Rechtliche Probleme bei Tachotausch?

  • Moin,
    hab sicher wie viele andere vor kurzem meinen serienmäßigen Tacho mit großer analoger Uhr gegen einen Tacho mit MFA, DZM und umgebauter Beleuchtung in meinen Golf gebaut. Den "alten" Tacho würd ich mir gern als Reserve auf Lager legen.


    Nur hat nun der "Neue" rund 50.000 km weniger drauf als mein vorheriger. Vom am km- Stand rumschrauben versteh ich nix und ist ja auch nicht mehr erlaubt, obwohl der tatsächliche Stand ja höher ist. Das km/h Segment, sprich Wegstreckenzähler, tauschen ist aufgrund des Beleuchtungsumbaus leider so einfach nicht mehr möglich.


    Kanns da nun mit dem TÜV oder der Polizei/Versicherung im Unfall-/Ernstfall Probleme geben?


    Den tatsächlichen km- Stand hab ich natürlich dokumentiert. Sollte ich mir das ausdrucken und von ein bis zwei "Zeugen" unterschreiben lassen? Oder gibts für sowas "fertige Vorlagen" zum ausfüllen?


    Gruß,
    David

  • Zitat

    Original von Royale
    Aber keine problemas wenn ich bei Verkauf oder Unfall den tatsächlichen Tachostand angebe und ggf. mit meinen "beglaubigten" Unterlagen bezeuge?


    Genau, der Tacho gehört dir und du darfst damit machen, was du möchtest, und wenn du ihn jede Woche auf Null stellst, das ist ganz alleine deine Sache.


    Wie meine Vorredrner schon sagten, musst du im Falle eines Verkaufs den tatsächlichen KM Stand angeben.


    Ich hab meinen TAcho auch gegen einen mit DZM getauscht. Der alte hatte 85tkm drauf, der neue 225tkm. Das hab ich mir aufgeschrieben und gut.

    Erst wenn die letzten Golf 2, Passat 35I und Audi 80 abgewrackt sind, werdet Ihr merken, dass ein Dacia keine 20 Jahre hält!

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