Servus,
wenn ich die Beiträge mancher hier lese, weiß ich warum Unfälle passieren und das die Pisastudie nicht getürkt ist.
130 km/h ist eine Richtgeschwindigkeit, kann man fahren muss man aber nicht.
Wer über 130km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, kann unter umständen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen, weil mit Richtgeschwindigkeit hätte evtl. der Unfall vermieden werden können. Das ist halt immer eine Fallenscheidung.
Außerdem sollte die Geschindigkeit den verhältnissen angepaßt sein, ich kann nicht mit über 200km/h Ballern, wenn Berufsverkehr ist oder es regnet.
Maximale zulässige Höchgeschwindikeit -> Rundes weißes Schild mit Roten Rand und schwarzer km/h Angabe
Richtgeschwindikeit --> Blaues eckiges Schild mit weißen Zahlen
Mindestgeschwindigkeit --> Blaues rundes Schild mit weißen Zahlen