Hochglanzverdichtete Felgen und der liebe TÜV

  • Nabend,


    ich wollte heute meine verdichteten Felgen eintragen lassen, alles eigentlich kein Problem, nur hat der Prüfer noch nie was von hochglanzverdichten gehoert.


    Er möchte jetzt sowas wie ein Gutachten haben, wo eine verdichtete Felge einmal geprüft wurde, d.h Festigkeit nach der Oberflächenbehandlung, inwiefern die dabei verloren geht.


    Verdichten ist eigentlich das selbe wie polieren, er moechte das aber schriftlich.


    Hat jemand von euch vielleicht etwas in der Richtung? Evtl ein Gutachten, wo eine verdichtete Felge mal nachgeprüft wurde oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wo ausserdem der Vorgang des Verdichtens genauer beschrieben wird?


    Bei Grommes hab ich heute leider keinen mehr erreicht, die haben wohl schon Feierabend (Was ich denen auch durchaus gönne :P )


    --sj

  • ich habe das schon öfters gehört, dass der TÜV da Probleme macht.
    ein Bekannter von mir hat sein Motorrad nich durch den TÜV bekommen, da er sich den Rahmen hochglanzpoliert hat. :( Zu Not würde ich mal bei einem anderen TÜV nachfragen, ob die schon mal sowas eingetragen haben.


    mfG

  • ne, blödsinn is das nicht es treten schon materialveränderungen auf.
    und felgens sind sicherheitstechnik doch recht wesentlich.


    ist aber allseits bekannt, daß nachträgliches bearbeiten der felgen deren zulassung erlöschen lassen.
    deswegen, wie christian schon sagte, sahen die felgen schon immer so aus und gut is.

  • also ich versteh das auch ned, war gestern beim TÜV wollt stahlflex Leitungen und gelochte bremsscheiben vorne eintragen, was macht der TÜV trägt die hinteren gelochten auch gleich mit ein ohne Gutachten oder sonstiges :)


    einfach ned viel erzählen sondern nur hin eintragen und wieder fort! Viele reden sich oft selbst um ihre Eintragungen, aber denen kann man einfach ned helfen.

    Gruß Markus
    ------------------------------


    Corry: Aral Ultimate100

    Einmal editiert, zuletzt von Briemi ()

  • Zitat

    Original von Fabian_
    laut tüv, ist das generell nicht erlaubt, da durch die politur risse auftreten können, so stehts in nem buch was bei mir rumliegt (kein stress beim tüv ,motorbuchverlag )


    mfg fabian_


    quark


    was nicht erlaubt ist ohne stabilitätsnachweis sind verchromte bauteile und weg polierte schweißnähte, z.b. an moppedrahmen sehr gern gemacht

  • och jungs,wird das wieder so eine "ich bin viel schlauer als du" nummer? auf jeden fall ist das nachträgliche bearbeiten von felgen eine schwierige kiste.Viele Prüfer sagen nix und tragen auch ein und einige wenige penibel arbeitende prüfer eben nicht.
    Als ich mit meinen hochglanz polierten beim tüv war hat der prüfer einfach mal gefragt ob poliert und dann haben wir etwas gesimpelt:
    Nachträgliches bearbeiten ist einfach so nicht zulässig.die lackierung der felgen ist auch ein korrosionsschutz und fehlt dieser kann man es bemängeln.obs sinn macht oder nciht sei dahingestellt.diese lackierung ist teilweise auch in den gutachten erwähnt.
    ein kunde ist sogar mal mit seinen leicht bordsteinramponierten intras wo auf langen metern der klarlack ab war durchgerauscht.

  • Tja, der gute Mann hat leider die Rechnung von Grommes gesehen, die ich in meinem Ordner hatte und sich natuerlich gefragt, was veredelt wurde.


    Mit dem Polieren selbst hat er kein Problem, er rechnet dann wohl von der maximalen Traglast der Felge einen gewissen Prozentsatz runter, das wuerde aber so oder so bei mir noch ausreichen. Er will halt nur was schriftliches, wo drin steht, dass die Felge nicht nachtraeglich verchromt wurde.


    Zu dem Tuev fahr ich normalerweise eh nicht, mein eigentlicher Tuev hatte nur heute keine Zeit fuer mich und ich wollte morgen eigentlich ein bisschen damit fahren.


    Zu den entlackten Felgen: Fuer die Felgen gibt es nur ein Festigkeitsgutachten, welches anhand einer unlackierten Probe erstellt wurde, daher kein Problem.


    EDIT: Ich werde auf jeden Fall mal am Montag bei Grommes anrufen, wenn die auch nichts haben, fahr ich einfach zu meinem Haus & Hof-Tuev.


    --sj

  • Ich hab dir glaube ich auch schonmal meine TÜV eMail gezeigt wo drin stand das es nicht möglich ist nachträglich polierte (in meinem Fall) oder verchromte Felgen eintragen zu lassen, da durch die Veränderung der Oberfläche z.B. die Oberflächenspannung (selbst der dicke Klarlack trägt dazu bei) nicht mehr 100%tig gegeben sei...


    In gewisser Weise haben die schon recht aber das wirkte mir schon fast zu Material...


    Fahr halt zu nem Tuner die kriegen sowas in der Regel eingetragen.. ist ja bei verchromten Felgen nicht anders...

    Gruß vom Christian :wave:


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