Neue Regelung bei Kurzkennzeichen?

  • Hallo


    War gestern bei meinem Versicherungs Menschen und wollte wegen nem Kurzkennzeichen fragen. Der wollte mir dann erzählen das es da sei 1.Juni neue Regelungen gibt.


    Das die Versicherungsgebühr (bei ihm 116 Euro) sofort bezahlt werden muss, würde dann aber später beim Anmelden des Autos mit verrechnet. Das wäre ja egal. (Früher war diese Gehür nur dann fällig wenn das Fahrzeug nicht innerhalb eines 1/2 Jahrs dort angemeldet wurde.)


    Das das Finanzamt Steuern haben will, laut ihm fürs ganze Jahr.


    Nen Kumpel hat daraufhin bei seiner Versicherung angerufen, die wussten nicht von dieser KFZ Steuer für Kurzkennzeichen. Auch unser Straßenvehrkehrsamt konnte mir nichts dazu sagen.


    Ist mein Versicherungs Mann jetzt schlecht informiert oder ist da irgendwas daran?

  • Ja ist er.
    Ich hatte vor 2 Wochen mir kurzzeitkennzeichen geholt gehabt für ne Woche. Also das erste so wie du es sagst stimmt bloß hab ich nur 100 Euro zahlen müßen.
    Aber Steuern wegen Kurzzeitkennzeichen hab ich keine bezahlen müßen. Mein Versicherungsfutzi war sich aber da auch erst nicht sicher, er hat dann einfach kurz bei der Zulassungsstelle angerufen und die gefragt. Und die haben auch gemeint das da keine Steuern erhoben werden darauf.

  • Wie läut das eigentlich mit so nem Kurzzeitkennzeichen?
    Kann sich das jeder holen? Wie ist das die Dauer, also Min und Max?
    Was kostet das dann? Nur die 100€ und die werden verrechnte wenn ich das Auto nachher anmelde? Also im Endeffekt dann nichts, wenn ich zu der Versicherung geh? Aber die Schilder muß man doch auch bezahlen, oder?



    Gruß André

  • Mindestens glaub ich 1 Tag und maximal 5 Tage
    Was es kostet ist von Versicherung zu versicherung verschieden.
    Ja Schilder kosten auch nochmal so 15 Euro glaub ich waren es.
    Aber du mußt auf alle fälle ein Grund der Versicherung angeben wieso die Schilder gebraucht werden, denn eigentlich sind sie ja dazu gedacht für Probe oder Überführungsfahrten. Solltest also keine 10000KM damit fahren. Wieviel man aber darf und nicht das kann ich dir nicht sagen.
    Mein Versicherungsmann sagte nur das ich halt nicht ne Deutschlandtour damit machen soll.

  • ich steig hier mal ein:


    Wenn ich also zb schon bei der Versicherung bin, gerade mein sagen wir Winterauto bei denen angemeldet hab, mein Sommerauto abgemeldet ist (war vorher dort angemeldet).


    Ich muss nun mit dem Sommerauto noch Tüv machen, weil der abgelaufen ist. Dann bekomm ich gegen die sagen wir 100€ die Schilder, kann mein Tüv machen, dann den Winterwagen abmelden, den Sommerwagen anmelden und die verrechnen mir die 100€ dann (bis auf die Schilder) bzw ich bekomm die wieder :?:



    SDi

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