Kann jemand da bitte mal nen Statement dazu geben...geht über den Transport von nem PKW auf nem Autoanhänger mittels PKW
Zitat...Ordnungsamt genauen Berechtigungen der Klasse B... Danach muss man das zulässige Gesamtgewicht, also nicht das tatsächliche Gewicht, nehmen.
Das kann doch nicht sein oder? Wenn ich jetzt ne Rohkarosse mit Rädern transportiere die 500-1000kg hat aber maximal zugelassenes Gewicht 1700KG hat. Wieso muss man da die 1700KG nehmen und nicht das tatsächliche Gewicht bzw das eingetragen Leergewicht....
SDI