Rückgaberecht bei Privatkauf???

  • Zitat

    Original von Moneypul8



    Kann er nicht denn es geht hier immernoch um einen Streitwert von ca 2k€ und damit sollte beim Amtsgericht schluss sein.... :tock:


    Falsch! ALLES was Gutachten erstellt wird muss erst mal vom Kläger übernommen werden. Ok klar, das werden keine 10 000€ werden. Und dann ist noch lange nicht die Schuldfrage geklärt! Zeugenvorladungen usw. müssen vom Kläger bezahlt werden. Glaube das liegt bei 50€ pro Zeuge! Der Anwalt will Kohle sehen...und wenn jetzt das Gericht entscheidet, dass es nicht eindeutig ist....na dann viel Spaß bei den weiteren Gerichtskosten.....

  • Privatkauf


    Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB).


    Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzen oder ganz ausschließen, dies muss dann aber in dem kaufvertrag erwähnt sein. Unter Umständen kann man also nicht einmal eine Nacherfüllung verlangen, wenn man einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hat.


    Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt oder arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Kamera angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist das Gehäuse allerdings beschädigt (Fall, etc), was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.

  • Zitat

    Original von Eddie


    Falsch! ALLES was Gutachten erstellt wird muss erst mal vom Kläger übernommen werden. Ok klar, das werden keine 10 000€ werden. Und dann ist noch lange nicht die Schuldfrage geklärt! Zeugenvorladungen usw. müssen vom Kläger bezahlt werden. Glaube das liegt bei 50€ pro Zeuge! Der Anwalt will Kohle sehen...und wenn jetzt das Gericht entscheidet, dass es nicht eindeutig ist....na dann viel Spaß bei den weiteren Gerichtskosten.....


    Eddie was ist falsch?
    das beim amtsgericht schluss ist?
    die gerichts und anwaltskosten richten sich immer nach dem streitwert...
    aber du hast es schon richtig erkannt die 10k€ wird es wohl nicht erreichen
    und wenn er ihn anzeigt wegen betrugs kann es sein dass das schon strafrechtlich verfolgt
    und falls er das verleirt sollte es recht einfach sein, den zivilprozess zu gewinnen...

  • Wie mans nimmt...
    Hab ihn wieder verkauft...Hab die Mängel angegeben, der hat sich so gut wies möglich war unters Auto gelegt und ihn mitgenommen... :tock:
    Naja, das Serviceheft+HU/AU Bescheinigung hab ich immernoch nicht obwohls vertraglich festgelegt war das der mir diese zuschickt...
    Er meint er hätte es per Einschreiben geschickt aber selber auch keine Bestätigung bekommen...
    Als ich ihn darauf aufgefordert hab hat er "nachgefragt". Er meinte zu mir er hätte einen Nachforschungsantrag gestellt und müsste auf Antwort warten...
    Bis heute nichts...ich ruf den morgen an und mach ihm die Hölle heiß :motz :motz :motz :motz :motz
    Der verarscht mich von vorne bis hinten!!! :-r :-r :-r :-r

  • Hab volgendes problem, hab mir letzten Freitag nen neues Auto gekauft Audi 100 S4 2,2 turbo. Feines dingen. Dachte ich zumindest.. Nur jetzt stellt sich mit der zeit immer mehr raus das der Wagen ne katastrophe ist. Dämpfer linke seite beide platt, achsmanschette vo platt. unterm turbolader ist der am ölen, Hinten links Spurstange ausgeschlagen, da denkt man das rad bricht gleich ab wie sich das bewegt. Scheinwerfer von innen Verschmort, beifahrergurt im arsch.... Mal sehn was ich noch so finde....


    Hab dem gesagt das ich ihm den wagen wieder bringe. Meint der ne is nicht, is ja kein Neuwagen. Aber mit den mängeln tüv ohne beanstandung? Das ist doch betrug?!

  • Hi.


    Dann sag mal an, was ihr im Kaufvertrag stehen habt? Bastlerauto oder keine Mängel? Gekauft wie gesehen? Aber eigentlich hast Du recht.


    Wann hat der Hobel denn den Tüv "ohne Mängel" bekommen? Vllt. dreht der sich das ja so hin, daß die Mängel ja auch nach der Tüv-Abnahme hätten entstehen können/ enstanden sind und deswegen nicht im Tüv-Bericht erwähnt sind...kommt drauf an, was im Kauf-Vertrag steht. Steht da was ähnliches wie "laut Tüv-Bericht ohne Mängel" hast Du nen Problem.


    Sieht so aus, als ob er das "Tüv ohne Mängel" als Köder benutzt und drauf gehofft hat, daß Du das Auto aufgrund dessen nicht weiter begutachtest und kaufts. Das wäre arglistige Täuschung, aber das ihm nachzuweisen ist fast unmöglich.


