ZitatOriginal von Creampolo
so ein Wertgutachten ist eine Art Lebensversicherung!
Was ist wenn dir eine in dein umgebautes Auto Fährt?
dann sagt die Versicherung du bekommst den schade der entstanden ist in bezug auf den Auto Fahrzeugwert.
Jetzt hast du aber Wertgutachten und dein auto auch danach angemeldet,dann bekommst du den Wert den es kostet um das Auto wieder in den Zustand zu bringen in dem es unmittelbar vor dem Unfall war,und das ist extrem mehr Geld!
Das ist auch wieder ein springender Punkt.
Du mußt eben auch das Wertgutachten beim Beantragen der Versicherung vorlegen.
Im Falles eines Kaskoschadens sieht's ja sonst eher bitter aus, wenn in den Papieren ein normaler Golf steht, und der dann auf einmal 70 Mille wert sein soll. Wahrscheinlichkeit ist dann auch hoch, daß die Versicherung im Vorhinein schon ablehnt so ein Ding überhaupt zu versichern. Hab ich schon mehrmals erlebt.
Im Falle von Fremdverschulden, ist es natürlich erstmal was anderes.
Möchte dann aber auch nicht in der Haut des Besitzers stecken, wenn die Gutachter der gegnerischen Versicherung anrücken, um einen Punkt nach dem anderen aus dem Wertgutachten zu widerlegen.
Und dann sollte zumindest vom Wertgutachten her mal jede klitzekleine Position hieb- und stichfest sein.
Da geh ich mit euch jede Wette ein.... Sich mal eben nen Totalschaden einfangen und dann 70 große Scheine kassieren? Denkste. Da geht's erstmal monatelang vor Gericht.