Meine Versicherung muß bei Carhifi Diebstahl nicht zahlen

  • Moin!


    Muß mir mal grade Luft machen!


    Vor ca 1,5 Jahren wurde in mein damaliges Fahrzeug eingebrochen u meine damalige komplette Hifi-Anlage wurde entwendet.Neupreis war ca 4900€.
    Versichert war ich nur bis 3 K€,wollte dieses im nächsten Monat aufstocken lassen.War halt solange mein persönliches Risiko.


    Ich hab dann den Diebstahl ordnungsgemäß gemeldet,da ging das hin u her mit der Versicherung dann schon los.Ablehnenden Bescheid bekommen,ohne Begründung.Einspruch eingelegt,Telefonate geführt bis mir dann eine Auszahlung bis zur Deckungssumme zugesagt wurde.Dann kam wieder ein ablehnender Bescheid.


    Bin dann zum Anwalt gegangen,der hat dann diverse Schriftwechsel mit meiner Versicherung egführt in welchen die die tollsten Begründungen für ihre Zahlungsverweigerung anmerkten.Angefangen von "Unterversicherung" bis "Anlagenwert überschreitet Fahrzeugwert deutlichst"war alles dabei.


    Wir haben dann Klage bei Gericht eingelegt.Da ging die Schreiberei dann erneut los.


    Im Februar war dann erste Verhandlung,dort wurde dann ein 2ter Verhandlungstag festgesetzt(aber erst einen Monat nach dem ersten Verhandlungstag wegen Urlaub vom Richter).Bis dahin sollten Zeugen benant werden die den festen Verbau der Anlage bezuegen u Fotos welche dies belegen.Wurde dann alles eingereicht.


    Dann kam letzten Monat die 2te Verhandlung u letzte Woche die Urteilsverkündung.Urteil wurde mir heute zugestellt-->Klage wurde ABGEWIESEN weil der Versicherungsnehmer (ICH) die Versicherung nicht über den aktuellen Wiederbeschaffungswert aufgeklärt hat bzw dieses nicht belegt hat!


    Wußte gar nicht das das Aufgabe des Versicherungsnehmers ist.Bei meinem vorherigen Diebstahl hat das die (selbe) Vesricherung selber ermittelt aufgrund von Listen.Nun solls halt der Versicherungsnehmer ermitteln.........OHNE WORTE........Da war in den ganzen Schreiben NIE die Rede von....


    Naja,Fazit:wenns der Rechtschutz trägt word gegen das Urteil in Berufung gegangen!


    Wenn einer Wissen will welche Versicherung SO mit ihren Kunden umgeht ->pn an mich..............


    U zum Schluß werde ich ALLE Versicherungen bei diesem Unternehmen kündigen!

  • Es ist aber so das man als Versicherungsnehmer verpflichtet ist Änderungen azuzeigen.
    Aber das die ncihtmal bis zum versicherten Wert ausbezahlen ist heftig.


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  • Zitat

    Original von HoTTe83
    @x world


    was heißt denn das genau? müsste ich theoretisch bei jeder neuen sache, die ich am wagen mache die versicherung informieren?


    laut dem urteil versteh ich das auch so ähnlich.


    wenn man das standard radio gegen eines tauscht und es nicht der versicherung mitteilt, hat man quasi die arschkarte :tock:

  • Nein das habt ihr falsch verstanden.Der Richter bemängelt das ich nicht mitgeteilt habe wie hoch der Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Anlage zum Diebstahlszeitpunkt ist.


    Normalerweise wird dieses von der Versicherung ermittelt u die zahlen dann aus.Da das ganze aber innerhallb der Klage nicht eingereicht wurde(ich bzw mein Anwalt wurde jedoch NIE dazu aufgefordert) hat er die Klage abgelehnt.

  • Da ich ja selber vom Fach bin kenne ich das. Bei uns haben wir Mehrwerte bis 5000€ ohne Aufschlag mitversichert. Bis jetzt habe ich die auch ausgenutzt. Wenn der Wert aber wächst werde ich die Summe erhöhen.


    Um das nachzuweisen hebe ich alle Rechnungen auf die ich für das Auto habe und wenn es nur eine für neue H4 Lampen sind.

  • Zitat

    Original von SaberRider
    ... bei uns haben wir Mehrwerte bis 5000€ ohne Aufschlag mitversichert ...


    Moin moin,


    genau so kenne ich das auch. Der Deckungsbetrag variiert von Versicherung zu Versicherung, aber ein gewisser Betrag ist immer mit abgedeckt - einfach bei der Versicherung erfragen. Rechnungen müssen natürlich aufgehoben werden und dementsprechend vorgelegt werden.


    Viele Grüße,


    Dittmer

  • wie sieht das denn aus , wenn man keine rechnung hat / gebrauchte sachen hat , aber beweisen kann das sie am/im fahrzeug waren ?!?!?


    nur mal als beispiel : felgen ( fotos & eintragung )


    und das die versicherung die widerbeschaffungswert errechnet kenne ich eigentlich auch nur so , wenn man den selbst angeben kann , denke ich mal , verleitet es viele fast den neupreis anzugeben bzw. den neupreis ;)

  • rechnungen ist bei mir auch schwer... hab meist alles fotodokumentiert (z.b. den Motorumbau...) da ich ja aus dem kfz gewerbe bin und halt alles was machbar ist selber mache und über die teile meist ne monatsrechnung bekomme, auf der aber nicht mein name steht da ich über firma einkaufe... wie sieht den das da versicherungstechnisch aus ??? also für eingebaute sachen muss ich ab 3000 euro mehrwert beleg abgeben bei der huk das hat mir der vertreter gesagt...

  • Das Problem hatte ich vor paar Jahren auch. Die Anlage war schon im Auto als ich das gekauft hab, also hatte ich auch nicht alle Rechnungen dazu. Als mir selbige dann gestohlen wurde hab ich vom Vorbesitzer eine schriftliche Bestätigung geholt, wann und was er alles eingebaut hatte und anhand der damaligen Preise bzw. Preise von äquivalenten Teilen wurde der jetzige Zeitwert berechnet (pro Monat 3% Abzug)


    Meine Versicherung ist in solchen Angelegenheiten recht kulant (aber halt auch etwas teurer als manche andere ;) )

  • Nee nicht jedes neue Teil anzeigen. Aber bei jeder Teilkasko gibts ja einen Betrag x für den eingebaute Sachen mitversichert sind. Wenn der Wert überschritten wird muss man dies selbst anzeigen bei der Versicherung genauso wie Leistungssteigerungen.


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