Der Kampf ums kleine Kennzeichen

  • Zitat

    Original von Eddie
    In meinem Fall ist es so, dass ich aber ja schon ein kurzes Kennzeichen habe aber mein Fzg. nun auch entsprechend meinen Hauptwohnsitzes um/anmelden möchte.


    da gibt es meist keine probleme (zumindest hatte ich sie deswegen noch nie)...
    würde da einfach mal bei der zulassungsstelle nachfragen wie die das so machen, weil es echt von zulassung zu zulassung anders ist.


    würde da einfach mal anrufen und denen dein "problem" schildern

    Mutig ist, wer Durchfall hat und trotzdem furzt!



    Gruß Markus :wink

    Einmal editiert, zuletzt von CRUISING ()

  • Zitat

    Original von Creamstyle
    Wenn das so ist,also wie schon geschriebn rechtlichen Anspruch besteht in deinem Fall nicht.


    Das ist klar! Darum gehts auch nicht!
    Das hier war meine ursprüngliche Frage! Ich dachte in dieser Richtung gabs etwas.


    Zitat

    Original von Eddie
    Irgendwo glaube ich mal gelesen zu haben, dass das Rückrüsten (zb. Heckklappe beim 2er Golf) einen gewissen finanziellen Rahmen nicht überschreiten darf.
    weiß da jemand genaueres dazu?



    CRUISING
    Auch klar.
    Bei mir ändert sich eigentlich nur das Kennzeichen. Die Zulassung bleibt die gleiche. Als ich meine Nummer "damals" bekommen habe, war das auch noch etwas leichter! Heute kenne ich dort niemanden mehr und die stellen sich wirklich EXTREM an. Die Antwort war: "tja, Pech...dann muss eben ne originale Klappe drauf!"


    Also wie gesagt, ich habe ein kurzes Kennzeichen, nur bräuchte ich wieder eins, wenn ich ihn ummelde.

  • das kenne ich auch hier.. extra in nen anderen Kreis mein Auto angemeldet um da meins gesiegelt zu bekommen, hatte vorher auch extra den Chef da persönlich gefragt, dann nach 6 Monaten hin und dann hieß es nur noch "pech ist nicht mehr machbar".. alles schon klar gemacht, Nummer 1 Jahr reservieren lassen (KS FI 1) immer wieder gefagt das ich es ans Auto machen will usw.. und dann?? alles umsonst.. Jetzt kurve ich mit KS FI 111 rum.. nun auch egal..


    also einer hier aus dem Forum aus Düsseldorf ist einfach ohne eintragen usw einfach zu seinem Amt gefahren und hat es umgesiegelt bekommen.. das fand ich hart und find sowas echt scheiße das die Ämter hier nach Lust und Laune ja und nein sagen... mein Nachbar hat auch letze Woche seinen dicken Ami Karren angemeldet und schwups hier im BM Kreis wieder nen mini Schild bekommen..


    :( :motz

  • Einfach mal kurz googeln :wink


    Auszug aus dem genannten Gesetzesabschnitt
    StVZO Anlage VA (zu § 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz) Muster und Maße der Euro-Kennzeichen



    Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Abschnitt 2.1 oder 2.2 einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Abschnitt 2.3 genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

  • Ermessenspielraum :wink So wie bei sehr sehr vielen nicht genau deklarierten Gesetzen/Auflagen in der StVZO!!!


    Also ich hab immer noch was von 10% vom Fahrzeugwert im Ohr und auch schon paar mal gelesen.


    Aber da ja eine Rückrüstung NIEMALS mehr als 10€ kostet ist somit immer zumutbar :wink

  • Moin ...


    das is ein bestimmt prozentsatz im vergleich zum wert des autos ... ich mein 5prozent oder sowas


    hatten wir vor 2 jahren bei nem kumpel mit einem us passat ... das amt wollte ums verrecken kein kurzes kennzeichen rausrücken


    der is dann zu vw, hat sich nen kostenvoranschlag für die rückrüstung der klappe geholt (inkl. teilen, lacken usw) und ist damit dann zum verkehrsamt


    dann ham sie seine kennzeichenmulde gemessen und ihm ein passendes zugeteilt (ist auch eingetragen!)


    bei uns ist das der einzigste weg um legal an was kürzeres zu kommen


    ich kann ja nochmal nachfragen wenns hilft



    Mfg Jan

  • Ja das hat mich letztes mal beim Tüv auch sehr stutzig gemacht.


    So wie es ordnungsgemäß sein muß, ist das ganz einfach:


    Du schraubst das Kennzeichen hinten an deine Stoßstange oder Heckklappe,kaufst für paar Euro eine ausreichende Kennzeichenbeleuchtung machst die dran und gut ist. :wink


    sieht natürlich zu kotzen aus :motz ,aber mehr wollen die nicht um glücklich zu sein. :tock:


    Ich hab ihm dann auch gesagt ich brauche eine neue Heckklappe mit Großen ausschnitte,Scheibe umbauen,neu lackieren,hin und her montieren und und und.Er meinte nur ihm reicht das wie ich es oben beschrieben habe.Funktion wäre somit gegeben und wie es aussieht wäre ihm egal.Und das ganze kostet keine 10€ :(

  • jopp, genauso ist das bei uns auch ...


    und dazu kommt halt noch die klausel mit der zumutbarkeit


    darum hat sich ja mein kumpel den schrieb von vw geholt ...


    leider macht das jeder landkreis wie er will, darum hilft wohl nur da mal anzurufen und sich schlau zu machen



    Mfg Jan

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