Frage zur Gültigkeit von Gutachten!

  • Hi


    Ich hab im Sommer meine neuen Felgen eintragen lassen aber noch nich in den Brief umtragen lassen, das wollte ich machen wenn ich meinen Golf im Frühjahr wieder anmelde! Nur wie lange is das Gutachten gültig? Is §21...




    Mfg

  • ich denk er meint die abnahme bescheinigung.


    denke die ist unbegrentz gültig. hab mein fahrwerk und räder auch nicht in den brief übernommen.
    das hab ich dann erst fast zwei jahre später gemacht nachdem ich meinen motorumbau hab eintragen lassen.
    der prüfer hat zwar erst blöd geschaut, hats dann aber gleich mit in den neuen bericht übernommen.


    edit:
    felgen waren bei mir auch sonderabnhame :motz ...hatte damit aber anscheinend nichts zu tun. der tüv mensch hat damals sogar gemeint das ich auch nur mit dem wisch vom tüv (also ohne übernahme in die papiere) in ner verkehrskontrolle keine probleme kriegen werde.

  • das hängt immer davon ab was auf dem papier steht.


    bei einigen steht drauf das es unverzüglich geschehen muss und bei anderen steht drauf das es bei der nächsten befassung mit den fahrzeug papieren übernommen werden muss. das letztere heisst dann bei der nächsten ab/ummeldung. beim ersteren ist der wisch quasi nur vom tüv zur zulassungsstelle gültig

  • Ist nicht zwingend sofort erforderlich, auch bei §21 nicht.


    Meistens steht auf den Eintragungszetteln sowas wie "...kann in den Brief eingetragen werden, wenn sich das Verkehrsamt sowieso mit den Papieren beschäftigt".


    Ansonsten hat der Baurat das immer gleich direkt im Brief geändert.

  • Wie schon geschrieben, kommt es darauf an, was auf dem Zettel von der Eintragung steht.
    Da dein Auto ja momentan abgemeldet ist, kannst du es ja gar nicht ändern lassen :) Daher einfach bei der Anmeldung im Frühjahr eintragen lassen.

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