Hallo,
angenommen es findet einen Halterwechsel statt, kann im gleichem Atemzug auch die Versicherung gewechselt werden?
Hallo,
angenommen es findet einen Halterwechsel statt, kann im gleichem Atemzug auch die Versicherung gewechselt werden?
Erklär das mal etwas genauer.
Wenn du das Auto auf einen anderen Namen anmeldest musst du auch eine neue Versicherungsdoppelkarte mit auf die Zulassungsstelle nehmen (denke ich). Entweder du kündigst den Vertrag mit deinem Vorversicherer, oder legst ihn auf Eis. Aber zu einem anderen Versicherer mit den Prozenten zu wechseln geht sicher nicht. Nur wenn du deine Vorversicherung fristgerecht gekündigt hast.
also es ist ein halterwechsel per briefumtrag. finanziertes fahrzeug. die bank schickt den brief an die zulassungsstelle, damit dort ein neuer halter eingetragen werden kann.
wäre halt günstig, wenn dabei der bestehende versicherungsvertrag gelöst werden könnte und eine neue versichrung genommen werden kann.
Dann greift dein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Genau so, wie wenn die Vers. die Tarife ändert. Oder wenn du dir einfach ein neues Auto kaufst.
okay, nur wie soll es gehen? kann ich vor dem ummelden kündigen? ich denke nicht - also schon mit dem schein von einer anderen versicherung zum amt gehen für die briefumtragung?
hat das jemand schon mal gemacht?
ja klar kannst du einfach mit ner Doppelkarte einer anderen Versicherung dahingehen. Aber doch NICHT mit den Prozenten deiner alten? Weil der alte Vertrag ja nicht aufgelöst wird.
Falls ich da aufm Holzweg bin, bitte ich um Aufklärung. Das wäre ja ein schönes Schlupfloch um immer gerade zur nächstbesten Versicherung zu wechseln.
ZitatAlles anzeigenDer ADAC schreibt:
Kfz-Versicherungsvertrag: Kündigungsmöglichkeiten
Sind Sie mit Ihrer Versicherung nicht mehr zufrieden oder erscheint Ihnen die Prämie zu hoch? In diesen Fällen können Sie den Versicherungsvertrag einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Ihr Kündigungsschreiben muss in diesem Fall spätestens zu diesem Termin bei Ihrer augenblicklichen Versicherung eingegangen sein.
Aus Nachweisgründen sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben/Rückschein oder per Fax versenden. Ihr Versicherer ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kündigung zu bestätigen.
Sonderkündigungsrecht
Ändert sich Ihr Versicherungsbeitrag, weil sich die Regionalklasse oder die Typklasse Ihres Fahrzeugs ändert oder weil auf Grund des schlechten Schadenverlaufs die Prämie angehoben wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt mitzuteilen, an dem sie in Kraft tritt. Sie haben dann innerhalb dieses Monats Zeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Verweisen Sie dabei auf Ihr außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung ist an keinen Prozentsatz der Erhöhung gebunden. Sie wird frühestens zum Erhöhungszeitpunkt wirksam.
Kündigungsbeschränkung
Sie können sowohl im Fall der regulären als auch bei der außerordentlichen Kündigung diese auf eine Vertragsart beschränken, also z. B. nur auf die KFZ- Haftpflichtversicherung und nicht auf die daneben bestehende KFZ- Kaskoversicherung.
Nachdem Versicherungsgesellschaften jedoch meistens einen Kaskovertrag nicht alleine wollen, wird in diesem Fall voraussichtlich der Versicherer den verbleibenden Vertragsteil kündigen. Auch im Schadensfall steht dem Versicherungsnehmer wie dem Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Für den Versicherungsnehmer beginnt dabei die Kündigungsfrist von einem Monat ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem er von der Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht seines Versicherers Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss des laufenden Versicherungsjahres (bzw. der vereinbarten kürzeren Vertragsdauer) kündigen.
Achtung: Bei einer Kündigung des Versicherungsnehmers steht dem Versicherer die restliche Jahresprämie zu. Er muss deshalb überlegen, ob sich die Kündigung im laufenden Versicherungsjahr rentiert oder ob er lieber regulär kündigt.
Wichtig: Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag nur, wenn Sie sicher sind, bei einer anderen Gesellschaft zu besseren Konditionen und Prämien den Versicherungsschutz zu bekommen.
Erkundigen Sie sich deshalb vor der Kündigung über die Prämien, aber auch die Versicherungsbedingungen anderer Gesellschaften. Sonderrabatte werden nicht bei allen Gesellschaften, andere nicht im selben Umfang gewährt. Auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Voraussetzungen für die Sonderrabatte sind unterschiedlich.
Achtung: Wer sein Auto verkauft, kann den Versicherungsvertrag nicht kündigen. Vielmehr steht diese Möglichkeit dem Käufer, aber auch der Versicherung zu. Der Vertrag geht auf den Käufer zu dessen persönlichen Voraussetzungen über. Seine schadenfreien Zeiten zählen in Zukunft, ebenso z. B. persönliche Rabatte
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das KFZ umgemeldet und anderweitig versichert wird, haftet der Verkäufer noch für die Prämie als Gesamtschuldner mit dem Käufer. Der Versicher kann sich also aussuchen, wem er die Prämie berechnet. Wer deshalb vermeiden will, eventuell mit der weiteren Versicherungsprämie oder der KFZ- Steuer belastet zu werden, sollte sein Fahrzeug vorübergehend stilllegen und dann verkaufen oder mit dem Käufer zur KFZ- Zulassungsstelle gehen und dort das Fahrzeug ummelden.
Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben sein, sollte der Verkäufer sich eine Kaution in Höhe der noch ausstehenden Jahresprämie und Steuer zahlen lassen, die zurückerstattet wird, sobald der Verkäufer die Ummeldung nachweist. Legt der Käufer bei der KFZ- Zulassungsstelle eine neue Versicherungsbestätigungskarte vor, so gilt dies als Kündigung des alten Vertrages zum Zeitpunkt der Vorlage der Bestätigungskarte bei der Zulassungsstelle.
Mal was anderes. Wechselt nur der Halter oder auch der Versicherungsnehmer? Was hast Du da vor?
der versicherungsnehmer wird jetzt halter.
es gibt ein paar kleine probleme mit der versicherung, bzw mit dem versicherungsvertreter. jeniger welcher hat ein paar dinge versprochen, die dann - oh wunder oh wunder - doch nicht eingehalten wurden und jetzt nachteilig auf die brieftasche wirken.
den 2twagen mit 115% versichern obwohl 80% genannt wurde - zb.
jetzt ist die motivation recht groß zu wechseln - egal wie
Ah jetzt. Solange der Versicherungsnehmer gleich bleibt, kannste da nichts machen. Und er auch nicht. Sobald er die Tarife ändert, darfst Du allerdings kündigen.
Andernfalls Auto abmelden und wieder anmelden.
und wenn du deinem versicherungsheini mal auf die füße tritts ?
bei mir war das auch so ähnlich , da stand im angebot viel weniger als es letztendlich war , hab dann der versicherung gesagt das ich den wagen wo anders versicher bla bla und dann gings wenigstens n paar € günstiger....
ZitatAndernfalls Auto abmelden und wieder anmelden.
ja geht denn das? ich meine der brief ist ja nicht da....oder gibt es die möglichkeit, das auto abzumelden, und mit dem vorhandenen brief (von bank an zulassungsstelle geschickt) neu anzumelden?
Zitathab dann der versicherung gesagt das ich den wagen wo anders versicher bla bla und dann gings wenigstens n paar € günstiger....
an sich gute idee, aber der mensch meinte nur: "ich kann da nichts machen, die preise mache ich ja nicht, ich leite es nur weiter..macht ja die hauptzentrale."
die 115% kamen nur ans tageslicht, als das auto wieder abgemeldet wurde (abgemeldet weil die zu zahlende summe auf einmal deutlichst von der veranschlagten summe abwich) und die endrechnung/auflistung kam.....
somit habe ich den ersten fall von zweitwagen bei 115%/erstwagen bei 45% den ich kenne
Einfach abmelden und wieder anmelden is laut dem Versicherungsfuzzi meiner Freundin nicht. Die hat das selbe Problem. Am besten das Auto "verkaufen" und auch jemanden anderes anmelden.
So meinte ich das
Zitatsomit habe ich den ersten fall von zweitwagen bei 115%/erstwagen bei 45% den ich kenne
Und wie hättest Du es gerne? Normal ist der zweitwagen bei 125%
ZitatAm besten das Auto "verkaufen" und auch jemanden anderes anmelden.
naja, wird ja auch auf jemand anderen angemeldet...aber der ist ja schon versicherungsnehmer..na mal sehen.
ZitatUnd wie hättest Du es gerne? Normal ist der zweitwagen bei 125%
mindestens 80%, wie alle anderen die ich kenne....125% wäre ja mehr als die 120% fahranfänger
Normalerweise sollte das bei einer Ummeldung gar kein Prob sein, die Versicherung zu wechseln! Es ist ja im Moment zweitrangig wer Versicherungsnehmer ist, wenn du das Fahrzeug auf jemand anderen anmeldest, musst du sowieso TÜV/AU Bescheinigung, Doppelkarte etc. mitbringen und von wem dann die Doppelkarte ist, ist ja deine Sache! Das Versicherungsverhältnis endet mit der Abmeldung des Fahrzeuges und dieses meldet ja der bisherige Halter "sozusagen ab". Die Prozente aus dem bestehenden Versicherungsvertrag nimmst du dann auch in den neuen mit, die neue Versicherung macht eine Anfrage bei der alten wegen Prozenten, Grund für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses, etc.
Es wäre genauso möglich das du das Auto abmeldest und am nächsten Tag wieder anmeldest, dann endet dein Versicherungsverhältnis auch mit der Abmeldung und du beginnst mit der Anmedlung ein neues.
Im übrigen sind 80-85% für den Zweitwagen eigentlich normal wenn der Halter bzw. Versicherungsnehmer bereits ein Fahrzeug bei der Versicherung laufen hat!
Das es ca. 30-40% teurer ist wenn Halter und Versicherungsnehmer sich unterscheiden ist dir aber bekannt? Ist noch nicht lange so, hat mich aber auch vor einiger Zeit überrascht!
Da ich "des öfteren" Fahrzeuge ab- und anmelde auf verschiedene Halter, etc. habe ich mich mal intensiver mit den Gepflogenheiten beschäftigt.
Zitatmindestens 80%, wie alle anderen die ich kenne....125% wäre ja mehr als die 120% fahranfänger
Fahranfänger zahlen 240%
Zweitwagen gehen eben bei 125% los. Ebenso, wie eine Versicherung bei Fahrern, die mind. 2 JAhre den Schein schon haben.
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