ZitatAlles anzeigenNabend,
anbei mal eine Info aus einem anderen Forum.
Trifft insbesondere die Winterabmelder, die kein Saisonkennzeichen haben.
Es handelt sich dabei um die Zugehörigkeit des Kennzeichens zum Fahrzeug bei vorübergehender Stillegung desselben.
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Hi,
wollte euch folgende Info mal zukommen lassen.
Sache ist die, daß ab glaub 2007 eine neue Verordnung greifen soll welche es ermöglicht Fahrzeuge bis zu 7Jahre lang, ohne §21 und ohne neue Papiere erstellen zu müssen, durch eine "einfache" HU wieder zum Leben erwecken zu können. Das ist ja so schecht nicht. Ich habe daraufhin mal bei meiner zuständigen Zulassungsstelle angerufen und wollte mich erkundigen ob denn dann auch das Kennzeichen einem bis zu 7Jahre erhalten bleibt.
Als Antwort bekam ich dann, daß in dem Entwurf festgelegt sei, daß das Kennzeichen sofort (!) ungültig würde und bei einer Wiederzulassung ein neues zugeteilt würde ...... Man bedenke die Umstände und auch Kosten die da auf einen zukommen wenn man z.B. als Cabrio- oder Motorradfahrer sein Fahrzeug einfach nur über den Winter abmelden will und sich eben nicht einem Saisonkennzeichen, und dessen festen Zeiten, unterordnen will .....
Daraufhin habe ich eine Mail an Oldtimermarkt geschrieben, Antwort bekam ich heute, lest selber.
Ich jedenfalls bin sprachlos was unserer EU so alles einfällt ......
Gruß A.
Mail an Oldtimer-Markt am 27.8.06
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Hallo Team von Oldtimer Markt und Praxis,
der Grund meines Schreibens ist, daß ich von einer bevorstehenden Neuregelung der KFZ-Zulassung erfahren habe welche u.A. uns Oldifahrern sehr aufstoßen wird, sollte sie denn auch so kommen.
Ich habe diese Woche bei der KFZ-Zulassungsstelle unseres Kreises angerufen. Ich wollte wissen wie es denn ab nächstem Jahr, wenn die neue Regelung der Wiederzulassung von Fahrzeugen, welche bis zu 7Jahren abgemeldet waren, laufen soll. Es soll ja 2007 eine neue Regelung kommen, welche es ermöglicht eben solche Fahrzeuge durch eine ganz normale HU wieder zum Leben zu erwecken, ohne §21, neuem Brief etc. Diese Info habe ich von einem Kollegen der bei der Dekra als Prüfer tätig ist. Nun wollte ich von der Zulassungsstelle wissen ob denn das zugeteilte Kennzeichen, oftmals ein teuer bezahltes Wunschkennzeichen, ebenso 7Jahre dem Fahrzeug zugeteilt bleiben würde.
Nun bekam ich die Antwort, daß es die Regelung der vorübergehenden Stillegung so nicht mehr geben soll, jedesmal wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, egal ob endgültig oder nur über den Winter, wäre auch sofort(!) das Kennzeichen weg, nicht mal wie momentan erst nach 18Monaten. Das hieße, daß alle KFZ-Halter die aus bestimmten Gründen kein Saison- oder H-Kennzeichen haben, Cabrio-, Motorrad- und Oldifahrer Ihre Kennzeichen neu machen müssten nur weil sie über den Winter keine teuren Unterhaltskosten tragen wollen .....
Davon wären alle betroffen welche Oldis besitzen welche z.B. altersbedingt noch kein H-Kennzeichen erhalten würden oder eben sich nicht durch ein Saison-Kennzeichen festlegen wollen, Halter welche vielleicht davon gleich mehrere Fahrzeuge haben und momentan jedes Jahr mit einem anderen fahren ......
Ist euch so etwas bekannt? Mir kommt es so vor als ob der Staat uns loshaben will, eine andere Erklärung habe ich mitlerweile nicht mehr für deren Handeln ....
Gruß
A. S.
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Antwort von Oldtimer-Markt am 21.9.06
Hallo Herr S.,
es ist so, wie Sie sagen: Mit Abmeldung verfällt das Kennzeichen.
Allerdings, und das steht explizit in der neuen
Fahrzeug-Zulassungs-verordnung drin, kann man sich sein (Wunsch-)
Kennzeichen zeitlich befristet reservieren lassen. Für wie lange und gegen
welche Gebühr, vermag ich momentan nicht zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
D. R.
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dürfte vorallem auch im winter akut werden. viele fahrzeuge werden ja erst wieder nach dem märz 2007 zugelassen...