Bei Rot über die Ampel - was erwartet UNS ???

  • Hi,


    folgender Sachstand: Ich habe mit meinem Bruder einen Fiesta durch die Innenstadt von Leipzig geschleppt - mit Stange. Er hinten,ich vorne.
    Nun kamen wir zu ner Ampel,die ca. 5 m vor mir auf gelb gesprungen ist.Da ich ca.30km/h gefahren bin,wollte ich da noch drüber.Als ich genau auf der Höhe der Ampel war sah ich noch gerade so,das sie rot wurde.Als ich/wir dann genau auf der Kreuzung waren,hat der Starrenkasten 3xgeblitzt.
    Nun die Frage: was erwartet uns,und vorallem warum hat das 3x geblitzt?Hinter uns war keiner weiter.
    Muß die Ampel nicht 3 sek. auf Rot sein,bis es blitzt?Das war sie definitiv nicht,zumindest nicht bei mir.Bei meinem Bruder vielleicht schon.
    Was ist,wenn sie nur ihn geblitzt haben?Er kann ja im Grunde nix dafür,was hätte er denn machen sollen?Das Auto lief zu dem Zeitpunkt auch noch nicht auf ihn,also wer kann die Strafe bezahlen?Dann doch sicher ich,oder?
    Müssen wir überhaupt beide Strafe zahlen?
    Was ist wenn sie nur ihn geblitz haben,dann wissen die doch garnicht wer geschleppt hat.Wer bekommt dann das Schreiben?
    Bei Rot über eine Ampel gibt doch 3 Punkte,1 Monat laufen und 75€,oder?
    Hat es Sinn da Widerspruch einzulegen,denn ich kann ja wenn ich einem im Schlepptau habe nicht voll auf die Eisen gehen.Davon mal abgesehen,wäre ich auch so noch bei gelb gefahren,denn die Gelbphase war echt sehr kurz.


    Schreibt mal was ihr wisst,und wie ihr euch jetzt verhalten würdet.


    MfG
    Michael

  • Mit dem Fahrverbot kommt glaub ich auch drauf an obs ne Fußgängerampel war oder nicht!
    Ob man da was machen kann wegen dem Abschleppen weiß ich nicht! Auf der einen Seite, klar kannste da net in die Eisen steigen (grad wenn nur mit nem Seil abgeschleppt wurde), auf der anderen Seite heißt es dann bestimmt "gerade dann vorrausschauend fahren, etc"
    Vielleicht mal im Bußgeldkatalog stöbern, was einem im allgemeinen erwartet bei roter Ampel!



    Gruß André

  • Also ne Fussgängerampel war es nicht,das weiß ich.
    Mit dem vorausschauenden Fahren hast du sicher Recht,aber wie gesagt ich bin schon 30 gefahren,wenn ich noch langsamer gefahren wäre,hätte ich einen Stau verursacht.Die Straße war nur einspurig und eigentlich bis 60 freigegeben.
    Dadurch,das ich ihn an der Stange hatte,hätte ich eigentlich scharf bremsen können,aber wer rechnet denn damit,das die Ampel im nächsten Moment gleich rot wird,da ging echt heftig schnell.


    MfG
    Michael

  • im aktuellen adac heft steht was zu den 3 sekunden. soweit ich mich erinner sind viele strafen nicht gerechtfertigt, weil die orangephase zu kurz war.


    mein dad ist auch im winter bei schneefall über ne rote ampel und es hat geblitzt, gekommen ist nichts. kommt wohl auch ein wenig auf den sachbearbeiter an.


    3 fotos werden gemacht um es genau zu dokumentieren. das ist normal.


    ansonsten:
    132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 50 €, 3 Pkt., A Verstoß
    132.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 €, 4 Pkt., 1 Monat Fahrverbot, A Verstoß
    132.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125 €, 4 Pkt., 1 Monat Fahrverbot, A Verstoß

    132.2.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200 €, 4 Pkt., 1 Monat Fahrverbot, A Verstoß


    das mit dem A Verstoß interessiert nur, wenn man Probezeit hat.


    Soweit ich mir ausmalen kann, trifft es nur den Fahrer vom ersten PKW, weil der abgeschleppt hat.

  • Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt


    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
    mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil


    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte


    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte


    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
    behindert 60,- EUR; 3 Punkte
    gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte



    Quelle: www.bußgeldkatalog.de

  • Naja,mit den 50€ könnte ich leben und die 3 Punkte stören mich auch nicht weiter habe bis jetzt 0 und nach 9 Jahren Führerschein kann das mal passieren.
    Allerdings kann ich euch versichern,das die Ampel noch nicht 3 Sekunden und auch keine 1 Sekunde auf Rot war,als ich in die Kreuzung eingefahren bin.Also kann man davon ausgehen,das mein Bruder den Impuls ausgelöst hat.Was nun,wenn nur sein Kennzeichen zu erkennen ist und er sich dumm stellt und nicht mehr weiß wer ihn geschleppt hat?`


    MfG
    Michael

  • melde dich am besten sofort persönlich bei einer polizeidienststelle und schildere denen das was passiert ist!
    Abschleppen ampel umgesprungen und so weiter.
    die werden dir helfen und angst musst du auch nicht haben weil noch ist der film eh nicht entwickelt.


    dann gaaanz wichtig! wenn irgendwelche aussagen getroffen werden, sei es sie haben nichts zu befürchten wenn das abschleppseil oder wa auch immer zu sehen ist oder sowas dann lass es dir unterschreiben!!!!
    den namen von der person mit der du sprichst auch notieren.


    dann hast du schonmal ne definitive information!

  • - 30 km/h ~ 8,333334 m/s
    - Ampel in 5m Entfernung auf Gelb
    - Bei Passieren Ampel auf Rot


    d.h. Gelbphase < 0,6 sek. ! Das ist ja mal definitiv kurz! Liegt womöglich echt drann, dass die Straße sonst mit 60 km/h befahren wird- selbst dann ist die Gelbphase ja extremst kurz! Entweder verschätzt oder dreiste Abzocke :tock:

  • Servus,


    Gelbphase ist von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abhängig:


    50 km/h = 3 Sekunden
    60 km/h = 4 Sekunden
    70 Km/h = 5 Sekunden


    Das an Blitzampel gemoogelt wird, sollte jeden klar sein, so Blitzer kosten Geld und müssen sich rentieren.


    An solchen Ampel, früher oder später kennt man eh alle, bleibt man lieber einmal eher stehen.

  • Hallo,


    wir haben nun Post von der Stadt bekommen,wo ich mich doch dazu äußern soll.
    Mit WIR meine ich unsere Firma,wo das Auto drüber läuft,was ich gefahren bin.Mein Bruder hat keine Post bekommen,denke mal da kommt auch nix mehr,da der Brief bei mir schon vor 4 Tagen kam.
    Nun ist folgendes:da das Auto ja über unsere Firma läuft konnten sie ja nicht feststellen,wer gefahren ist,und ich habe nun die Möglichkeit von meinem Zeugnisverweigerungsrechtes Gebrauch zu machen.
    Wenn ich dies tue,was kommt danach?
    Mein Nachbar (Kriminologe) hat mir geraten im Namen der Firma einen Brief zu verfassen,wo ich "um ein besseres Lichtbild bitte,da man nicht deutlich erkennen kann wer gefahren ist,und das Auto mehrere in meiner Firma benutzen".
    Meint ihr das bringt was?Er sagt auch irgendwas von 3 Monaten,wonach man nicht mehr belangt werden kann - habe das aber nicht richtig verstanden.Weiß da jemand was drüber?


    MfG
    Michael

  • http://www.radarforum.de , da kannste alles zu den 3 Monaten nachlesen.


    Aber ein besseres Bild anfordern kann nie schaden, du kannst aber davon ausgehen dass die wesentlich bessere Fotos auf Lager haben, wie das, was du bekommen hast.

  • Zitat

    Original von SDI-Driver
    Aber ihr müsst doch in der Firma sicher ein Fahrtenbuch ausfüllen?


    wenn noch nicht , dann spätestens wenn die wirklich nicht rauskriegen sollten , wer gefahren ist ;)


    ich würde auch einfach die wahrheit sagen ;)

  • Servus,


    Zitat

    Original von cologne_cruiser


    wenn noch nicht , dann spätestens wenn die wirklich nicht rauskriegen sollten , wer gefahren ist ;)


    ich würde auch einfach die wahrheit sagen ;)


    Fahrzeug abmelden und wieder anmelden, somit ist das Fahrtenbuch et akta.


    Früher bei uns in der Firma konnten mit der Taktik Lichtbild anfordern, 50% der Fälle über die 3 Monate geschleppt werden.

  • also ich würd auch mal ein besseres foto anfordern.


    das braucht zeit und man sieht ob man wirklich was erkennen kann oder nicht.


    zum thema fahrtenbuch, führt ihr sowas wirklich? muss ja nicht sein, könnt höchstens mal zur auflage werden.


    radarforum ist sehr gut bei den fragen verkehrsportal forum kann ich auch empfehlen.

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