Was darf ich mit dem neuen Führerschein zeihen. bis wieviel kg. da gab es doch mal so eine rechnung!?!?!
schon mal danke
Was darf ich mit dem neuen Führerschein zeihen. bis wieviel kg. da gab es doch mal so eine rechnung!?!?!
schon mal danke
In der neuen Klasse B für Pkw (entspricht der alten Klasse 3) wurde leider die Grenze von 7,5 auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht herabgesetzt. Wer zukünftig Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t führen will, benötigt nun mindestens die Fahrerlaubnis der neuen Klasse C1 ("kleine" LKW-Klasse). Das Mindestalter der Klasse B bleibt bei 18 Jahren.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse L, M
Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Anhänger dürfen mitgeführt werden sofern:
1.
die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
2.
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3,5 t beträgt.
einfach mal googeln
Das bringt mich drauf, daß ich meinen BCE verlängern lassen muß
alles klar danke dann könnt ihr hier scchließe.
ZitatIn der neuen Klasse B für Pkw (entspricht der alten Klasse 3) wurde leider die Grenze von 7,5 auf 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht herabgesetzt.
Weiß jemand seit wann diese verordnung geltet?
Grob... Führerscheinprüfung ab 1999
ZitatOriginal von Stefan16VT
Grob... Führerscheinprüfung ab 1999
genau... ich hab ende 1999 mitm Führerschein angefangen und ihn im Frühjahr 2000 erhalten und es war max 3,5T möglich und zeitgleich hieß das Teil dann Klasse B und war im Scheckkartenformat
anfang april 1999
aber wieso willste das wissen wenns anders ist steht es im schein...
bzw auf der karte
:-r :-r
Mist ich hatte meine Führerscheinprüfung im Juni 1999
Ja ich war da der meinung das die bei mir das vergessen haben einzutragen. Die haben mir damals den Motorrad Führerschein eingetragen obwohl ich ihn nie gemacht hatte, jedenfals nie die praktische prüfung.
ZitatOriginal von simonb1481
:-r :-r
Mist ich hatte meine Führerscheinprüfung im Juni 1999
Ja ich war da der meinung das die bei mir das vergessen haben einzutragen. Die haben mir damals den Motorrad Führerschein eingetragen obwohl ich ihn nie gemacht hatte, jedenfals nie die praktische prüfung.
Was? Das ist ja clever.
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