauen und halt verkabeln) und passt wohl auch nicht so 100%, da die Stellmotoren hinten dann arg überstehen und kein Platz (Batterie versetzen etc.).
    Den Link hab ich grad leider nicht parat. Müsst nochmal schauen.


    Dann hab ich noch was anderes Interessantes gesehen - denke aber, letztlich wird das auch nichts nützen.
    Dabei handelt es sich um einen Eintrag im Schein:
    "Fahrzeug gilt bzgl. Paragraph 50 Abs. 8 StVZO (Leuchtweitenregelung) als vor dem 01.01.1990 erstmals in den Verkehr gekommen (BMV/StV 13/36.3921/16 V 89/ vom 12.12.1989"
    Das Auto selbst hat eine Erst-Zulassung in 1996! Edit: Lässt sich schlecht lesen, ob das eine sechs oder eine null ist hinten, ich denke aber doch eher es ist der 29.01.1990. Es handelt sich um einen 19E-299. Könnte ein original Rallye sein. Inwieweit das auf einen anderen 19E "adaptierbar" ist, kein Plan.


    Wegen 2 Monaten darf ich jetzt meine komplette Front umbasteln entweder auf Original (rund) oder Jetta. Btw, weiß da jemand was, passt Jetta-Schlossträger etc? Naja, etwas Off Topic, daher würd ich mich über PM freuen.


    Grüße, Tom

  • Es gibt die möglichkeit dieser Eintragung wie du sie gesehen hast. Diese wäre auch korrekt. (Der Polo 86 c vor dem Facelift hatte auch nie eine LWR und wurde so bis 07.90 gebaut.) Das Problem hierbei ist einen Tüver zu finden der es genau mit dem Wortlaut einträgt. Die 2. Möglichkeit ist eine Ausnahmegenehmigung, wie sie seinerzeit auch viele Reimporte brauchten, die mitunter keine Leuchtweitenregulierung hatten, den auch davon fahren einige in Deutschland spatzieren.Diese Genehmigung muss das Landratsamt erteilen (nur wie sollte man das denen glaubhaft machen das der Wagen nie eine hatte...) Beim Golf 2 sollte das allerdings das kleinste Problem darstellen. Mein Golf 2 war ein Export, die ersten Kennzeichen hatte er in der DDR, nach der Wende gabs dann normale West-Kennzeichen. Der hatte auch keine LWR mehr, der Tüv meinte immer : Naja abgespekte Version fürn Osten...

    MfG Sven



    :love: Audi A6 Avant Quattro /Passat 3B TDI :zwinker:


    :motz Wer kennt das Gesetz der Schwergängigkeit....??? :lol

  • ich hatte das Problem mit der Rallyefront nur bei der 21er Vollabnahme,da der wagen über 2 jahre abgemeldet war, da hat der prüfer die Rallye Front bemängelt :tock: :tock: muste ich wieder die runden scheinwerfer einbauen und die lwr wieder anklemmen. Bei ner normalen Hu hat da nie einer was gesagt.ist halt je nach prüfer verschieden,der eine schaut nach und dem anderen ist das latte.Auch wer die Rallyefront eingetragen hat ,da kann der prüfer es trotzdem bemängeln,sofern nicht steht in verbindungagum ohne lwr oder lwr ausgebaut.100% sicher ist das mit der eintragung auch nicht würd ich mal sagen.Da die Rallyefront ja von Vw nur fürn Rallye serie,also sprich bj 88 war und da war das mit der lwr ja noch nicht. Hätten die mal als "Extra" mit einplanen sollen die lieben Vw Ings :zwinker:

  • Bei mir sind die bei der HU fast eine Stunde zu dritt (!) ums Auto geschlichen :D Waren sehr sehr eifrig.


    Offtopic: U. a. ging es auch darum, nicht angebaute Eintragungen zu streichen (habe 2 Fahrwerke eingetragen, diverse Rad-Reifen-Kombis etc.), weil der aktuelle Schein den Zustand des Fahrzeugs nicht korrekt beschreibe. Wenn ich aber nun Lust habe, Felgen zu wechseln soll ich wieder extra eintragen lassen? Ne, also da muss ich mich auch noch gegen wehren. Austragen kostet ja auch nur extra.


    Das Problem ist, dass ich noch den Drehregler für die LWR im Cockpit drin habe und der ist natürlich ohne Funktion. Wenn ich den ausbaue und ne Blindabdeckung reinsetze könnte es evtl. mit einer Ausnahmegenehmigung klappen. Ein Versuch ists wert.

  • Eben... und falls doch mal einer meckert dann ist das Fahrzeug eben aus der Schweiz importiert worden. Die Schweizer haben gar keine LWR. (evt. inzwischen, aber meine bisherigen Fahrzeuge aus der Schweiz hatten alle keine, auch der 94er Corrado nicht.)

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