Rückgaberecht bei Privatkauf???

  • die einzige möglichkeit ist es über den verschwiegenen Unfallschaden eine Rücknahme zu erzielen.
    Versuch doch mal mit den vorbesitzern Kontakt aufzunehmen vielleicht hörst du ja da was über den Unfallschaden,falls er damals schon gewesen ist :wink


    Aber ob sich all der Stress lohnt???

  • Wie gesagt, wenn Du keine Rechtsschutz hast lass es. Andernfalls kannst Du es versuchen aber selbst dann ist es fragich ob Du durchkommst. Und vor allem in welchem Zeitraum!
    Denn wenn Du dagegen angehst, darf an dem Wagen sowieso nichts mehr verändert werden. Also aus vom Umbautraum!

  • Das ist natürlich scheisse :-r


    also ich würde den einfach mal anrufen und mit ihm über die Sache reden,mal schauen wie er reagiert.
    wenn wirklich ein verschwieener Unfallschaden vorliegt kannst was an einer rückgabe machen. :D
    Wegen den kaputten Sachen jedoch auf keinen Fall. :(


    aber überlegt dir gut ob es den ganzen Stress wert ist.falls du vorhast einen Rechtsstreit zu beginnen mußt du dich auf einne sehr sehr langen Weg vorbereiten :wink

  • 1. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, sieht es schlecht aus wegen der bestehenden Mängel,


    ABER


    Der Ausschluß der Gewährleistung gilt nicht, wenn Du dem Verkäufer Arglist nachweisen kannst. Und sollte tatsählich unfallfrei im Vertrag stehen und der Wagen einen Vorschaden haben, dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz fordern und gut ist.


    Also mein Tip zur Vorgehensweise:


    1. Sachverständigen aufsuchen, der sich das Auto kurz anschaut und was zur Unfallfreiheit sagt - ein Gutachten brauchst Du jetzt noch nicht erstellen.


    2. Sollte der Gutachter schon mündlich bestätigen, daß der Wagen nicht unfallfrei ist, schriftlich dem Verkäufer eine Frist setzen, bis zu dem Tag er das Auto inklusive aller Aufwendungen zurückzunehmen hat und darauf hinweisen, daß Du eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheust und ein Gutachten zeitnah vorliegt (die Kosten dafür muß er auch tragen im Streitfall)


    3. Auf die Reaktion des Verkäufers warten.


    Also mein Tip:


    Bevor Du schnell zum Anwalt rennstm acmh es so und kläre die Sache auf dem gütlichen Wege. Das geht am schnellsten und macht am wenigsten Stress.

  • Wobei eine Beratung beim Anwalt nicht verkehrt ist. Man kann seit ichweissnichtwann das Erstberatungshonorar mit dem Anwalt aushandeln. Mit etwas Glück ist es dann durchaus möglich, für kleines Geld eine fundierte Auskunft zu bekommen, aufgrund derer man sich dann entscheiden kann, ob man weiter gehen will oder nicht.

  • Zitat

    1. Sachverständigen aufsuchen, der sich das Auto kurz anschaut und was zur Unfallfreiheit sagt


    schon mal gemacht? die gängige praxis ist, daß ein gutachter ohne eine auftragserteilung (und damit geld) nicht einmal das wort auto in den mund nimmt - geschweige sich ein auto anschaut und etwas dazu sagt.

  • *g* so siehts aus Frank *g*


    rede erstmal mit dem Kerl wo du den Wagen gekauft hast, mach ihm die Sache klar und sag ihm das er jmd anders den Wagen verkaufen kann ;) und du dein Geld wieder wilst...
    wenn nichts passiert...dann erst zum Gutachter etc aber wie gesagt, eddi hat da voll Recht, ohne Rechtsschutzversicherung oO also da kann so n kleiner fall schnell mal 10,20,30.000 € kosten *g* ;) also das ist überhaupt kein Problem ;)
    also Finger weg, wenn du die Versicherung ned hast, dann haste halt Pecht gehabt :P
    du hättest den Wagen für so nen Preis eben auch erstmal am Tag anschauen müssen....haste aus dem 1. Fehler nicht gelernt, wenn es schonmal vorgekommen ist ???
    Also da würde ich mir mal Gedanken machen ;)

  • Zitat

    Original von FRank-GTI


    schon mal gemacht? die gängige praxis ist, daß ein gutachter ohne eine auftragserteilung (und damit geld) nicht einmal das wort auto in den mund nimmt - geschweige sich ein auto anschaut und etwas dazu sagt.


    Habe ich gemacht. Und nichts bezahlt. :wink


    Ansonsten kann auch schon mal eine Fahrt zu einer Vertrgaswerkstatt helfen. Die schauen auch schon mal gerne.

