Rückgaberecht bei Privatkauf???

  • Hi Leute,


    hab da mal ne Frage an euch...


    Ich hab mir am Montag en G2 WOB Edition gekauft...
    Kurz gesagt: hatte ein Paar Mängel entdeckt, die ich au mit Freude beseitigt hätte...
    Als ich aber am Mittwoch drunter guckt hab, hätt ichs heulen anfangen können!!!
    Defekt:
    -Bremskraftregler
    -Handbremsseile
    -Bremssattel hr fest
    -Auspuffgummis
    -Lenkunsmanschette li
    -Schaltgestänegenlager
    -Motorlager
    -beide Achsmanschetten außen


    Dazu kommen meine entdeckten Fehler:
    -Stoßdämpfer hr
    -Wischergestänge
    -Ventildeckeldichtung
    -Einspritzventile undicht



    Der Typ hat mich belogen:
    -er meinte es wär ne neue Hinterachse
    -neue Bremsleiungen
    -und neue Bremsschläuche reingekommen
    -außerdem unfallfrei


    Und nichts davon stimmt!!!
    Jetzt meine Frage: Kann ich mein Geld zurückverlangen???
    Ich bin mit dem Bock 450km von Wuppertal nach Waiblingen gefahren...
    Bin froh das ichs überlebt hab!!!

  • Nun ja wenn er die Sachen die angeblich neu sind nicht im Kaufvertrag erwähnt hat dann kannst du da nix machen.
    Ich denk mal da wird auch 100% irgendwo stehn wird als Bastlerauto verkauft oder?

    Nicht tief parken sondern tief fahren ist die kunst :-i

    Einmal editiert, zuletzt von Slow Rider ()

  • Nein, steht nicht drin...
    Aber ies steht unfallfrei drin...
    Der hat aber vr was größeres gehabt...
    Motorhaube und Kotflügel waren mal weiß...außerdem sieht mans am Träger...

  • Zitat

    Original von Felli
    Nein, steht nicht drin...
    Aber ies steht unfallfrei drin...
    Der hat aber vr was größeres gehabt...
    Motorhaube und Kotflügel waren mal weiß...außerdem sieht mans am Träger...


    warst du besoffen als du dir den angeschaut hast? Sowas sieht man doch vor Ort und nicht erst zuhause.

  • denk mal sieht schlecht für dich aus.
    Du hattest ja die möglichkeit dir das auto anzuschauen und hast bestimmt auch eine Probefahrt gemacht oder???
    Schließlich ist ein golf 2 ein altes und da muß man schon mit dem einen oder anderen rechnen.In deinem Fall leider ein wenig viel :(
    Beim Händler hättest du ein 14 Umtauschrecht,aber vom Privat leider nicht
    Im Vertrag steht bestimmt gekauft wie gesehen und Probegefahren :wink
    Oder Bastlerfahrzeug :wink
    Das ist dann mal richtig scheiße.Hast du den Typ mal angerufen und versucht das zu klären.
    denke das ist deine einzige möglichkeit das zu klären und zu hoffen das er einsehen hat.
    aber mal so gesagt hättest du das???also ich nicht.Ich würde sagen tut mir echt leid für dich aber du hattest die möglichkeit das Auto Probe zu fahren oder zu einem Gutachter zusammen mit mir zu gehen.Desweiteren ahbe ich keine ahnung von autos und kann den zustand nicht begutachten.


    aber falls der Tüv neu ist,wie hat er den Tüv bekommen??? :?:

  • Servus,


    also wenn ich mir ein Fahrzeug anschaue,dann fällt mir die Ventildeckeldichtung,E Düsen undicht, Stödämpfer und die anderen Sachen auf und um 450€ kannst ja auch nicht meckern.Bei nem alten Auto gibts immer mängel und Garantie auf Schrott?Der wo so einen Bock kauft sollte-muss damit rechnen das mehr kaputt ist als angeben.Also mach ich sachen und dann hast ein fahrbereites Auto wo du dich dann auch auskennst.



    Gruss Martin




    Guten Rutsch

  • Hab gewusst das sowas kommt!!!


    Es war Nachts!!!


    Und ich hab nunmal die dumme Angewohntheit, so dumm es auch klingen mag, sachen beim Kauf zu übersehen...
    En G2 WOB Edition is mein Traum...und ich wollt den unbedingt haben...
    Is mir schonmal passiert...

  • Ich weiß durch meine Freundin die bei nem Rechtsverdeher schafft
    das diese ganzen Kaufverträge wie sie z.b im Auktionshaus gehandabt werden eigentlich ilegal sind. Vor einem Gericht nicht gelten würden.


    Auch Privat Personnen müssen ein 2 wöchiges Rückgaberecht gewähren beim Autokauf.
    Das ist dann aber nur der fall wenn der wert des Wagens eine bestimmte Summe überschreitet. Wieviel weiß ich jetzt grad nicht.


    Und wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht es aber nicht so ist kannst du auf alle fälle was dagegen machen.
    Du must dir aber im klaren sein was das kostet. Denn du trägst ja erstmal die kosten bei einem möglichen Recht vor Gericht wirst du das Geld und die ausfallzeit wieder zurück bekommen aber sowas kann sich bis 2 Jahre hinausziehen bis da der endgültige endscheid vom Richter gekommen ist.


    Die Frage ist lohnt sich der aufwand?

    Nicht tief parken sondern tief fahren ist die kunst :-i

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  • Zitat

    Original von Felli
    Hab gewusst das sowas kommt!


    Es war Nachts!


    Und ich hab nunmal die dumme Angewohntheit, so dumm es auch klingen mag, sachen beim Kauf zu übersehen...
    En G2 WOB Edition is mein Traum...und ich wollt den unbedingt haben...
    Is mir schonmal passiert...


    sorry wenns hart klingt aber ich denke das ist ein klarer Fall von "selbst schuld". Man kauft Autos nicht nachts, es sei denn es ist ein Schnäppchen. Für 200€ brauch man nicht viel schauen, für 2000€ aber dafür um so mehr.

  • Zitat

    Original von Eddie
    Und ohne Rechtsschutz würde ich mich auf so einen Kuhhandel, wie er in den deutschen Gerichten abläuft niemals einlassen!


    Muß eigentlich immer jemand seine Quatsch dazugeben :-r
    Du bist selber ein...

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