Hi Leuts !
Heut in meinen Vento nen H&R-Gewindefahrwerk eingebaut, folgendes Problem:
Laut Gutachten muss an der Vorderachse zwischen Oberkante Federteller und oberer Dämpferbefestigungsschraube am Radlagergehäuse ein Abstand von mindestens 150mm eingehalten werden.
Da bin ich mit dem Gewinde aber schon fast GANZ OBEN, könnt euch ja vorstellen, wie das (trotz 17") aussieht.... :-r
Aber wenn ich ihn tiefer drehe, liegt er KOMPLETT vorne auf den integrierten Federwegsbegrenzern auf, krieg ihn so natürlich nicht durch den TÜV....
Laut H&R Federbein zerlegen und Federwegsbegrenzer (original 70mm) kürzen...
Nur, wie weit kürzen ohne daß hinterher der Dämpfer zerstört wird ???
Hatte das Problem schonmal jemand, und kann mir vielleicht Erfahrungswerte geben ???
Kann doch nicht sein der Sch**ß ey, da hätt ich mir auch das Gewinde sparen können, wenn ich nur SO HOCH fahren darf.... :-r :-r :-r
Grüße, Martin