    Gruß :wink,
    Max

  • Also das er wagen nen unfall hatte war nicht zu übersehn. (Heckschaden wie gesehn steht drinne) das wusste ich auch.
    Über mängel steht nix drinne. Der hat mir nur gesagt das die hintere bremse (beläge) emnächst mal erneuert werden müssten. Ist nen ganz normaler kaufvertrag wo bei sonderaustattung/zubehör noch die felgen drin stehn. Ansonsten nix weiter.


    Ich hatte ihm auch vorher gesagt ich nehm den nur wenn der neu tüv bekommt.


    Hab dem gesagt entweder er beteiligt sich an den rep kosten ca 500€ oder er nimmt den wieder zurück. Heute abend noch mal telen. mal sehn was er sich überlegt hat-...........zum kotzen sowas..... :-r :-r

  • WENN er wirklich gesagt hat, dass der Wagen neu TÜV bekommt ohne größere Reparaturen (wie geht das bei nem Heckschaden?!), dann muss er ihn zurück nehmen. Den Fall hatte ich schon und da kannst du auf Wandlung klagen (->kriegst dein Geld zurück und ER muss den Wagen abholen).
    Falls ihr beide keinerlei Zeugen für diese Absprache habt wirds allerdings eng, dann is im Zweifelsfall die Glaubwürdigkeit vor Gericht entscheidend.

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • Zitat

    Original von low_budget
    WENN er wirklich gesagt hat, dass der Wagen neu TÜV bekommt ohne größere Reparaturen (wie geht das bei nem Heckschaden?!), dann muss er ihn zurück nehmen. Den Fall hatte ich schon und da kannst du auf Wandlung klagen (->kriegst dein Geld zurück und ER muss den Wagen abholen).
    Falls ihr beide keinerlei Zeugen für diese Absprache habt wirds allerdings eng, dann is im Zweifelsfall die Glaubwürdigkeit vor Gericht entscheidend.


    Blechschaden ist nicht tüvrelevant solange keine scharfen kanten da sind. Ist ja nur stosstange und unterm rücklicht eingedrückt.


    @ SDI
    Klar hab ich mir den wagen angesehn. Aber kannst du auf anhieb mängel feststellen bei nem Auto was du noch nie gefahren hast?! Scheinwerfer von innen.... :-r Dämpfer, Spurstange hinten usw.... Bei nem "neuen" auto was man nicht kennst geh ich nicht davon aus das das fahrverhalten halt anders ist als bei nem passat und das halt so sein muss..


    Vorallem der hat nen RS4 mit über 600 PS und allem möglichem schnick schnak dran. Und selbstständig issa auch noch mit ner "Tunigfirma" wenn man das mal so nennen darf.
    Dann kann man eigendlich auch davon ausgehn das sein 2t wagen nicht der letzte müll ist.... Dachte ich zumindest. Er lässt sich nen dummen angehn. Weiss ich nix von... Aber es heisst auch, unwissenheit schützt nicht vor strafe.

  • Zitat

    Original von VR-Exclusiv
    @ SDI
    Klar hab ich mir den wagen angesehn. Aber kannst du auf anhieb mängel feststellen bei nem Auto was du noch nie gefahren hast?! Scheinwerfer von innen.... :-r Dämpfer, Spurstange hinten usw.... Bei nem "neuen" auto was man nicht kennst geh ich nicht davon aus das das fahrverhalten halt anders ist als bei nem passat und das halt so sein muss..


    Hebebühne, Auffahrrampen. Und dann einfach Zeit lassen. GGF bei Kaufinteresse beim ADAC nen Check machen lassen, damit noch ein weiteres paar Augen drüber sieht....


    Heißt nicht das ich defekte immer sehe. :)


    Zitat


    Vorallem der hat nen RS4 mit über 600 PS und allem möglichem schnick schnak dran. Und selbstständig issa auch noch mit ner "Tunigfirma" wenn man das mal so nennen darf.
    Dann kann man eigendlich auch davon ausgehn das sein 2t wagen nicht der letzte müll ist.... Dachte ich zumindest. Er lässt sich nen dummen angehn. Weiss ich nix von... Aber es heisst auch, unwissenheit schützt nicht vor strafe.


    Wie war das mit dem Schuster?....


    und letzter Müll klingt imo anders...Das hier sind doch Sachen die man entdecken kann.


    Wie und wo der so ganz aktuell Tüv bekommen hat würde ich halt klären. Denn so einfach auf einmal wird da ja nichts kommen, wobei dort ja immer der nette Satz steht mit keine offensichtlichen / sichtbaren Mängel....


    SDI

  • Zitat

    Original von VR-Exclusiv


    Und selbstständig issa auch noch mit ner "Tunigfirma" wenn man das mal so nennen darf.


    Gilt man als selbstständiger nicht als Händler und muss somit Garantie/Rückgaberecht gewähren?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!