Aber nicht auf jeder Autobahn gibs diese Schiler für Richtgeschwindigkeit. In unserem kompletten AB gebiet hab ich noch kein einziges gesehen, liegt wohl daran das alle paar km mal 120 ist, dann 100, dann wieder aufgehoben ist.. tz
Aber nicht auf jeder Autobahn gibs diese Schiler für Richtgeschwindigkeit. In unserem kompletten AB gebiet hab ich noch kein einziges gesehen, liegt wohl daran das alle paar km mal 120 ist, dann 100, dann wieder aufgehoben ist.. tz
nabend !!
reicht doch schon wenn man an einer autobahn auffahrt vorbei fährt und dort kein zeichen mit geschwindigkeits begrenzung steht !dan heißt es feuer frei !
zum teil stehn echt wenig schilder auf der autobahn !braucht man ja auch nicht !
mfg TurboTobi !
sowas ist eigentlich stoff der schon in der fahrschule beigebracht wird (werden sollte würde hätte könnte)...
aber ich denke uns freund aus österreich weiss schon wie er auto fährt und ganz wichtig was für ein auto er fährt und das er im zweier eh null chancen hat bei einem unfall jenseits der 160 lebendig da raus zu kommen. aber das ist ein anderes thema. grundsätzlich gilt das was max da ausgegraben hat und im zweifel immer §1 StVo
Und sollte in einer abfahrt mal kein schild kommen, dann heisst das dort auch: feuerfrei!
bei baulich getrennten bundestraßen gilt ähnliches.
ich kann es mir nicht vorstellen, das grundsätzlich auf der bab richtgeschwindigkeit ist, wenn kein schild steht. gerade in deutschland nicht, wo es für jeden scheiß etwas gibt.
das zeichen 330 besagt doch nur, das es sich um eine autobahn handelt und somit nicht das max. der landstraße verpflichtet, sondern die 130 auf der bab. es sagt doch nichts über die weitere geschwindigkeitsregulierung aus.
auf der bab sind grundsätzlich max. 130, bis eine aufhebungsschild bzw richtgeschwindigkeitsschild da steht.
Was ihr immer mit der Richtgeschwindigkeit habt.
Wenn nix steht , und es die Verhältnisse zulassen, dann PEDAL TO THE METAL!!!!
Ansonsten das was auf den Schildern steht, ich leg da meistens noch maximal 20 Km/h drauf, das ist grad noch bezahlbar und es gibt keine Fanpost aus Flensburg.
ZitatOriginal von christian
ich kann es mir nicht vorstellen, das grundsätzlich auf der bab richtgeschwindigkeit ist, wenn kein schild steht. gerade in deutschland nicht, wo es für jeden scheiß etwas gibt.
[...]
auf der bab sind grundsätzlich max. 130, bis eine aufhebungsschild bzw richtgeschwindigkeitsschild da steht.
Das Zeichen 330 regelt doch eindeutig die Richtgeschwindigkeit. Es zeigt den Beginn einer Autobahn an auf der Richtgeschwindigkeit 130 km/h gilt. Und die Richtgeschwindigkeit sagt ja aus, daß man 130 fahren sollte, schneller ist erlaubt, außer natürlich, es ist explizit eine Höchstgeschwindigkeit angegeben.
brrrrrr
wenn man sich das hier so durchliest läuft einem ja der schweiss über n nacken. wo habt ihr alle bitte euren lappen gemacht, bzw einige von euch?
auf deutschen ab`s gilt allgemein die richtgeschwindigkeit 130 egal ob dafür nen schild da steht ode rnicht. ausnahme ist wenn das tempo durch eine höchst geschwindigkeit geregelt ist. (deswegen ist auf ab`s auch max ein höchstgeschwindigkeitsschild mit 120 zu finden und danach das aufgehoben zeichen) nach dem aufgehoben zeichen gilt die richtigeschwindkeit von 130(soweit nicht anders ausgeschildert) aber über 130 gibts nix. wenn ihr dann über 130 fahrt bekommt ihr bei einem unfall mind ne teilschuld zugesprochen. bzw eure vollkasko haftet nicht im vollen für eure schäden etc pp. is alles nen ganz wirrer kram. abe rnormalerweise sollte das jeder deutsche in der fahrschule gelernt haben wo er den lappen gemacht hat.
Habt Ihr alle überhaupt eine Fahrerlaubnis???
ZitatOriginal von christian
das ist doch völliger blödsinn. grundsätzlich sind auf autobahnen max. 130 oder weniger wenn das ausgeschildert ist.
deine aussage ist völliger blödsin
auf autobahnen gilt grundsätzlich kein tempolimit, solange es nicht ausgeschildert ist.
