Gewichtsermittlung Anhängerbetrieb - Führerschein B

  • Kann jemand da bitte mal nen Statement dazu geben...geht über den Transport von nem PKW auf nem Autoanhänger mittels PKW


    Zitat

    ...Ordnungsamt genauen Berechtigungen der Klasse B... Danach muss man das zulässige Gesamtgewicht, also nicht das tatsächliche Gewicht, nehmen.


    Das kann doch nicht sein oder? Wenn ich jetzt ne Rohkarosse mit Rädern transportiere die 500-1000kg hat aber maximal zugelassenes Gewicht 1700KG hat. Wieso muss man da die 1700KG nehmen und nicht das tatsächliche Gewicht bzw das eingetragen Leergewicht....



    SDI

  • Beim "neuen" Führerschein ist es definitiv so! Da gilt bzgl. der Gewichtsbeschränkung das zulässige Gesamtgewicht des Hängers (dass dann das Leergewicht des Wagens nicht überschreiten darf).
    PS @Speedranger: Die meisten Polizisten wiegen so gerne, weil sie im Fall der Überladung richtig kassieren können, ODER?!

    Aufstehen, Maul abwischen, weiter machen!


    Fehlende PS werden durch miserable Optik ausgeglichen! :thumpup2:

  • ja deswegen also das man maximal das Gewicht auf dem Hänger transportiert wo der auch drauf ausgelegt ist. Das war mir klar nur hat man ja Gewisse Gewichtsbeschränkungen was das Zugfahrzeug angeht und wenn man da immer das maximale Gewicht vom Transportierten Fahrzeug holen müste wäre ja bisschen blöd.


    SDI

  • *


    Anhänger bis 750 kg zG1)
    *


    Anhänger über 750 kg zG1),
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t


    mfg TurboTobi !

  • Wenn du CE hast darfste du mehr raufpacken, was die Nutzlast und die Anhängerlast vom Auto hergibt


    in C und CE sind drin
    C1 und C1E
    und BE wenn du B hast

    3............2...........1..........


    BIS ZUM MINDESTPREIS BLEIBT'S MEINS! :-i

    3 Mal editiert, zuletzt von Blauer-Eisbär ()

  • Zitat

    Original von SDI-Driver
    weiß einer was es kostet nen B BE zu erweitern das ich legal nen Wagen auf nem Hänger ziehen darf?


    SDI


    mein fahrlerer meinte " genau so viel , wie der normale lappen"


    also ich glaub man muss noch mal theorie und praxis machen , mit prüfungen natürlich :-r :-r :-r

  • Also das mit der Einschränkung beim neuen Führerschein stimmt aber das mit dem Anhänger nicht der Anhänger darf ein höheres Zulässiges Gesamtgewicht haben als das Zugfahrzeug ziehen darf nur darf dann das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers incl. Ladung nicht die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeuges überschreiten !


    mfg

  • garlock hat unrecht !


    es ist wirklich so , das ZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT vom anhänger darf NICHT HÖHER sein als das LEERGEWICHT vom zugfahrzeug und das ganze darf nicht mehr als 3,5 tonnen ergeben


    sprich bei einem auto mit 2 tonnen leergewicht , drüfte man nen hänger mit 1,5 tonnen zulässigem gesamtgewicht ziehen.


    selbst wenn du nur n kasten bier in nem hänger hast der aber n höheres zulässiges gesamtgewicht hat wie das zugfahrzeug leergewicht ist es fahren ohne führerschein........


    Der Eine hat`s, der Andere wills



    Einmal editiert, zuletzt von cologne_cruiser ()


  • joa schön und gut , aber das gilt nicht für die leute mit dem b lappen ohne be , so beknackt es klingt ;)

  • ja aber das kann doch nit sein das ich nur wegen der Mehrlast nochmal nen kompletten Führerschein machen muss :?:


    hat das jemand wo schwarz auf weiss?


    Vor allem warum hat da damals keine Saug gefragt wegen mehr Anhängelast :motz


    Is ma wieder typisch, viele total verkehrsgefährdende Leute die schon mit dem Führen von ihrem 190er oder neuen E-klasse überfordert sind dürfen noch bis zu 7,5 Tonnen fahren....


    Könnte grad wieder kotzen wegen so nem Bockmist..



    SDI

  • Was für ein Führerschein hast denn ?


    Wenn du B hast, dann musst du nicht einen kompletten Führerschein machen, aber mit 300-500,- Euro ganst du für den BE rechnen, kommt drauf an wie güt du damit umgehen kannst, Pflicht stunden musst du aber machen !

    3............2...........1..........


    BIS ZUM MINDESTPREIS BLEIBT'S MEINS! :-i

    3 Mal editiert, zuletzt von Blauer-Eisbär ()

  • nen normalen B. mit dem Minimum an Pflichtstunden :D


    Mit nem normale "Baumarkthänger" bin ich top fit, egal welche Beladung da wir einen haben. PKW Transportanhänger bin ich auch schon mehrfach gefahren, auch über weitere Strecken von ca 400km, gabs auch nie Probleme.


    Wieviele Pflichtstunden gibts da denn? Prüfungsgebühren usw... wenn ich dran denk 2000 der B hat mich glaube ich 1700 DM gekostet, müsste ich aber nochmal nachsehen...


    SDI

  • Zitat

    Original von SDI-Driver
    Is ma wieder typisch, viele total verkehrsgefährdende Leute die schon mit dem Führen von ihrem 190er oder neuen E-klasse überfordert sind dürfen noch bis zu 7,5 Tonnen fahren....


    Das findest Du schlecht.
    Der Gesetzgeber hat es erkannt und für alle neuen Führerscheine abgestellt.
    Das findest Du auch schlecht.


    Was fändest Du dann eigentlich gut? :zwinker: :wink


    @ garlock
    Auf der Seite steht

    Zitat

    Dies gilt in dieser Form nur für Inhaber des "alten" Führerscheins (vor Januar 1999).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!