  • oder zum tüv, habe ich auch gemacht, musst das auto neu tüvén und habe gefragt ob er sich das teilchen mal genauer angucken kann . habe nachher sogar nen wisch bekommen mit der bestätigung unfallfrei !



    gruss jens

  • Also auf meine Anrufe hat er ja nicht reagiert...
    Aber auf meine SMS!


    Hab ihm geschrieben:
    Hallo O., warte immernoch auf deinen versprochenen Anruf!Abheben tust du ja nicht.Ich mach es kurz:da der wagen entgegen des vertragsinhalts einen unfallschaden besitzt trete ich vom kaufvertrag zurück und vordere schadensersatz! wir können das privat und frielich regeln, wenn nicht muss ich meinem anwalt bescheid sagen...


    Seine Antwort:
    du solltest deinen vertrag noch einmal anschauen.ich habe dir ein fahrzeug als privatmann unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft.auf diverse mängel habe ich nach besten wissen hingewiesen.es entzieht sich meiner kenntniss ob das fahrzeug einen schweren unfallschaden wie du behauptest.grobe fahrlässigkeit kann mir nicht vorgeworfen werden da das fahrzeug vor mir 3besitzer hatte.einer klage sehe ich gelassen entgegen...


    Und jetzt?? des is doch scheißegal wieviel vorbesitzer oder sonst was...sonst könnte ja jeder gebrauchtwagenhändler das gleiche behaupten oder nicht???

  • Nochmal:


    Als Privatverkäufer kann man Gewährleistung für Sachmängel wirksam ausschliessen. Das macht man beispielsweise mit der passenden Formulierung im Kaufvertrag oder gleich mit einem fertigen Vertragsvordruck, wo das alles nett drin steht (gibt´s zB. beim ADAC). Dieser Gewährleistungsausschluss ist vom Kaufpreis völlig unabhängig, wer was anderes behauptet, möge das bitte mit dem passenden Paragrafen belegen, den gibt es nämlich nicht.
    Aus dieser Sicht hat der Verkäufer schon mal recht.


    Deine einzige Möglichkeit für eine Rückabwicklung des Kaufes wäre jetzt, dem Verkäufer arglistige Täuschung (und damit Betrug) vorzuwerfen. Steht also im Kaufvertrag "Wagen ist unfallfrei" und es war zudem dem Verkäufer leicht möglich, den Unfallschaden zu erkennen oder er wusste aus anderer Quelle von diesem Schaden, dann wurdest Du arglistig getäuscht und kannst Dir den Rücktritt vom Kaufvertrag vor Gericht erstreiten. War es dem Verkäufer NICHT möglich, den Schaden zu erkennen (bei einem Laie durchaus möglich, je nachdem, der Schaden ist), dann kannst Du dem Verkäufer auch keine Täuschungsabsicht nachweisen und Du gehst leer aus. Klarer Fall von Pech gehabt. Man kauft halt nicht, wenn man das Auto nicht mal im Dunkeln erkennen kann.
    Die Täuschungsabsicht musst DU allerdings dem Besitzer nachweisen. Du könntest beispielsweise beim Vorvorbesitzer nachfragen, ob der Wagen damals schon einen bekannten Schaden hatte. Oder Du lässt gutachterlich prüfen, ob der Schaden auch für einen Laien leicht erkennbar gewesen wäre (unterschiedliche Lackfarben, schief sitzende Blechteile, etc.). Kannst Du nichts dergleichen beweisen, hast Du Pech gehabt.
    Wenn im Kaufvertrag die Unfallfreiheit nicht mal erwähnt wurde, dann hast Du erst recht Pech, dann kannst Du nämlich nicht mal nachweisen, daß der Käufer das Auto als unfallfrei angepriesen hat.


    Diese Täuschung nachzuweisen ist schwierig. Du brauchst anwaltliche Beratung und eventuell einen Gutachter. Deine Chancen stehen eher schlecht. Ohne Rechtsschutzversicherung kann der Spaß zudem teuer werden. Wie bereits schon mal geschrieben: such Dir einen Anwalt für Zivilrecht in Deiner Nähe, ruf dessen Kanzlei an und frag, wieviel er für eine Erstberatung haben will. Bei knapp 2000€ für den Schrotthaufen sollte es auf die 20-50€ für einen anwaltlichen Rat auch nicht mehr ankommen.