ZitatAlles anzeigenStraßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
...
für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Das Zeichen 330 steht an jeder Autobahnauffahrt.
ja das zeichen steht an jeder autobahnauffahrt und soll heißen, dass das fahrzeug mit dem du auffährst mehr wie 60km fahren muss und auch so zugelassen sein muss!
Jetzt kommt gleich warum nur 60km/h??
-Damit auch schwertransporte die autobahn nutzen können und die können aufgrund von der Kraftverteilung manchmal nicht mehr wie 60km/H fahren!
Zum Thema GEschwindigkeit auf AB:
Normal so kenne ich es hier auf der A7 ist nach jeder auffahrt nach 50-150m ein schild mit der jeweiligen erlaubten Geschwindigkeit! Sollte keins da sein ist Nur die Richtgeschwindigkeit von 130km/h vorgeschrieben!
lol und ich dachte als ich den thread gelesen habe das das klar ist
aber wenn selbst in deutschland lebende und fahrende das nicht wissen....
autobahn immer vollgas es sei denn es steht ein schild das es verbietet bzw eine höchstgeschwindikeit angegeben ist
oh man
ZitatOriginal von Moneypul8
lol und ich dachte als ich den thread gelesen habe das das klar ist
aber wenn selbst in deutschland lebende und fahrende das nicht wissen....
word.
das erklärt vielleicht auch teilweise die linksfahrenden verkehrshindernisse
Das es bei euch so verzwickt ist? Autobahn ist uns immer max.130 wenn gesondert beschildert ist auch weniger mitlerweile immer mehr 100er zonen Also wir haben bei denn autobahnauffahrten kein ende alle beschränkungen (bild 2) stehen da wie gesagt immer 130 ist.
Bedeutet geschwindigkeitsbegrenzung max. 30kmh logisch
Ende aller Beschränkungen z.b die 30kmh auch wie bei euch
Bedeutet 30kmh mindestgeschwindigkeit
ZitatOriginal von Bergsi
Das es bei euch so verzwickt ist?
Hm...eigentlich ist es ganz einfach...keine Ahnung wie so viel Verwirrung hier entstehen konnte.
ZitatOriginal von Olli
Habt Ihr alle überhaupt eine Fahrerlaubnis?
das frage ich mich auch. :-o
wenn man das hier so liest brauch man sich nicht wundern wenn uns deutsche alle für blöd halten...
Bergsi: Autobahn ist auch gut an der blauen beschilderung zu erkennen auf Bundesstrassen ist die nämlich gelb, aber wenn du auf der A3 nach D fährst dürfteste wohl kein problem haben ne Autobahn zu finden
viel Spaß beim testen
christian: ab in die Fahrschule !
ZitatOriginal von eSmoka
wenn ihr dann über 130 fahrt bekommt ihr bei einem unfall mind ne teilschuld zugesprochen. bzw eure vollkasko haftet nicht im vollen für eure schäden etc pp. is alles nen ganz wirrer kram. abe rnormalerweise sollte das jeder deutsche in der fahrschule gelernt haben wo er den lappen gemacht hat.
Das halte ich aber für ein Gerücht. Wieso sollte eine Versicherung da nicht bezahlen?
Abgesehen davon, dass man bei nem Unfall mit 200 km/h mit unseren Autos in dem Moment andere Sorgen haben dürfte.
weil in deutschland eine richtig geschwindigkeit von 130km/h gilt auf autobahnen und diese nehmen versicherungen meist auch als anhaltspunkt.
so wurde es mir in der fahrschule bei gebracht das wenn ich schneller wie 130fahre die versicherung sich in einem schadensfall quer stellen kann.
ZitatOriginal von eSmoka
weil in deutschland eine richtig geschwindigkeit von 130km/h gilt auf autobahnen und diese nehmen versicherungen meist auch als anhaltspunkt.
so wurde es mir in der fahrschule bei gebracht das wenn ich schneller wie 130fahre die versicherung sich in einem schadensfall quer stellen kann.
ZitatStraßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
die ab ist grundsätzlich für 130 geeignet, wenn dies an einer stelle nicht so ist, dann wird dies normal durch schilder/geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt. das man nicht überall mit 300 ballern kann ist wohl klar.
grundsätzlich kann die versicherung sich aber nicht einfach quer stellen, aber natürlich gibt es auch auf der ab die möglichkeit, dass der unfall aufgrund überhöhter geschwindigkeit passiert ist oder es hätte bei angepasster geschwindigkeit nicht zum unfall kommen müssen.
ich schrieb über 130 und nicht mit 130....
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