    Nebenbei bemerkt: für einen Golf 2 einen solchen Betrag zu zahlen und das Fahrzeug dabei nicht mal richtig sehen zu können, ist extrem leichtsinnig. Das passiert Dir aber sicher auch nie wieder im Leben. ;)

  • Und wie ich ja schon feststellen musste, reicht es nicht mal, Recht zu bekommen, denn so weit war ich auch schon. Mein Verkäufer hat die Kohle auch noch direkt unter die Leute gebracht, so dass ich trotz erfolgreichem Verfahren nix bekommen hab. Und da gings mal eben um 3.600 € Verlust.

  • Hallo ich habe so eine Geschichte auch hinter mir !


    Also letztes jahr ( ist ja noch nicht solange her :D )


    Habe meinen geliebten 20 Jahre GTI verkauft und wollte mir dann ein schönes Cabrio holen nen Golf 3 Rollings Stones !


    So ok ich mit nem Kumpel nach Düsseldorf und da sahen wir den Wagen !


    Der Lack war nicht mehr der beste aber ich habe nen Freund der Lackierer ist und habe mir gedacht komm drückst du den Preis !


    So der Wagen hatte ca.95000km auf der Uhr ! Dann habe ich eine Probefahrt gemacht und habe gemerkt das die Dämpfer nur platt sind ( hatte noch daheim ein FK Gewinde liegen also egal) !


    Dann habe ich den Motorraum aungeschaut aber nichts entdecken können ! Also dann mit dem Typen den Preis ausgehandelt und die Karre für 4000 € mit genommen ! ich habe gedacht ich hätte ein Schnäppchen gemacht naja dazu später mehr !



    Daheim angekommen die Freude groß und direkt offen gefahren :D !


    Dann habe ich mein Wunschkennzeichen sogar bekommen Nr-Bu 7 im mini mini Format ! Hammerklein mit engschrift ! :]



    Na gut ok dann nach ner Woche zur Werkstatt wollte nur nen Ölwechsel machen lassen, dann sagte der Meister ohh der hatte aber einen heftigen Unfallschaden, da wurden 2 neue Holme drangeschweisst (was man aber nur von unten sehen konnte) ! Also super heftiger Totalschaden !


    Direkt abgemeldet und in die Garage gestellt ! :-r


    Dann habe ich den Typen angerufen und gesagt hier hör mal zu Unfall usw...


    Hat er gesagt ich könnte Ihn mal am Arsch lecken das stimmt nicht !


    Naja nach ein paar Beleidungen von meiner Seite aus habe ich meinen Anwalt angerufen ( habe aber Rechtschutz) !


    So Kaufvertrag haben wir ganz dick reingeschrieben UNFALLFREI !


    So jetzt im schnell durchgang mein Anwalt glaube ich hat 10 Briefe geschrieben die Gegenseite hat sich nie gemeldet ( schon 7 Monate vergangen ) !


    Noch als Zusatzkosten musste ich mir einen Wagen kaufen wegen der Arbeit! Das Cabrio konnte ich nicht bewegen ( wegen Gericht usw..)


    Deshalb fahre ich jetzt Zurzeit nen 500 € BMW :D ( aber unfallfrei) :lol


    So dann kam endlich ein Brief Gerichtstermin am XX.XX.2006


    So ich mir Urlaub genommen und mit meinem Anwalt hingefahren !


    Die Richterin war cool und hat mir recht gegeben und der Penner hat gesagt er hätte mir gesagt das da ein Motorrad reingefahren wäre bla bla


    Aber ich hatte ja einen Zeugen also egal .... GEWONNEN !


    So dann hat mein lieber Freund einen Termin bekommen oder eher eine Frist in der er den Wagen abholen musste und mir die 4000 € wieder geben musste !


    Nach einer Woche ging mein Handy der Penner hat angerufen und gesagt er kommt am Wochenende die Karre abholen !


    So nach ein paar Streitereien vor Ort hat er den Wagen mitgenommen ! Wie auch anders ich hatte bestimmt 10 Leute bei mir stehen ! :D


    Aber ich sage nur ich hatte verdammt viel Glück gehabt das der Typ auch zahlen konnte ! Das ist nicht immer der Fall !


    So die ganze Sache hat insgesamt 8 Monate gedauert ! Ich will dir keine Angst machen aber meistens dauert sowas 6 Monate bis zu einem Jahr !


    Also wenn du Rechtschutz hast und keine Unfallkarre haben willst würde ich einen Anwalt einschalten !


    So jetzt hör ich auf meine Finger glühen ! :zwinker:

  • Zitat

    Original von X-man



    dann erst zum Gutachter etc aber wie gesagt, eddi hat da voll Recht, ohne Rechtsschutzversicherung oO also da kann so n kleiner fall schnell mal 10,20,30.000 € kosten



    Kann er nicht denn es geht hier immernoch um einen Streitwert von ca 2k€ und damit sollte beim Amtsgericht schluss sein.... :tock:

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